Branchenlösung · IT & Software

IT-Haftpflichtversicherung.

Ein kleiner Fehler im Code, eine vergessene Datensicherung — und beim Kunden entsteht ein großer Schaden. In der IT geht es fast immer um reine Vermögensschäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht deckt. Die IT-Haftpflicht springt ein und wehrt auch unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Bildrechte verletzt

Ein Webdesigner verwendet versehentlich ein nicht lizenziertes Bild. Die Rechteinhaber fordern Schadensersatz — die IT-Haftpflicht übernimmt.

Daten bei der Migration verloren

Bei der Umstellung auf eine neue Datenbank wird die Sicherung der alten vergessen. Daten gehen verloren. Die Kosten der Wiederbeschaffung trägt die Versicherung.

Unberechtigte Ansprüche

Ein Kunde macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben. Die IT-Haftpflicht wehrt die Forderung vor Gericht ab — der passive Rechtsschutz ist inklusive.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für IT-Dienstleister, Softwarehäuser, Webagenturen und Freelancer. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht — viele Auftraggeber verlangen den Nachweis aber vor Vertragsschluss.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Umsatz, Tätigkeit und Deckungssumme ab. Wir vergleichen den Markt unabhängig und achten auf die Bedingungen, die für IT-Projekte wirklich zählen.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei IT-Dienstleistern ankommt

Der Schaden ist fast nie ein Sachschaden

Bei IT-Projekten entsteht der Schaden am Vermögen des Kunden: Ausfallzeiten, verlorene Daten, verpasste Termine. Eine klassische Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden — reine Vermögensschäden brauchen eine eigene Deckung.

Wo endet Ihre Leistung, wo beginnt fremde Software?

Wenn ein zugekauftes Modul oder eine Cloud-Komponente den Ausfall verursacht, streiten schnell mehrere Beteiligte. Verträge mit klarer Leistungsabgrenzung sind Teil der Absicherung — der Versicherungsschutz ist der andere.

Sie haften auch für Daten, die Ihnen nicht gehören

Wer Kundensysteme betreut, hat Zugriff auf deren Daten. Ein Leck bei Ihnen kann Ansprüche der Kunden Ihres Kunden auslösen. Cyber und Vermögensschadenhaftpflicht greifen hier ineinander.

Woran es scheitert

Woran es in der IT im Schadenfall hängt

In der IT entstehen fast nur reine Vermögensschäden: Es geht nichts kaputt, es fehlt Geld. Diese Punkte entscheiden, ob die Police das trägt:

Die Tätigkeit steht nicht im Vertrag

Versichert ist, was beschrieben ist. Wer als Entwickler angemeldet ist und später Systeme betreibt, Cloud-Infrastruktur verantwortet oder Managed Services anbietet, arbeitet in einem anderen Risiko: Beim Betrieb haften Sie für Verfügbarkeit, nicht nur für Codequalität. Die Erweiterung kostet wenig, das Versäumnis den ganzen Schaden.

Datenverlust und Wiederherstellung sind eigene Positionen

Gehen beim Kunden Daten verloren, ist der teuerste Posten die Rekonstruktion — Arbeitszeit, Dienstleister, teilweise manuelle Nacherfassung. Ob diese Kosten gedeckt sind, steht nicht automatisch im Grundschutz und gehört ausdrücklich vereinbart.

Verzug und Vertragsstrafen sind ausgeschlossen

Wird ein Projekt zu spät fertig, ist das kein Versicherungsfall, sondern Vertragsrisiko. Dasselbe gilt für vereinbarte Pönalen und Rabattzusagen. Der Hebel liegt hier nicht in der Police, sondern im Vertrag: realistische Termine, klare Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftungsbegrenzung.

Lizenz- und Schutzrechtsverstöße

Wird fremder Code, eine Bibliothek unter unpassender Lizenz oder geschütztes Material eingebunden, drohen Unterlassung und Schadenersatz. Solche Rechtsverletzungen sind nur mit eigenem Baustein gedeckt. Bei Open-Source-Komponenten mit Copyleft-Lizenz ist das ein reales und regelmäßig unterschätztes Risiko.

Zwei Entwickler bei der Arbeit am Quellcode
In der IT geht selten etwas kaputt — es fehlt Geld. Reine Vermögensschäden sind in einer normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wenn KI im Spiel ist

Sobald Modelle eingebunden, angepasst oder deren Ausgaben automatisiert weiterverarbeitet werden, verschiebt sich die Haftung — und die Verträge hinken der Praxis hinterher.

Drei Punkte sind zu klären. Erstens die Tätigkeitsbeschreibung: Viele Policen kennen „Softwareentwicklung", aber nicht die Integration fremder Modelle oder den Betrieb einer KI-gestützten Funktion. Zweitens die Zurechnung: Wer haftet, wenn eine Ausgabe falsch ist, die niemand im Einzelnen geprüft hat — und was haben Sie dem Kunden dazu zugesagt? Drittens die Rechteseite: Trainingsdaten, Lizenzen und die Verwendung von Kundendaten sind eigene Risiken.

Dazu kommen regulatorische Pflichten. Der EU AI Act unterscheidet nach Rolle und Risikoklasse, und Transparenzpflichten treffen auch kleine Anbieter. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt — für die Police heißt es schlicht: Was Sie tatsächlich tun, muss gemeldet sein, bevor der erste Auftrag läuft.

Im Detail

Verträge, die das Risiko verschieben

In der IT entscheidet der Vertrag mit dem Kunden oft mehr über die tatsächliche Haftung als die Police. Drei Klauseln lohnen den genauen Blick, bevor unterschrieben wird.

  • Haftungsbegrenzung — eine Obergrenze, üblicherweise am Auftragswert orientiert. Große Auftraggeber streichen sie gern; dann haften Sie unbegrenzt, versichert sind Sie es nicht.
  • Mitwirkungspflichten — Abnahme, Testdaten, Freigaben. Wer sie schriftlich festhält, kann Verantwortung sauber abgrenzen; wer es nicht tut, trägt sie am Ende allein.
  • Backup und Verfügbarkeit — wer sichert, wie oft, und wer haftet bei Verlust. Ohne klare Regelung landet dieser Punkt im Streitfall regelmäßig bei Ihnen.

Wir lesen diese Klauseln gegen die Police und sagen, wo beides auseinanderfällt — das ist der praktische Teil, der vor dem Abschluss passieren muss und nicht danach.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste Auftrag mit echter Betriebsverantwortung

Solange Sie Websites bauen, ist der Schaden überschaubar. Sobald Sie ein System betreiben, das den Betrieb des Kunden trägt, steht bei einem Ausfall dessen Umsatz auf dem Spiel — und das ist ein reiner Vermögensschaden.

Das Angebot wird um KI-Funktionen erweitert

Wer Modelle einbindet, trainiert oder Ergebnisse automatisiert weiterverarbeitet, übernimmt Verantwortung für Ausgaben, die er nicht vollständig kontrolliert. Das ist eine eigene Tätigkeit und gehört gemeldet.

Der Kunde legt seinen Rahmenvertrag vor

Große Auftraggeber verlangen Haftungssummen, Nachhaftung und oft den Verzicht auf Haftungsbegrenzungen. Was dort unterschrieben wird, muss die Police abbilden — sonst haften Sie weiter, als Sie versichert sind.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

IT-Haftpflicht — kurz erklärt

Was deckt die IT-Haftpflicht, was die Betriebshaftpflicht nicht deckt?

Vor allem reine Vermögensschäden — finanzielle Schäden beim Kunden ohne Personen- oder Sachschaden. Genau die entstehen in IT-Projekten am häufigsten und fallen nicht unter die normale Betriebshaftpflicht.

Ist die IT-Haftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nicht. Viele Auftraggeber setzen den Nachweis aber voraus, bevor sie ein Projekt vergeben.

Wehrt sie auch unberechtigte Forderungen ab?

Ja. Der passive Rechtsschutz ist enthalten — ungerechtfertigte Ansprüche werden für Sie geprüft und abgewehrt, notfalls vor Gericht.

Bin ich für den Ausfall beim Kunden verantwortlich?

Das hängt daran, was Sie schulden. Wer nur entwickelt, haftet für Mängel des Werks; wer betreibt, haftet für Verfügbarkeit — ein deutlich weitergehendes Versprechen. Zugesagte Verfügbarkeiten in Service-Level-Vereinbarungen sind vertragliche Zusagen, keine Versicherungsfälle. Beides muss zusammenpassen: was Sie zusagen und was gemeldet ist.

Sind Open-Source-Komponenten ein Risiko?

Sie können eines sein. Lizenzen mit Copyleft-Wirkung können verlangen, dass abgeleiteter Code unter derselben Lizenz offengelegt wird — bei proprietärer Kundensoftware ein erhebliches Problem. Solche Rechtsverletzungen sind nur mit eigenem Baustein gedeckt. Ein gepflegtes Verzeichnis der eingesetzten Komponenten samt Lizenz ist die praktische Absicherung.

Brauche ich zusätzlich eine Cyberversicherung?

Die IT-Haftpflicht deckt Schäden, die Sie bei Kunden verursachen. Ein Angriff auf Ihr eigenes Unternehmen — Verschlüsselung Ihrer Systeme, Ihr Ertragsausfall, Ihre Meldepflichten nach DSGVO — ist damit nicht abgedeckt. Das sind zwei verschiedene Verträge für zwei verschiedene Richtungen; wer beides braucht, sollte sie aufeinander abstimmen lassen.

Was ist bei Subunternehmern und Freelancern zu beachten?

Gegenüber Ihrem Auftraggeber schulden Sie die Leistung, unabhängig davon, wer sie erbracht hat. Ob die Tätigkeit eingesetzter Freelancer in Ihrer Police mitversichert ist, steht nicht automatisch drin. Lassen Sie sich deren eigenen Versicherungsnachweis vorlegen, bevor sie anfangen — ist er nicht ausreichend, bleibt Ihre Deckung die einzige, die greift.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ein Codefehler darf nicht Ihre Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

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