- Reine Vermögensschäden aus anwaltlicher Beratung und Vertretung
- Fristversäumnisse mit finanziellen Folgen für den Mandanten
- Ausfall der Kanzlei bei Krankheit
- Cyberrisiken durch vertrauliche Mandantendaten
Branchenlösung · Rechtsanwälte
Versicherung für Rechtsanwälte & Kanzleien.
Ein übersehener Fristablauf, ein Beratungsfehler: in der anwaltlichen Tätigkeit können reine Vermögensschäden schnell hohe Summen erreichen. Die Berufshaftpflicht ist Pflicht und Kern Ihrer Absicherung — wir stimmen den Kanzleischutz präzise darauf ab.

Womit wir rechnen
Typische Risiken in Ihrer Branche
Wenn es ernst wird
Typische Schadenfälle
Frist versäumt
Eine Klagefrist läuft ab, der Mandant verliert seinen Anspruch. Die Berufshaftpflicht reguliert den Vermögensschaden.
Beratungsfehler
Eine fehlerhafte Einschätzung führt zu einem finanziellen Nachteil beim Mandanten. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte.
Kanzlei fällt aus
Bei Krankheit des Anwalts hilft die Praxisausfall-Deckung, die laufenden Kosten zu tragen.
Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.
Branchenwissen
Worauf es in der Anwaltskanzlei ankommt
Die Mindestsumme deckt nicht jedes Mandat
Die berufsrechtliche Mindestversicherungssumme ist ein Boden, keine Bedarfsermittlung. Bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten oder Bauprozessen liegen die Streitwerte regelmäßig darüber.
Sozietät heißt gesamtschuldnerische Haftung
In der Sozietät haften Sie für Fehler der Partner mit. Wie die Deckung verteilt ist und ob eine Maximierung je Versicherungsfall greift, entscheidet im Ernstfall über Ihr Privatvermögen.
Der Anspruch kommt oft Jahre später
Beratungsfehler zeigen sich häufig erst mit dem Ausgang des Verfahrens. Die Nachhaftung nach Ende der Tätigkeit — bei Kanzleiaufgabe oder Ruhestand — gehört deshalb vorher geregelt.
Pflichtdeckung, Sozietät und Nachhaftung
Nach § 51 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall. In der Sozietät haftet man gesamtschuldnerisch für Fehler der Partner; ob die Summe je Versicherungsfall maximiert ist, entscheidet dann über das eigene Privatvermögen. Beratungsfehler zeigen sich oft erst mit dem Verfahrensausgang — die Nachhaftung nach Kanzleiaufgabe gehört vorher geregelt.
360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.
Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.
Häufige Fragen
Rechtsanwälte — kurz erklärt
Beraten Sie Kanzleien in Köln persönlich?
Ja, in Köln und im Rheinland vor Ort, sonst bundesweit digital.
Ist die Berufshaftpflicht für Anwälte Pflicht?
Ja, die Berufshaftpflicht ist für zugelassene Rechtsanwälte vorgeschrieben. Wir achten darauf, dass Summe und Bedingungen zu Ihren Mandaten passen.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.
Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?
Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.
Passgenau statt Standardpaket.
Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.
- Unabhängiger Marktvergleich
- Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
- Versicherungsmakler nach §34d GewO
Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.
- 0221 – 169 205 99
- info@firmenversicherung-vergleichen.de
- Beratung nach Termin — persönlich, telefonisch oder per Video