Branchenlösung · Journalismus & Redaktion

Versicherung für Journalisten.

Ein falsches Zitat, ein unscharf recherchierter Vorwurf, ein Bild ohne Rechte — im Journalismus entsteht der Schaden durch das Veröffentlichte. Gegendarstellung, Unterlassung, Schadenersatz: Die Kosten fallen an, lange bevor geklärt ist, wer recht hat.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Unterlassungsklage nach einem Beitrag

Ein Betroffener sieht sich falsch dargestellt und lässt abmahnen. Allein die Rechtsverteidigung kostet, unabhängig vom Ausgang.

Bildrechte übersehen

Ein Foto wird ohne ausreichende Lizenz verwendet. Der Rechteinhaber fordert Schadenersatz und Unterlassung.

Technik auf Reportage beschädigt

Kamera und Notebook gehen im Einsatz kaputt oder werden gestohlen — auch im Ausland.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für freie Journalistinnen und Journalisten, Redaktionsbüros, Reporter, Podcast- und Videoproduzenten sowie Blogbetreiber mit redaktionellem Anspruch.

Was kostet sie?

Beiträge richten sich nach Honorarumsatz, Themenfeld und Deckungssumme. Investigative und wirtschaftsnahe Themen werden anders bewertet als Service- oder Reisejournalismus — das gehört im Antrag offen benannt.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es bei publizistischer Arbeit im Ernstfall hängt

Journalistische Risiken sind selten Sachschäden. Sie entstehen durch das, was veröffentlicht wird — und treffen dann sofort:

Persönlichkeitsrechte und Gegendarstellung

Eine unzutreffende Tatsachenbehauptung, ein Bild ohne Einwilligung, eine identifizierende Berichterstattung: Unterlassung, Gegendarstellung und Schadenersatz sind die Folge. Der wirtschaftliche Schaden entsteht dabei meist durch die Rechtsverteidigung, nicht durch die Forderung selbst.

Urheber- und Nutzungsrechte

Fremde Bilder, Zitate über das zulässige Maß hinaus, Musik in Beiträgen: Verstöße werden systematisch verfolgt und sind kein Haftpflichtfall, sondern ein eigener Baustein. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Rechtekette ist der wirksamste Schutz.

Der Auftraggeber haftet mit — und nimmt Regress

Erscheint ein fehlerhafter Beitrag, wird zunächst das Medium in Anspruch genommen. Das Medium wiederum hält sich bei der freien Autorin schadlos, sofern der Vertrag das vorsieht — und das tut er in der Regel. Wer frei arbeitet, sollte diese Klauseln kennen, bevor er unterschreibt.

Technik und Material unterwegs

Kamera, Aufnahmegerät und Laptop sind außerhalb des Büros nur mit Außenversicherung gedeckt. Hinzu kommt der Verlust von Recherchematerial — ein reiner Vermögensschaden, der im Grundschutz ausgeschlossen ist.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was freie Journalisten praktisch brauchen

Die Prioritäten unterscheiden sich deutlich von denen anderer Selbstständiger, weil das Hauptrisiko rechtlicher Natur ist.

  • Rechtsschutz mit Urheber- und Medienrecht — der praktisch häufigste Kostenfall. In Standardtarifen ist dieser Bereich oft ausgeschlossen.
  • Vermögensschadenhaftpflicht für publizistische Tätigkeit, einschließlich Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
  • Elektronik mit Außenversicherung für Technik im Einsatz, weltweit.
  • Berufsunfähigkeit — das Einkommen hängt vollständig an der eigenen Arbeitsfähigkeit; es gibt keinen Betrieb, der weiterläuft.

Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, hat Kranken- und Rentenversicherung geregelt — nicht aber Haftung, Rechtsschutz und Arbeitskraftabsicherung. Diese Lücke ist der häufigste Irrtum bei publizistisch Tätigen.

Im Detail

Recherche im Ausland und in Krisengebieten

Auslandseinsätze verändern die Lage grundlegend, und die meisten Standardverträge bilden sie nicht ab.

Geltungsbereich. Technik- und Haftpflichtdeckungen enden häufig an der EU-Grenze. Wer international arbeitet, braucht einen ausdrücklich erweiterten Geltungsbereich — einschließlich der Frage, ob Diebstahl aus Hotelzimmern und Fahrzeugen gedeckt ist.

Krisen- und Kriegsgebiete sind in nahezu allen privaten Verträgen ausgeschlossen, auch in der Kranken- und Unfallversicherung. Wer dorthin reist, braucht eine gesonderte Absicherung; Reiseverbote des Auswärtigen Amts sind dabei ein häufiges Ausschlusskriterium.

Auftraggeber-Deckung. Redaktionen versichern fest angestellte Korrespondenten häufig mit, freie Mitarbeiter dagegen nicht. Lassen Sie sich schriftlich geben, was der Auftraggeber tatsächlich abdeckt — mündliche Zusagen helfen im Ernstfall nicht.

Im Detail

Einkommen absichern, wenn es keinen Betrieb gibt

Bei publizistisch Tätigen gibt es keinen Betrieb, der weiterläuft, und keine Maschine, die produziert. Das Einkommen hängt vollständig an der Arbeitsfähigkeit einer Person.

Die Künstlersozialkasse regelt weniger, als viele annehmen. Sie sorgt für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu günstigen Konditionen. Sie ersetzt keine Absicherung der Arbeitskraft: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst spät und liegt deutlich unter dem, was ein Haushalt braucht.

Berufsunfähigkeit ist die wichtigste Police. Entscheidend sind zwei Merkmale: der Verzicht auf die abstrakte Verweisung und eine Rente, die private Fixkosten und die weiterlaufenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abdeckt. Weil Beitrag und Annahme vom Eintrittsalter und von der Krankengeschichte abhängen, ist der beste Zeitpunkt der früheste, an dem der Vertrag bezahlbar ist.

Krankentagegeld schließt die kurze Lücke. Bei längerer Krankheit zahlt die Krankenversicherung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt, und Selbstständige können den Beginn wählen. Wer keine Rücklage für mehrere Monate hat, sollte diesen Zeitpunkt früh ansetzen — das ist der praktisch häufigere Fall als die dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste Beitrag mit rechtlichem Risiko

Recherche über Personen und Unternehmen berührt Persönlichkeitsrechte. Eine Gegendarstellung oder Unterlassungsforderung kommt schnell und kostet unabhängig davon, wer am Ende recht hat.

Die Arbeit wird selbstständig

Wer aus der Redaktion in die Freiberuflichkeit wechselt, verliert deren Rechtsschutz und Haftungsschirm. Ab dann haften Sie persönlich für das, was Sie veröffentlichen.

Technik und Material sind unterwegs

Kamera, Aufnahmegerät, Laptop und Recherchematerial sind außerhalb des Büros meist nicht versichert — dort, wo sie gebraucht werden.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Journalisten — kurz erklärt

Was deckt eine Journalistenversicherung ab?

Den Kern bildet die Haftung aus Veröffentlichungen: Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten, unwahre Tatsachenbehauptungen und die daraus folgenden Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche — samt der Kosten für die Abwehr unbegründeter Forderungen.

Bin ich als freier Journalist über die Redaktion mitversichert?

Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Freie arbeiten in der Regel auf eigene Rechnung und haften selbst. Verlassen Sie sich nicht auf den Schutz des Auftraggebers, ohne ihn schriftlich zu haben.

Ist meine Ausrüstung auf Reisen mitversichert?

Mit dem Baustein für Technik außerhalb der Betriebsstätte ja — inklusive Auslandseinsätzen. Der Geltungsbereich gehört ausdrücklich in den Vertrag, wenn Sie international arbeiten.

Deckt die Versicherung auch Bildrechte-Verstöße?

Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung sind in guten Medienpolicen eingeschlossen. Vorsätzliche Verstöße bleiben ausgeschlossen — versichert ist das Versehen, nicht die bewusste Übernahme.

Bin ich über die Redaktion mitversichert?

Als fest angestellte Journalistin in der Regel ja, als freie Mitarbeiterin meist nicht. Viele Verträge sehen sogar vor, dass das Medium bei Ihnen Rückgriff nimmt, wenn es selbst in Anspruch genommen wird. Diese Klausel gehört gelesen, bevor unterschrieben wird — sie verschiebt das gesamte Risiko auf die freie Autorin.

Was ist bei der Künstlersozialkasse abgedeckt?

Sie regelt Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu günstigen Konditionen — mehr nicht. Haftung für Veröffentlichungen, Rechtsschutz, Technik und die Absicherung der Arbeitskraft sind nicht enthalten. Das ist der häufigste Irrtum bei publizistisch Tätigen.

Brauche ich eine Absicherung für Auslandseinsätze?

Ja, sobald Sie regelmäßig außerhalb Europas arbeiten. Technik- und Haftpflichtdeckungen enden häufig an der EU-Grenze, und Krisen- oder Kriegsgebiete sind in nahezu allen privaten Verträgen ausgeschlossen — auch in der Kranken- und Unfallversicherung. Dafür braucht es eine gesonderte Lösung, die vor der Abreise steht.

Ist eine Rechtsschutzversicherung für Medienrecht überhaupt erhältlich?

Ja, aber nicht in jedem Tarif. Urheber- und Medienrecht sind in Standardverträgen häufig ausgeschlossen, weil das Risiko schwer kalkulierbar ist. Es gibt spezialisierte Angebote für publizistisch Tätige — dort ist auf Wartezeit, Deckungssumme und darauf zu achten, ob auch die aktive Durchsetzung eigener Urheberrechte eingeschlossen ist.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Veröffentlichen, ohne zu haften.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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