- Haftung gegenüber Kunden und Dritten von Tag eins an
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung (D&O)
- Cyberrisiken bei digitalen Geschäftsmodellen
- Reine Vermögensschäden bei beratenden oder digitalen Leistungen
Branchenlösung · Startups
Versicherung für Startups & Gründer.
Als junges Unternehmen wollen Sie schlank starten, aber nicht ungeschützt. Ein Haftungsfall, ein Cyberangriff oder die persönliche Haftung der Geschäftsführung kann eine Gründung früh ausbremsen. Wir bauen einen Basisschutz, der mitwächst — ohne teure Überversicherung.

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage
Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.
Was wirklich drinsteht — und was nicht
Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.
Womit wir rechnen
Typische Risiken in Ihrer Branche
Wenn es ernst wird
Typische Schadenfälle
Fehler mit Folgen für den Kunden
Ein Projektfehler verursacht beim Kunden einen finanziellen Schaden. Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht wehren die Forderung ab oder regulieren sie.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Eine Fehlentscheidung führt zu einem Schaden, für den die Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen wird. Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen.
Cyberangriff in der Frühphase
Gerade junge Unternehmen sind beliebte Ziele. Die Cyberversicherung übernimmt die Folgen eines Angriffs.
Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.
Branchenwissen
Worauf es bei Gründungen ankommt
Die Reihenfolge ist wichtiger als der Umfang
Am Anfang zählt, was existenzbedrohend ist: Haftung gegenüber Dritten und der Ausfall der Gründerperson. Alles andere kann mitwachsen. Ein zu großes Paket am Tag eins bindet Liquidität, die anderswo fehlt.
Die Rechtsform verschiebt das Haftungsrisiko
Bei Einzelunternehmen und GbR haften Sie mit dem Privatvermögen. Bei UG und GmbH schützt die Rechtsform das Privatvermögen — verschiebt die Frage aber auf die Geschäftsführerhaftung.
Auftraggeber fragen nach Nachweisen
Größere Kunden verlangen häufig Nachweise über Betriebshaftpflicht und Deckungssummen, bevor sie beauftragen. Wer das erst im Vergabeprozess merkt, verliert Zeit.
Woran es scheitert
Woran es bei jungen Unternehmen im Ernstfall hängt
In der Gründungsphase ist Absicherung selten die erste Priorität. Vier Punkte holen Gründerinnen und Gründer trotzdem regelmäßig ein:
Die persönliche Haftung beginnt mit der Eintragung
Geschäftsführer haften für Pflichtverletzungen mit dem Privatvermögen — unabhängig davon, ob schon Umsatz entsteht. Besonders relevant sind Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und nicht abgeführte Sozialabgaben. Beides trifft auch gutgläubig handelnde Gründer.
Vor der Eintragung haften die Gründer persönlich
In der Vorgründungs- und Vorgesellschaftsphase besteht die Haftungsbeschränkung noch nicht vollständig. Verträge, die in dieser Zeit geschlossen werden, können die Gründer persönlich treffen — ein Punkt, der in der Aufbruchstimmung regelmäßig untergeht.
Das Produkt ist die größte Unbekannte
Bei Software entstehen reine Vermögensschäden, bei Hardware Produkthaftung, bei Dienstleistungen Beratungsfehler. Welche Police passt, hängt vollständig vom Geschäftsmodell ab — und das ändert sich in jungen Unternehmen häufiger als der Versicherungsvertrag.
Schlüsselpersonen sind das Unternehmen
In der Frühphase hängen Produkt, Kundenbeziehung und Finanzierung an ein bis zwei Personen. Fällt eine aus, steht mehr auf dem Spiel als bei jedem Sachschaden. Investoren fragen genau danach.

Im Detail
Was in welcher Phase sinnvoll ist
Nicht alles ist von Anfang an nötig. Sinnvoll ist eine Reihenfolge, die dem Wachstum folgt — und die wir gemeinsam an Ihrem Modell festlegen, statt ein Paket zu verkaufen.
- Ab Gründung — Betriebshaftpflicht, passend zum Geschäftsmodell; bei beratenden oder digitalen Leistungen mit Vermögensschadendeckung.
- Ab erster Kundenverantwortung — Cyber, weil Kundendaten und Systeme schon vor dem ersten Umsatz ein Risiko sind.
- Ab erstem Mitarbeiter — Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, betriebliche Unfallversicherung, erste Vorsorgebausteine zur Bindung.
- Ab Fremdkapital oder Investor — D&O für die Geschäftsführung und Absicherung der Schlüsselpersonen.
- Ab Produktverkauf — Produkthaftpflicht, erweitert um Aus- und Einbaukosten.
Was in jeder Phase gilt: Meldung des tatsächlichen Geschäftsmodells. Startups ändern ihr Modell schneller als ihre Verträge — und genau dort entsteht die Lücke.
Im Detail
Cyber und geistiges Eigentum — die zwei jungen Risiken
Junge Unternehmen sind digital gebaut und leben von einer Idee. Beides erzeugt Risiken, die in klassischen Gewerbepolicen nicht vorkommen.
Cyber ist kein Thema für später. Schon vor dem ersten Umsatz liegen Kundendaten, Quellcode und Zugänge auf Systemen. Ein Verschlüsselungsangriff trifft ein Startup härter als einen etablierten Betrieb, weil es keine Rücklagen und selten getrennte Backups gibt. Wichtig sind drei Bausteine: Soforthilfe rund um die Uhr, Wiederherstellung von Daten und Systemen und die Deckung der Meldepflichten nach der DSGVO.
Geistiges Eigentum schneidet in beide Richtungen. Zum einen können Sie fremde Rechte verletzen — durch eine Marke, die schon existiert, durch Open-Source-Komponenten mit unpassender Lizenz, durch übernommene Inhalte. Zum anderen kann Ihre eigene Idee kopiert werden. Der erste Fall ist versicherbar, der zweite nur über Rechtsschutz und Schutzrechtsanmeldung. Beides gehört früh geklärt, weil eine Markenrecherche nach dem Launch teurer wird als davor.
Was Investoren dazu fragen. In der Due Diligence sind drei Punkte Standard: Sind die Organe abgesichert, sind Schlüsselpersonen abgesichert, und passen die Haftpflichtdeckungen zum Geschäftsmodell? Eine saubere Struktur ist an dieser Stelle kein Kostenpunkt, sondern ein Argument — sie zeigt, dass Risiken verstanden wurden.
Wann das Thema aufkommt
Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen
Die Gründung ist eingetragen
Mit der Eintragung beginnt die persönliche Haftung der Geschäftsführung — unabhängig davon, ob schon Umsatz entsteht.
Der erste Investor steigt ein
Investoren fragen nach Absicherung von Organen, Schlüsselpersonen und geistigem Eigentum. Eine fehlende Struktur wird zum Punkt in der Due Diligence.
Die ersten Mitarbeitenden kommen
Ab der ersten Einstellung entstehen Pflichten zur Anmeldung, zur Unfallversicherung und faktisch der Wettbewerb um Fachkräfte — bei dem Vorsorgeleistungen wirken.
360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.
Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.
Häufige Fragen
Startups & Gründung — kurz erklärt
Lohnt sich Versicherung schon in der Gründungsphase?
Der Basisschutz sollte ab dem ersten Kundenkontakt stehen — Haftung entsteht sofort. Wir starten schlank und bauen aus, wenn Ihr Unternehmen wächst.
Beraten Sie Startups auch remote?
Ja, bundesweit und digital — mit festen Ansprechpartnern, in Köln auch gern vor Ort.
Was ist vor der Eintragung ins Handelsregister zu beachten?
In der Vorgründungs- und Vorgesellschaftsphase besteht die Haftungsbeschränkung noch nicht vollständig. Verträge und Verpflichtungen aus dieser Zeit können die Gründer persönlich treffen. Wer schon vor der Eintragung Aufträge annimmt oder Verträge schließt, sollte den Versicherungsschutz entsprechend früh beginnen lassen.
Fragen Investoren nach Versicherungen?
Regelmäßig, und zwar in der Due Diligence. Gefragt wird typischerweise nach D&O für die Geschäftsführung, nach Absicherung von Schlüsselpersonen und nach Haftpflichtdeckungen, die zum Geschäftsmodell passen. Eine saubere Struktur ist dort kein Kostenpunkt, sondern ein Argument.
Welche Versicherung braucht ein Startup zuerst?
Die, die zum Geschäftsmodell passt — nicht die aus dem Paket. Bei beratenden und digitalen Leistungen ist es die Vermögensschadenhaftpflicht, bei Produkten die Produkthaftpflicht, bei Publikumsverkehr die Betriebshaftpflicht. Cyber gehört fast immer früh dazu, weil Kundendaten und Systeme schon vor dem ersten Umsatz ein Risiko sind.
Zahlt der Investor die Absicherung?
In der Regel trägt die Gesellschaft die Beiträge, nicht der Investor persönlich. Üblich ist, dass mit der Finanzierungsrunde eine D&O für die Geschäftsführung und den Beirat abgeschlossen wird — häufig als Auflage im Beteiligungsvertrag. Wer diesen Punkt vorher klärt, verhandelt aus einer besseren Position als danach.
Was passiert bei einem Pivot des Geschäftsmodells?
Der Versicherungsschutz folgt der beschriebenen Tätigkeit. Wer vom Beratungsmodell zum Produktverkauf wechselt oder eine Softwarelösung plötzlich selbst betreibt, arbeitet in einem anderen Risiko. Startups ändern ihr Modell schneller als ihre Verträge — genau dort entsteht die Lücke, und sie fällt erst im Schadenfall auf.
Sind Gründer über die Firma unfallversichert?
Angestellte ja, Geschäftsführer und Gesellschafter nicht automatisch. Ob eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft besteht, hängt an Branche und Rechtsform; häufig ist sie freiwillig. Und selbst dann greift sie nur bei Arbeits- und Wegeunfällen — der größere Teil der Unfälle passiert in der Freizeit.
Wann sollte die erste Police stehen?
Bevor der erste Auftrag angenommen oder der erste Vertrag geschlossen wird — nicht erst mit dem ersten Umsatz. In der Vorgründungsphase besteht die Haftungsbeschränkung noch nicht vollständig, und ein Schaden trifft die Gründer dann persönlich. Der Beitrag in der Frühphase ist niedrig, weil er sich an Umsatz und Mitarbeiterzahl orientiert.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.
Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?
Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.
Passgenau statt Standardpaket.
Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.
- Unabhängiger Marktvergleich
- Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
- Versicherungsmakler nach §34d GewO
Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.
- 0221 – 169 205 99
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