Branchenlösung · IT & Software

IT-Haftpflichtversicherung.

Ein kleiner Fehler im Code, eine vergessene Datensicherung — und beim Kunden entsteht ein großer Schaden. In der IT geht es fast immer um reine Vermögensschäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht deckt. Die IT-Haftpflicht springt ein und wehrt auch unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Bildrechte verletzt

Ein Webdesigner verwendet versehentlich ein nicht lizenziertes Bild. Die Rechteinhaber fordern Schadensersatz — die IT-Haftpflicht übernimmt.

Daten bei der Migration verloren

Bei der Umstellung auf eine neue Datenbank wird die Sicherung der alten vergessen. Daten gehen verloren. Die Kosten der Wiederbeschaffung trägt die Versicherung.

Unberechtigte Ansprüche

Ein Kunde macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben. Die IT-Haftpflicht wehrt die Forderung vor Gericht ab — der passive Rechtsschutz ist inklusive.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für IT-Dienstleister, Softwarehäuser, Webagenturen und Freelancer. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht — viele Auftraggeber verlangen den Nachweis aber vor Vertragsschluss.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Umsatz, Tätigkeit und Deckungssumme ab. Wir vergleichen den Markt unabhängig und achten auf die Bedingungen, die für IT-Projekte wirklich zählen.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei IT-Dienstleistern ankommt

Der Schaden ist fast nie ein Sachschaden

Bei IT-Projekten entsteht der Schaden am Vermögen des Kunden: Ausfallzeiten, verlorene Daten, verpasste Termine. Eine klassische Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden — reine Vermögensschäden brauchen eine eigene Deckung.

Wo endet Ihre Leistung, wo beginnt fremde Software?

Wenn ein zugekauftes Modul oder eine Cloud-Komponente den Ausfall verursacht, streiten schnell mehrere Beteiligte. Verträge mit klarer Leistungsabgrenzung sind Teil der Absicherung — der Versicherungsschutz ist der andere.

Sie haften auch für Daten, die Ihnen nicht gehören

Wer Kundensysteme betreut, hat Zugriff auf deren Daten. Ein Leck bei Ihnen kann Ansprüche der Kunden Ihres Kunden auslösen. Cyber und Vermögensschadenhaftpflicht greifen hier ineinander.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

IT-Haftpflicht — kurz erklärt

Was deckt die IT-Haftpflicht, was die Betriebshaftpflicht nicht deckt?

Vor allem reine Vermögensschäden — finanzielle Schäden beim Kunden ohne Personen- oder Sachschaden. Genau die entstehen in IT-Projekten am häufigsten und fallen nicht unter die normale Betriebshaftpflicht.

Ist die IT-Haftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nicht. Viele Auftraggeber setzen den Nachweis aber voraus, bevor sie ein Projekt vergeben.

Wehrt sie auch unberechtigte Forderungen ab?

Ja. Der passive Rechtsschutz ist enthalten — ungerechtfertigte Ansprüche werden für Sie geprüft und abgewehrt, notfalls vor Gericht.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ein Codefehler darf nicht Ihre Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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