Was eine Regressdeckung leistet
- Rückforderungen der Kostenträger aus Arznei-, Heil- und Hilfsmittelregress sowie Sprechstundenbedarf.
- Verfahrenskosten: Vertretung vor Prüfungs- und Beschwerdeausschuss, Sozialgericht und in der Widerspruchsphase — der Regelfall ist die Auseinandersetzung, nicht die Zahlung.
- Praxisübernahme: Regresse aus der Zeit des Vorgängers können den Nachfolger treffen. Wer eine Praxis übernimmt, sollte die Deckung rückwirkend vereinbaren.
- Abgrenzung zur Berufshaftpflicht: Die deckt Behandlungsfehler gegenüber Patienten. Der Regress ist eine Rückforderung des Kostenträgers und dort ausdrücklich nicht enthalten.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Kassenzulassung, Gemeinschaftspraxen, MVZ und angestellte Ärzte mit eigener Verordnungsverantwortung. Besonders für verordnungsintensive Fachrichtungen — Onkologie, Neurologie, Rheumatologie, Orthopädie — und für Praxisübernehmer.
Was kostet sie?
Die Prämie richtet sich nach Fachrichtung, Verordnungsvolumen und der gewünschten Summe je Fall und Jahr. Verordnungsintensive Fächer zahlen mehr, weil dort ein einzelner Regress höher ausfällt. Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern ob die Deckung auch die Verfahrenskosten trägt — die fallen an, bevor über die Rückforderung entschieden ist.
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