Tierarzt-Versicherung: Was lässt sich absichern?
- Berufshaftpflicht für Ansprüche Dritter aus der tierärztlichen Tätigkeit, im vereinbarten Umfang; maßgeblich sind die Bedingungen.
- Elektronikversicherung: Röntgen, Ultraschall, Praxisverwaltung und Labortechnik, auch bei Bedienfehler oder Kurzschluss, je nach Vereinbarung.
- Praxisinhalt: Einrichtung, Instrumente und Vorräte gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch.
- Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sach- oder Cybervorfall.
- Cyber mit Soforthilfe, Forensik und den Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Tierkliniken sowie bei der Praxisgründung. Ob Ihre Berufsordnung eine Berufshaftpflicht oder eine Mindestdeckung vorschreibt, klärt die zuständige Tierärztekammer.
Was kostet sie?
Die Prämie hängt vom Tätigkeitsspektrum (zum Beispiel Kleintier-, Großtier- oder Pferdepraxis, operative Eingriffe), der Zahl der Behandelnden, dem Umsatz und der gewünschten Deckungssumme ab. Pauschalpreise nennen wir nicht; wir holen konkrete Angebote mehrerer Versicherer ein.
Warum über einen Makler?
Wir vergleichen den Markt frei, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.