Mitarbeitervorsorge · bAV

Betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Die betriebliche Altersvorsorge ist der Klassiker der Mitarbeiterbindung: steuerlich und bei den Sozialabgaben gefördert, für Ihre Mitarbeiter oft günstiger als privat, und ein sichtbares Signal als attraktiver Arbeitgeber. Seit einigen Jahren ist zudem ein Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung verpflichtend — wir gestalten das unkompliziert.

Betriebliche Altersvorsorge – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Der Nutzen

Was die bAV bringt

Fachkräfte binden

Ein gutes bAV-Angebot ist ein handfestes Argument im Wettbewerb um Personal — und hält Mitarbeiter länger im Betrieb.

Steuer- und Abgabenvorteil

Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei — für Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Pflichtzuschuss sauber umgesetzt

Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss verpflichtend. Wir richten die bAV so ein, dass die Vorgabe erfüllt ist, ohne Aufwand für Sie.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Wie die bAV funktioniert

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Arbeitgeber jeder Größe, die Mitarbeiter binden und die gesetzlichen Vorgaben zur bAV erfüllen wollen. Auch kleine Betriebe profitieren von den Steuer- und Abgabenvorteilen.

Was kostet sie?

Der Aufwand hängt vom Modell und Ihrem Zuschuss ab. Viele Bausteine lassen sich so gestalten, dass die Belastung überschaubar bleibt und Steuervorteile den Aufwand teils ausgleichen. Wir rechnen die Varianten transparent durch.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Grundlagen

Die fünf Durchführungswege — und warum die Wahl beim Arbeitgeber liegt

Wenn es um die Umsetzung im Betrieb geht, fallen schnell Begriffe wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse. Dahinter stehen die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie unterscheiden sich nicht in dem, was beim Mitarbeiter ankommt, sondern darin, wer das Geld verwaltet, wer haftet und wie viel Verwaltungsaufwand bei Ihnen bleibt.

Direktzusage (Pensionszusage)

Der Betrieb sagt die Leistung selbst zu und legt das Geld selbst an — etwa in eigene Projekte oder in eine Rückdeckungsversicherung. Maximale Gestaltungsfreiheit, aber die Verpflichtung steht in Ihrer Bilanz und Sie tragen das Anlagerisiko. Für Geschäftsführer interessant, für die Breite der Belegschaft selten die einfachste Lösung.

Unterstützungskasse

Die Beiträge fließen an eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die das Geld im Sinne des Arbeitgebers anlegt — vergleichsweise frei, etwa in Wertpapiere, Immobilien oder eine Rückdeckungsversicherung. Häufig gewählt, wenn Beiträge über den steuerfreien Grenzen der Direktversicherung liegen sollen.

Direktversicherung

Der praktische Regelfall, besonders in nicht tarifgebundenen Betrieben: Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter einen Vertrag bei einem Lebensversicherer ab. Verwaltung und Anlage liegen beim Versicherer, der Aufwand im Betrieb ist am geringsten. Deshalb ist das auch der Weg, den ein Arbeitnehmer verlangen kann, wenn Sie von sich aus keinen anbieten.

Pensionskasse

Klassisch bei tarifgebundenen Unternehmen. Es gibt Kassen, die sich traditionell an einzelne Branchen richten — Bauwirtschaft, Finanzwirtschaft, genossenschaftliche Unternehmen, kirchliche Träger. Wenn für Ihre Branche ein Tarifvertrag etwas vorgibt, führt der Weg oft hierhin.

Pensionsfonds

Die Anlage wird an eine externe Einrichtung abgegeben, die vergleichsweise frei investieren darf. Manche Fonds legen konservativ in Anleihen an, andere richten die Aufteilung am Alter der Belegschaft aus: anfangs stärker in Aktien, vor Rentenbeginn Umschichtung in sichere Anlagen.

Der entscheidende Punkt für Sie: Direktversicherung und Pensionskasse sind externe Wege und für den Betrieb deutlich pflegeleichter als eine direkte Zusage. Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind dagegen insolvenzsicherungspflichtig über den Pensions-Sicherungs-Verein. Das ist kein Detail — es ist ein laufender Kostenblock und eine Meldepflicht, die viele Betriebe erst bemerken, wenn der Beitragsbescheid kommt.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Grenzen und Wechsel — was selten angesprochen wird

Zwei Punkte kommen im Beratungsgespräch selten vor, entscheiden aber darüber, was die Zusage im Ernstfall wert ist — und was passiert, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt.

Die Grenzen, über die niemand gern spricht

Sozialversicherung: Entgeltumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Entgelt — und damit die spätere gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosengeld. Doppelverbeitragung: Auf Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fallen in der Auszahlungsphase Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, oberhalb eines Freibetrags. Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 sind 15 % verpflichtend für alle Entgeltumwandlungen, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Wer diese drei Punkte nicht offen anspricht, verkauft ein Produkt statt zu beraten.

Portabilität und Unverfallbarkeit — was beim Wechsel passiert

Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften werden nach drei Jahren Zusagedauer und ab dem 21. Lebensjahr unverfallbar; Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden ein Anspruch auf Mitnahme des Übertragungswerts zum neuen Arbeitgeber. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage ist die Mitnahme nur einvernehmlich möglich — ein Punkt, der bei der Wahl des Durchführungswegs mitgedacht gehört.

Geld und Steuern

Entgeltumwandlung: Was steuer- und sozialabgabenfrei bleibt

Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Mitarbeiter Teile seines Bruttogehalts in den Vertrag ein — meist in eine Direktversicherung. Der Vorteil entsteht dadurch, dass diese Beiträge bis zu bestimmten Grenzen nicht als Lohn versteuert und verbeitragt werden.

  • Steuerfrei sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Zusätzlich sozialabgabenfrei sind davon 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Die konkreten Euro-Beträge ändern sich jedes Jahr mit der Bemessungsgrenze — wir rechnen Ihnen den aktuell gültigen Wert aus, statt hier eine Zahl zu nennen, die in zwölf Monaten falsch ist. Wichtig ist die zweite Hälfte des Satzes: In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente steuerpflichtiges Einkommen und in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Wer das verschweigt, verkauft ein Produkt; wir sagen es vorher, weil es die Rechnung verändert.

Pflichten

Ihre Pflichten als Arbeitgeber — die drei, die am häufigsten übersehen werden

1. Sie müssen Entgeltumwandlung ermöglichen

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Sie können sich nicht entziehen — aber Sie entscheiden, welchen Durchführungsweg Sie anbieten. Bieten Sie gar keinen an, kann der Mitarbeiter die Direktversicherung verlangen. Der Anspruch gilt auch für Minijobber und Geringverdiener.

2. Sie müssen zuschießen

Seit 2019 ist bei neuen Verträgen ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % Pflicht; seit 2022 gilt das auch für Altverträge. Der Hintergrund ist einfach: Sie sparen durch die Umwandlung Sozialabgaben, und dieser Vorteil soll beim Mitarbeiter ankommen. Die Pflicht greift bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, sofern der Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

3. Sie müssen es schriftlich nachweisen

Das Nachweisgesetz verlangt seit August 2022 unter anderem Angaben zu Höhe und Fälligkeit der Versorgungsbeiträge, zur Berechnung der Leistungen, zu den abgesicherten Risiken (Alter, Invalidität, Tod), zu den Voraussetzungen des Versorgungsfalls und zum gewählten Durchführungsweg. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis am häufigsten etwas fehlt — und der Grund, warum eine Versorgungsordnung keine Formalie ist, sondern Ihr Haftungsschutz.

Aus der Praxis

Was wir zur rechtssicheren Umsetzung empfehlen

Eine bAV scheitert selten am Produkt und fast immer an der Organisation. Diese Punkte nehmen wir mit jedem Betrieb durch:

  • Versorgungsordnung erstellen. Sie legt fest, wer wann was bekommt, und verhindert, dass Zusagen im Einzelfall entstehen, die Sie später für alle gelten lassen müssen.
  • Nur einen Durchführungsweg bei einem Träger zulassen. Wer jedem Mitarbeiter seinen Wunschvertrag genehmigt, verwaltet nach fünf Jahren zwölf Tarife bei acht Gesellschaften.
  • Keine Altverträge neuer Mitarbeiter übernehmen. Sie übernehmen damit ein Vertragswerk, dessen Bedingungen Sie nicht kennen — und die Haftung dafür.
  • Mitarbeiter nachweislich aufklären lassen und auch das Nicht-Interesse gegenzeichnen lassen. Das ist der Beleg, den Sie brauchen, wenn Jahre später jemand sagt, er habe von der Möglichkeit nichts gewusst.
  • Insolvenzsicherungspflicht im Blick behalten. Bei der Direktversicherung entfällt sie, solange das Bezugsrecht unwiderruflich ist und die Ansprüche nicht beliehen, verpfändet oder abgetreten sind.
  • Nachhaltigkeitskriterien prüfen, wenn Sie unter die Berichtspflicht nach der CSRD fallen — die Kapitalanlage Ihrer Versorgungszusagen gehört dann zur Berichterstattung.

Was wir bewusst nicht tun: die bAV als Sparmodell verkaufen. Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen kann die Umwandlung die spätere gesetzliche Rente spürbar mindern, weil weniger Beiträge in die Rentenversicherung fließen. Das rechnen wir vor — auch wenn die ehrliche Antwort manchmal lautet, dass sich die Umwandlung im Einzelfall nicht lohnt.

Im Detail

Geschäftsführer, GGF und die Auslagerung von Pensionszusagen

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Regeln. Hier geht es selten um Entgeltumwandlung und fast immer um Gestaltung: Wie hoch darf die Zusage sein, ohne dass das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annimmt? Wie wird die Zusage bilanziell bewertet, und was macht das mit Ihrer Bonität bei der Bank?

Der häufigste Anlass, mit dem Betriebe zu uns kommen, ist eine bestehende Pensionszusage, die zum Problem geworden ist — weil sie die Bilanz belastet, weil ein Unternehmensverkauf ansteht und kein Käufer die Verpflichtung übernehmen will, oder weil die Rückdeckung die zugesagte Leistung nicht mehr trägt. Für die Auslagerung gibt es Wege, aber sie sind steuerlich anspruchsvoll und gehören zusammen mit Steuerberater und gegebenenfalls Rechtsanwalt geplant. Wir sagen offen, wenn ein Fall nicht sinnvoll auflösbar ist, statt eine Umdeckung zu empfehlen, die nur uns nützt.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Betriebliche Altersvorsorge — kurz erklärt

Lohnt sich die bAV auch für kleine Betriebe?

Ja. Auch kleine Betriebe profitieren von Steuer- und Sozialabgabenvorteilen, und schon ein einfaches Modell wirkt bei der Mitarbeitergewinnung. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung lässt sich unkompliziert gestalten.

Ist der Arbeitgeberzuschuss Pflicht?

Bei Entgeltumwandlung ja — der Arbeitgeber muss einen Zuschuss leisten, soweit er Sozialabgaben spart. Wir richten die bAV so ein, dass die Vorgabe erfüllt ist.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Mitarbeiter binden, Vorgaben erfüllen.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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