Branchenlösung · Rechtsanwälte

Versicherung für Rechtsanwälte & Kanzleien.

Ein übersehener Fristablauf, ein Beratungsfehler: in der anwaltlichen Tätigkeit können reine Vermögensschäden schnell hohe Summen erreichen. Die Berufshaftpflicht ist Pflicht und Kern Ihrer Absicherung — wir stimmen den Kanzleischutz präzise darauf ab.

Rechtsanwälte – Absicherung für Ihre Branche
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Reine Vermögensschäden aus anwaltlicher Beratung und Vertretung
  • Fristversäumnisse mit finanziellen Folgen für den Mandanten
  • Ausfall der Kanzlei bei Krankheit
  • Cyberrisiken durch vertrauliche Mandantendaten

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Frist versäumt

Eine Klagefrist läuft ab, der Mandant verliert seinen Anspruch. Die Berufshaftpflicht reguliert den Vermögensschaden.

Beratungsfehler

Eine fehlerhafte Einschätzung führt zu einem finanziellen Nachteil beim Mandanten. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte.

Kanzlei fällt aus

Bei Krankheit des Anwalts hilft die Praxisausfall-Deckung, die laufenden Kosten zu tragen.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es in der Anwaltskanzlei ankommt

Die Mindestsumme deckt nicht jedes Mandat

Die berufsrechtliche Mindestversicherungssumme ist ein Boden, keine Bedarfsermittlung. Bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten oder Bauprozessen liegen die Streitwerte regelmäßig darüber.

Sozietät heißt gesamtschuldnerische Haftung

In der Sozietät haften Sie für Fehler der Partner mit. Wie die Deckung verteilt ist und ob eine Maximierung je Versicherungsfall greift, entscheidet im Ernstfall über Ihr Privatvermögen.

Der Anspruch kommt oft Jahre später

Beratungsfehler zeigen sich häufig erst mit dem Ausgang des Verfahrens. Die Nachhaftung nach Ende der Tätigkeit — bei Kanzleiaufgabe oder Ruhestand — gehört deshalb vorher geregelt.

Pflichtdeckung, Sozietät und Nachhaftung

Nach § 51 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall. In der Sozietät haftet man gesamtschuldnerisch für Fehler der Partner; ob die Summe je Versicherungsfall maximiert ist, entscheidet dann über das eigene Privatvermögen. Beratungsfehler zeigen sich oft erst mit dem Verfahrensausgang — die Nachhaftung nach Kanzleiaufgabe gehört vorher geregelt.

Woran es scheitert

Woran es in der Anwaltskanzlei im Schadenfall hängt

Die Berufshaftpflicht ist Zulassungsvoraussetzung — und damit ist die Frage nicht, ob, sondern wie sie zugeschnitten ist. Diese Punkte entscheiden:

Die Mindestsumme ist keine Bedarfssumme

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme ist eine Untergrenze für die Zulassung. Bei wirtschaftsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen oder baurechtlichen Mandaten liegt der mögliche Schaden regelmäßig weit darüber. Maßstab ist der größte laufende Streitwert, nicht der Durchschnitt.

Sozietäten haften gesamtschuldnerisch

Nach außen kann der Mandant sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt — unabhängig davon, wer das Mandat bearbeitet hat. In einer Sozietät genügt es deshalb nicht, dass jeder für sich ausreichend versichert ist; die Struktur der Deckung muss zur Rechtsform passen.

Fristen und Wiedervorlage

Versäumte Rechtsmittelfristen sind der häufigste Haftungsfall. Versicherer erwarten eine nachvollziehbare Fristenkontrolle mit doppelter Sicherung. Fehlt sie, wird nach einem Schaden die Frage der groben Fahrlässigkeit gestellt — mit Folgen für die Leistung.

Ausgeschlossene Tätigkeitsfelder

Treuhandtätigkeit, Verwaltung fremder Gelder, Insolvenzverwaltung und Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Beirat sind häufig nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Wer solche Mandate annimmt, sollte das vorher klären — die Beträge sind dort typischerweise am höchsten.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Pflichten

Was Kanzleien über die Pflichtversicherung hinaus brauchen

Die Pflichtversicherung deckt Beratungsfehler. Die Risiken, die eine Kanzlei praktisch am häufigsten treffen, liegen daneben.

  • Cyber — Mandantenakten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ein Datenabfluss ist deshalb nicht nur ein DSGVO-Fall, sondern auch ein berufsrechtlicher.
  • Vertrauensschaden — Zugriff auf Fremdgelder und Anderkonten macht Unterschlagung zu einem realen Risiko mit unmittelbarer Wirkung auf die Zulassung.
  • Betriebsunterbrechung — bei Ausfall von Räumen oder Systemen laufen Fristen weiter, während nicht gearbeitet werden kann.
  • Büroinhalt und Elektronik — Akten, Bibliothek und IT, einschließlich der Kosten für Datenrekonstruktion.

Wir priorisieren nach Kanzleigröße und Rechtsgebieten, statt ein Paket anzubieten — bei einer Einzelkanzlei sind andere Punkte dringend als in einer Sozietät mit Fremdgeldverkehr.

Im Detail

Der Übergang in Ruhestand oder Anstellung

Anwaltliche Haftung endet nicht mit dem letzten Mandat. Ansprüche können erhoben werden, solange der Mandant von Schaden und Verursacher noch keine Kenntnis hatte — und das kann Jahre dauern.

Wer die Zulassung zurückgibt, braucht deshalb eine Nachhaftungsdeckung. Ohne sie steht die Person bei einem späten Anspruch persönlich ein, ohne dass noch eine Police läuft. Das gilt ebenso beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis oder in ein Unternehmen: Die neue Tätigkeit ist versichert, die alte nicht mehr.

Bei der Übernahme einer Kanzlei ist zu klären, ob Altfälle mit übergehen. Diese Frage gehört in den Übernahmevertrag, und die Versicherungslösung muss dazu passen. Wir stimmen beides ab, bevor die Übergabe wirksam wird.

Pflichten

Die Kanzlei als Betrieb — jenseits der Pflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht ist vorgeschrieben und damit gesetzt. Die Risiken, die den Kanzleibetrieb im Alltag treffen, liegen daneben und sind selten geregelt.

Ausfall von Räumen und Systemen. Fristen laufen weiter, auch wenn die Kanzlei nicht arbeiten kann. Neben der Betriebsunterbrechung ist der Einschluss von Mehrkosten entscheidend: Ausweicharbeitsplätze und kurzfristige IT sind das, was den Betrieb aufrecht hält.

Akten und Daten. Der Wiederaufbau einer Handakte ist teuer und teilweise unmöglich. Die Kosten für Datenrekonstruktion sind eine eigene Position und im Grundschutz nicht enthalten. Hinzu kommt: Ein Datenabfluss ist bei Anwälten nicht nur ein DSGVO-Fall, sondern berührt die Schweigepflicht und damit das Berufsrecht.

Fremdgeld. Anderkonten und die Verwaltung von Mandantengeldern machen Unterschlagung zu einem realen Risiko. Die Berufshaftpflicht deckt vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeitender nicht; dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Weil neben dem Geld die Zulassung im Raum steht, ist das der Punkt mit den weitreichendsten Folgen.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die Zulassung steht an

Ohne Nachweis der Berufshaftpflicht gibt es keine Zulassung. Die gesetzliche Mindestsumme ist dabei eine Untergrenze, kein Maßstab für das tatsächliche Risiko.

Ein neues Rechtsgebiet kommt dazu

Wer sein Angebot erweitert — Wirtschaftsrecht, Bau, Medizin —, arbeitet in einem anderen Risiko. Manche Gebiete sind in Standardverträgen ausgeschlossen oder gesondert bepreist.

Ein Mandat mit hohem Streitwert

Die Deckungssumme muss zum größten laufenden Mandat passen, nicht zum Durchschnitt. Bei Sozietäten kommt die Frage der gesamtschuldnerischen Haftung hinzu.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Rechtsanwälte — kurz erklärt

Beraten Sie Kanzleien in Köln persönlich?

Ja, in Köln und im Rheinland vor Ort, sonst bundesweit digital.

Ist die Berufshaftpflicht für Anwälte Pflicht?

Ja, die Berufshaftpflicht ist für zugelassene Rechtsanwälte vorgeschrieben. Wir achten darauf, dass Summe und Bedingungen zu Ihren Mandaten passen.

Was ist bei einer Sozietät zu beachten?

Nach außen haften die Sozien in der Regel gesamtschuldnerisch — der Mandant kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt, unabhängig davon, wer bearbeitet hat. Es genügt deshalb nicht, dass jeder für sich versichert ist; die Struktur der Deckung muss zur Rechtsform passen. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gelten zusätzlich besondere Mindestsummen.

Ist die Tätigkeit als Insolvenzverwalter mitversichert?

Nicht automatisch. Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung, Treuhandtätigkeit und Aufsichtsratsmandate sind eigenständige Risiken mit häufig sehr hohen Beträgen. Sie brauchen einen ausdrücklichen Einschluss oder eine eigene Police — und sollten gemeldet sein, bevor das erste Mandat angenommen wird.

Was passiert bei einem Wechsel des Versicherers?

Weil in der Regel das Verstoßprinzip gilt, ist entscheidend, wann der Fehler passiert ist — nicht, wann er auffällt. Beim Wechsel muss deshalb geklärt sein, wer für Altfälle einsteht. Fehlt eine Rückwärtsdeckung, entsteht genau zwischen zwei Verträgen eine Lücke, und Beratungsfehler fallen fast immer verspätet auf.

Was passiert bei Rückgabe der Zulassung?

Die Pflichtversicherung endet, die Haftung nicht. Ansprüche können erhoben werden, solange der Mandant von Schaden und Verursacher noch keine Kenntnis hatte. Ohne Nachhaftungsdeckung stehen Sie dann persönlich ein, ohne dass eine Police läuft. Das gilt ebenso beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis — die neue Tätigkeit ist versichert, die alte nicht mehr.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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