Mitarbeitervorsorge · bAV

Betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Die betriebliche Altersvorsorge ist der Klassiker der Mitarbeiterbindung: steuerlich und bei den Sozialabgaben gefördert, für Ihre Mitarbeiter oft günstiger als privat, und ein sichtbares Signal als attraktiver Arbeitgeber. Seit einigen Jahren ist zudem ein Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung verpflichtend — wir gestalten das unkompliziert.

Betriebliche Altersvorsorge – abgesichert

Der Nutzen

Was die bAV bringt

Fachkräfte binden

Ein gutes bAV-Angebot ist ein handfestes Argument im Wettbewerb um Personal — und hält Mitarbeiter länger im Betrieb.

Steuer- und Abgabenvorteil

Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei — für Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Pflichtzuschuss sauber umgesetzt

Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss verpflichtend. Wir richten die bAV so ein, dass die Vorgabe erfüllt ist, ohne Aufwand für Sie.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Wie die bAV funktioniert

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Arbeitgeber jeder Größe, die Mitarbeiter binden und die gesetzlichen Vorgaben zur bAV erfüllen wollen. Auch kleine Betriebe profitieren von den Steuer- und Abgabenvorteilen.

Was kostet sie?

Der Aufwand hängt vom Modell und Ihrem Zuschuss ab. Viele Bausteine lassen sich so gestalten, dass die Belastung überschaubar bleibt und Steuervorteile den Aufwand teils ausgleichen. Wir rechnen die Varianten transparent durch.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Die fünf Durchführungswege — und was sie unterscheidet

Direktversicherung — der Regelfall im Mittelstand

Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeitenden ab und ist Versicherungsnehmer. Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, davon 4 % zusätzlich sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Der Verwaltungsaufwand ist gering, die Anwartschaft bei Arbeitgeberwechsel mitnehmbar. Für die meisten Betriebe unter 50 Mitarbeitenden ist das der pragmatische Weg.

Pensionskasse und Pensionsfonds — Versorgungseinrichtungen mit eigener Kasse

Beide sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Die Pensionskasse arbeitet konservativ und unterliegt der Versicherungsaufsicht; der Pensionsfonds darf freier am Kapitalmarkt anlegen und bietet dadurch höhere Renditechancen bei höherer Schwankung. Steuerlich gilt derselbe Rahmen wie bei der Direktversicherung. Beide unterliegen der Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) — beim Pensionsfonds zwingend, bei der Pensionskasse seit 2022 in erweitertem Umfang.

Unterstützungskasse — der Weg für hohe Zusagen

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung ohne eigenen Rechtsanspruch des Mitarbeitenden gegen die Kasse — er behält den Anspruch gegen den Arbeitgeber. Der große Vorteil: keine betragsmäßige Begrenzung der steuerfreien Zuwendungen. Damit ist sie der übliche Weg für Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte, bei denen die 8-Prozent-Grenze nicht ausreicht. Preis dafür: mehr Verwaltung und eine Bilanzberührung, die mit dem Steuerberater geklärt gehört.

Direktzusage (Pensionszusage) — der Arbeitgeber verspricht selbst

Der Arbeitgeber sagt die Leistung unmittelbar zu und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz. Keine Beitragsgrenze, volle Gestaltungsfreiheit — aber die Verpflichtung bleibt im Unternehmen und belastet die Bilanz. Bei einem späteren Verkauf ist eine unzureichend ausfinanzierte Pensionszusage regelmäßig der Punkt, an dem der Kaufpreis verhandelt wird. Wer diesen Weg wählt, braucht ein Konzept zur Ausfinanzierung, nicht nur eine Zusage.

Die Grenzen, über die niemand gern spricht

Sozialversicherung: Entgeltumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Entgelt — und damit die spätere gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosengeld. Doppelverbeitragung: Auf Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fallen in der Auszahlungsphase Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, oberhalb eines Freibetrags. Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 sind 15 % verpflichtend für alle Entgeltumwandlungen, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Wer diese drei Punkte nicht offen anspricht, verkauft ein Produkt statt zu beraten.

Portabilität und Unverfallbarkeit — was beim Wechsel passiert

Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften werden nach drei Jahren Zusagedauer und ab dem 21. Lebensjahr unverfallbar; Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden ein Anspruch auf Mitnahme des Übertragungswerts zum neuen Arbeitgeber. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage ist die Mitnahme nur einvernehmlich möglich — ein Punkt, der bei der Wahl des Durchführungswegs mitgedacht gehört.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

Betriebliche Altersvorsorge — kurz erklärt

Lohnt sich die bAV auch für kleine Betriebe?

Ja. Auch kleine Betriebe profitieren von Steuer- und Sozialabgabenvorteilen, und schon ein einfaches Modell wirkt bei der Mitarbeitergewinnung. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung lässt sich unkompliziert gestalten.

Ist der Arbeitgeberzuschuss Pflicht?

Bei Entgeltumwandlung ja — der Arbeitgeber muss einen Zuschuss leisten, soweit er Sozialabgaben spart. Wir richten die bAV so ein, dass die Vorgabe erfüllt ist.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Mitarbeiter binden, Vorgaben erfüllen.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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