Privat & Vorsorge · Geschäftsführung

Versicherungen für Geschäftsführer, Vorstände & Prokuristen.

Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt das Unternehmen — nicht Sie. Als Organ haften Sie für Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt, mit dem Privatvermögen. Dazu kommt: Ihr Ausfall trifft den Betrieb unmittelbar. Beides gehört in ein Konzept, nicht in fünf unverbundene Einzelverträge.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wo die persönliche Haftung greift

Die vier Risiken der Organstellung

Innenhaftung gegenüber der eigenen Gesellschaft

Die meisten Ansprüche kommen nicht von außen, sondern von Gesellschaftern, Nachfolgern oder einem Insolvenzverwalter. Dafür ist die D&O gemacht.

Strafrechtlicher Vorwurf

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Pflichtverletzung — etwa verspätete Abführung von Sozialabgaben. Die Verteidigung trägt der Straf-Rechtsschutz.

Ausfall der Arbeitskraft

Fällt der Geschäftsführer aus, fehlt Entscheidungsfähigkeit und häufig Umsatz. BU privat, Keyman für den Betrieb — zwei verschiedene Verträge für zwei verschiedene Schäden.

Nachhaftung nach dem Ausscheiden

Ansprüche verjähren erst nach Jahren. Wer ausscheidet oder verkauft, braucht eine Nachmeldefrist — sonst steht er ohne Deckung da, wenn ein alter Vorgang aufgerollt wird.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was in ein Geschäftsführer-Konzept gehört

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, angestellte Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen — in der GmbH, UG, AG und Genossenschaft. Auch für Beiratsmitglieder und faktische Geschäftsführer.

Was kostet sie?

Die Bausteine kosten einzeln unterschiedlich viel; sinnvoll ist die Reihenfolge nach Existenzrelevanz: erst persönliche Haftung und Arbeitskraft, dann Vorsorge, dann Komfort. Wir stellen die Reihenfolge auf, nicht das größte Paket.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran die persönliche Haftung im Ernstfall hängt

Wer ein Unternehmen führt, haftet für Pflichtverletzungen persönlich, unbegrenzt und mit dem Privatvermögen. Diese Punkte entscheiden darüber, ob eine Deckung dann trägt:

Die Gesellschaft ist der häufigste Gegner

Nicht der Wettbewerber, sondern das eigene Unternehmen — vertreten durch neue Gesellschafter, einen Nachfolger oder den Insolvenzverwalter. Diese Innenhaftung ist der Regelfall und muss ausdrücklich versichert sein; eine Police, die nur Ansprüche Dritter kennt, lässt den wichtigsten Fall offen.

Zahlungen nach Insolvenzreife

Wer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch Zahlungen leistet, haftet dafür persönlich in voller Höhe. Das ist der praktisch häufigste Haftungstatbestand überhaupt, und er trifft auch Geschäftsführer, die guten Willens weitergewirtschaftet haben.

Sozialabgaben und Steuern

Für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und für Steuerschulden haftet die Geschäftsführung persönlich — teilweise unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Diese Ansprüche sind schnell existenzbedrohend und verjähren spät.

Vorsatz ist ausgeschlossen, die Abwehr nicht

Vorsätzliche und wissentliche Pflichtverletzungen sind in jeder Police ausgeschlossen. Wichtig ist der Unterschied zur Praxis: Bis zur rechtskräftigen Feststellung übernimmt der Versicherer in der Regel die Verteidigung. Genau dieser passive Rechtsschutz ist der Teil, der am häufigsten gebraucht wird.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Prokurist, Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter — wer wie haftet

Die Haftung folgt der Funktion, nicht der Beteiligung. Das führt zu Konstellationen, die regelmäßig unterschätzt werden.

Der Fremdgeschäftsführer ohne Anteile haftet genauso wie der Gesellschafter-Geschäftsführer — er hat nur weniger Einfluss darauf, wie das Unternehmen geführt wird. Für ihn ist die Absicherung Teil der Anstellungsverhandlung, nicht eine Sache danach.

Der Prokurist haftet nicht als Organ, kann aber aus dem Anstellungsvertrag und aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommen werden. Bei weitreichenden Vollmachten ist das ein reales Risiko, das keine Organhaftpflicht automatisch mit abdeckt.

Bei mehreren Geschäftsführern gilt die Gesamtverantwortung: Eine Ressortaufteilung entlastet nur, wenn sie schriftlich klar geregelt ist und die Überwachung der anderen Ressorts tatsächlich stattfindet. Eine mündliche Absprache reicht dafür nicht.

Im Detail

Was beim Ausscheiden zu regeln ist

Der gefährlichste Moment ist der Abgang. Ansprüche gegen ehemalige Geschäftsführer kommen oft Jahre später — und dann entscheidet nicht mehr die Person selbst, ob eine Police fortgeführt wird.

Zu klären sind drei Punkte, und zwar vor dem Ausscheiden: Wie lange läuft die Nachmeldefrist? Verpflichtet sich die Gesellschaft, die Police fortzuführen, und wie wird das dokumentiert? Gibt es eine Freistellungsvereinbarung des Unternehmens, und ist sie im Insolvenzfall noch etwas wert?

Der letzte Punkt ist der ehrlichste: Eine Freistellung durch das Unternehmen hilft genau dann nicht, wenn sie gebraucht wird — in der Insolvenz. Deshalb ist die versicherungsrechtliche Lösung der belastbarere Weg, und sie gehört schriftlich geregelt, bevor die Bestellung endet.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die Bestellung zum Geschäftsführer steht an

Mit der Bestellung beginnt die persönliche Haftung — unbegrenzt und mit dem Privatvermögen. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Absicherung Teil der Anstellungsverhandlung sein sollte.

Ein Prokurist bekommt weitreichende Vollmachten

Prokura bedeutet Handlungsvollmacht nach außen. Damit steigt die Verantwortung, ohne dass die Person Gesellschafter wäre — eine Konstellation, die im Schadenfall häufig übersehen wird.

Das Unternehmen wird verkauft

Beim Kontrollwechsel endet die Deckung für neue Meldungen häufig. Wer als bisheriger Geschäftsführer geht, braucht eine Regelung für die Zeit danach — im Kaufvertrag, nicht im Gespräch danach.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Geschäftsführer & Organe — kurz erklärt

Schützt mich die GmbH nicht vor persönlicher Haftung?

Sie schützt die Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter — nicht die Geschäftsführung. Als Organ haften Sie für Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt. Das ist der häufigste und teuerste Irrtum in diesem Bereich.

Brauche ich eine D&O, wenn ich Alleingesellschafter bin?

Auch dann, denn die Innenhaftung verschwindet nicht: In der Insolvenz macht der Insolvenzverwalter Ansprüche der Gesellschaft gegen Sie geltend. Genau dieser Fall ist bei Ein-Personen-Gesellschaften der relevante — und wird regelmäßig als unnötig abgetan.

Was zahlt der Betrieb, was ich privat?

Grob: Die Absicherung Ihrer persönlichen Haftung und Arbeitskraft ist Ihre Seite, die Absicherung des Betriebs gegen Ihren Ausfall ist die des Unternehmens. Die steuerliche Behandlung hängt an der Ausgestaltung und gehört mit dem Steuerberater geklärt, bevor unterschrieben wird.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verkaufe?

Die Haftung läuft weiter. Ohne vereinbarte Nachmeldefrist erlischt der Schutz mit dem Vertrag, während Ansprüche noch jahrelang möglich bleiben. Bei Verkauf oder Ausscheiden ist das der wichtigste Punkt im ganzen Vertrag.

Zahlt das Unternehmen die Absicherung?

In der Regel ja, und das ist üblich: Die Gesellschaft schließt die D&O ab und trägt den Beitrag, versichert sind die Organe. Für angestellte Geschäftsführer gehört dieser Punkt in den Anstellungsvertrag, zusammen mit der Zusage, die Police fortzuführen. Ohne schriftliche Regelung entscheidet darüber nach dem Ausscheiden jemand anderes.

Was ist eine Freistellungsvereinbarung wert?

Solange das Unternehmen zahlungsfähig ist, viel. In der Insolvenz — also genau dann, wenn Ansprüche typischerweise erhoben werden — praktisch nichts, weil sie nur eine Forderung gegen die insolvente Gesellschaft begründet. Deshalb ist die versicherungsrechtliche Lösung der belastbarere Weg.

Bin ich als Prokurist überhaupt betroffen?

Sie haften nicht als Organ, können aber aus dem Anstellungsvertrag und aus unerlaubter Handlung persönlich in Anspruch genommen werden. Bei weitreichenden Vollmachten ist das ein reales Risiko. Ob Prokuristen und leitende Angestellte im Versichertenkreis der Police stehen, unterscheidet sich zwischen Verträgen erheblich und gehört ausdrücklich geprüft.

Was ist eine Rückwärtsdeckung?

Sie erstreckt den Schutz auf Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden, sofern sie bei Abschluss nicht bekannt waren. Weil Ansprüche gegen Geschäftsführer meist Jahre zurückliegende Entscheidungen betreffen, ist sie der entscheidende Punkt — ohne sie sind genau die Fälle ausgeschlossen, um die es in der Praxis geht.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Die GmbH haftet beschränkt — Sie nicht.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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