Was ist versichert?
- Tierhalterhaftpflicht für alle betriebseigenen Pferde — verschuldensunabhängig nach § 833 BGB.
- Betriebshaftpflicht Reitbetrieb mit Reitunterricht, Beritt, Ausritten und Veranstaltungen.
- Obhutsschäden an eingestellten Pferden und fremder Ausrüstung — ohne diese Klausel ist genau der häufigste Streitfall ausgeschlossen.
- Stallgebäude, Reithalle, Technik und Futtervorrat sowie Betriebsunterbrechung nach Feuer oder Sturm.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für Pensions- und Zuchtbetriebe, Reitschulen, Reitvereine mit wirtschaftlichem Betrieb, Ausbildungsställe und Höfe mit therapeutischem Reiten.
Was kostet sie?
Die Prämie bemisst sich nach Zahl der Pferde, Anteil Fremdeinsteller und Umfang des Unterrichts. Betriebe mit Publikumsverkehr, Turnieren oder therapeutischem Reiten werden gesondert bewertet — diese Tätigkeiten gehören ausdrücklich in den Vertrag.
Warum über einen Makler?
Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.
