- Cyberangriff, Datenleck und Betriebsunterbrechung im Shop
- Produkthaftung für verkaufte Ware — auch als Importeur oder Quasihersteller
- Rückrufkosten bei gefährlichen Produkten
- Warenbestand und Lager gegen Feuer, Wasser und Einbruch
Branchenlösung · E-Commerce
Versicherung für Onlineshops & E-Commerce.
Im Onlinehandel hängt fast alles an Daten und Verfügbarkeit: ein Hackerangriff, ein Produktfehler oder ein Rückruf können den Shop schnell in die Krise bringen. Wir sichern Ihren Handel im Netz gegen genau diese Risiken ab.

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage
Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.
Was wirklich drinsteht — und was nicht
Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.
Womit wir rechnen
Typische Risiken in Ihrer Branche
Wenn es ernst wird
Typische Schadenfälle
Hackerangriff legt den Shop lahm
Ein Angriff verschlüsselt Ihre Systeme, der Verkauf steht still. Die Cyberversicherung übernimmt Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Krisen-IT.
Fehlerhafte Importware
Importierte Trikots verursachen Hautreizungen bei Kunden. Als Inverkehrbringer haften Sie — Produkthaftpflicht und Rückrufkosten greifen.
Datenleck bei Kundendaten
Kundendaten gelangen nach außen. Die Cyberversicherung deckt Drittschäden, Benachrichtigungspflichten und Rechtsberatung.
Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.
Branchenwissen
Worauf es im Onlinehandel ankommt
Der Shop steht still, die Kosten laufen
Ein Angriff oder ein Ausfall des Shopsystems stoppt den Umsatz sofort und vollständig — anders als im Ladengeschäft gibt es keinen Rest. Deshalb ist die Betriebsunterbrechung im Cyberbaustein hier meist wichtiger als die Wiederherstellung der Daten.
Sie haften für Produkte, die Sie nicht hergestellt haben
Wer Waren aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und unter eigenem Namen verkauft, gilt haftungsrechtlich als Hersteller — mit der vollen Produkthaftung statt einer Weiterleitung an den Lieferanten.
Zahlungsdaten und Kundendaten sind zwei Risiken
Die Zahlungsabwicklung liegt meist beim Dienstleister, die Kundendaten liegen bei Ihnen. Der meldepflichtige Vorfall nach DSGVO entsteht deshalb fast immer im eigenen System.
Importeurhaftung, Widerruf und Zahlungsausfall
Wer Ware aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und unter eigenem Namen verkauft, gilt haftungsrechtlich als Hersteller — mit voller Produkthaftung statt Weiterleitung an den Lieferanten. Dazu kommen Risiken, die kein Ladengeschäft kennt: Retouren nach Widerruf, Zahlungsausfall bei Kauf auf Rechnung und die Betriebsunterbrechung durch einen Ausfall des Shopsystems, die den Umsatz sofort und vollständig stoppt.
Woran es scheitert
Woran es im Onlinehandel im Schadenfall hängt
Im Onlinehandel liegen die größten Risiken nicht im Lager, sondern in Systemen, Daten und Recht. Diese Punkte entscheiden:
Der Ausfall des Shops ist kein Sachschaden
Steht der Shop still — nach einem Angriff, einem Fehler beim Update, einem Ausfall des Hosters —, entsteht Ertragsausfall ohne dass etwas kaputtgeht. Die klassische Betriebsunterbrechung greift dafür nicht; nötig ist eine Cyber-Betriebsunterbrechung.
Zahlungs- und Kundendaten
Ein Datenabfluss löst Meldepflichten binnen kurzer Frist aus, dazu Benachrichtigung der Betroffenen, Rechtsberatung und häufig forensische Untersuchung. Diese Nebenkosten übersteigen den eigentlichen IT-Schaden regelmäßig und sind ohne Cyberdeckung vollständig selbst zu tragen.
Wer importiert, ist Hersteller
Wer Ware aus dem Nicht-EU-Ausland einführt oder unter eigener Marke verkauft, haftet produkthaftungsrechtlich wie der Hersteller — auch wenn er nur weiterverkauft. Rückgriff beim ausländischen Lieferanten ist in der Praxis schwierig.
Abmahnungen sind ein eigenes Kostenrisiko
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, unvollständige Preisangaben, Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen Shops regelmäßig. Sie sind kein Haftpflichtfall, sondern ein Fall für den Rechtsschutz — und dort nicht in jedem Tarif enthalten.
Im Detail
Was zusammen mit dem Shop abgesichert gehört
Ein Onlineshop braucht selten eine einzelne Police, sondern ein aufeinander abgestimmtes Bündel. Die Reihenfolge nach praktischer Dringlichkeit:
- Cyber mit Betriebsunterbrechung und Soforthilfe — der wahrscheinlichste und teuerste Fall.
- Produkthaftpflicht, erweitert um Aus- und Einbaukosten, sobald eigene oder importierte Ware verkauft wird.
- Transport für Ware auf dem Versandweg, weil die Haftung der Paketdienste eng begrenzt ist.
- Inhaltsversicherung für Lager und Technik, mit Vorsorge für saisonale Warenspitzen.
- Rechtsschutz mit Vertrags- und Wettbewerbsrecht — wegen der Abmahnrisiken.
Wir setzen die Reihenfolge nach Ihrem tatsächlichen Sortiment und Volumen, nicht nach einem Paket. Ein reiner Dropshipping-Shop hat ein anderes Risiko als ein Händler mit eigenem Lager und Eigenmarke.
Woran es scheitert
Wer haftet, wenn Dienstleister ausfallen
Ein Onlineshop besteht aus zugekauften Bausteinen: Hosting, Shopsystem, Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, Warenwirtschaft. Fällt einer davon aus, steht Ihr Geschäft — obwohl der Fehler nicht bei Ihnen liegt.
Gegenüber Ihren Kunden haften Sie trotzdem: Lieferfristen, Zusagen im Shop und Gewährleistung treffen Sie, nicht Ihren Dienstleister. Ob Sie Rückgriff nehmen können, hängt an dessen Verträgen — und dort sind Haftungsbegrenzungen die Regel, häufig auf die monatliche Vergütung beschränkt.
In der Cyberdeckung ist deshalb der entscheidende Prüfpunkt, ob Ausfälle bei externen Dienstleistern eingeschlossen sind. Viele Verträge decken nur Vorfälle in eigenen Systemen — bei einem cloudbasierten Shop läuft die Deckung dann faktisch ins Leere. Dieser Punkt unterscheidet sich zwischen Anbietern erheblich.
Praktisch wirksam sind daneben zwei Dinge, die nichts kosten: ein aktueller, getrennt gespeicherter Export von Kunden- und Bestelldaten, und eine schriftliche Regelung mit dem Dienstleister zu Wiederherstellungszeiten. Wer beides hat, verkürzt den Stillstand unabhängig davon, was die Police zahlt.
Wann das Thema aufkommt
Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen
Der Shop wächst über die Nebenbeschäftigung hinaus
Ab einem gewissen Volumen sind Warenlager, Zahlungsverkehr und Kundendaten ein eigenes Risiko — und die private Absicherung greift dafür nicht.
Nach dem ersten Angriff auf das Shopsystem
Ein kompromittierter Shop bedeutet Stillstand, Datenschutzmeldung und Vertrauensverlust gleichzeitig. Die Kosten entstehen fast vollständig außerhalb der Technik.
Eigene Produkte kommen ins Sortiment
Wer nicht nur handelt, sondern selbst herstellen oder importieren lässt, wird zum Hersteller im Sinne der Produkthaftung — mit voller Verantwortung für das Produkt.
360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.
Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.
Häufige Fragen
Onlineshop — kurz erklärt
Gilt der Schutz auch für Verkäufe ins Ausland?
Viele Bausteine wie Produkthaftpflicht und Rückrufkosten gelten weltweit. Den genauen Geltungsbereich stimmen wir auf Ihre Absatzmärkte ab.
Betreuen Sie auch reine Online-Händler bundesweit?
Ja. E-Commerce betreuen wir ortsunabhängig in ganz Deutschland, mit festen Ansprechpartnern.
Bin ich als Händler auch Hersteller?
Produkthaftungsrechtlich ja, sobald Sie aus dem Nicht-EU-Ausland importieren oder unter eigener Marke verkaufen. Dann trifft Sie die Herstellerhaftung, auch wenn Sie nur weiterverkaufen. Rückgriff beim ausländischen Lieferanten ist praktisch schwierig — deshalb gehört die Produkthaftpflicht zum Pflichtprogramm, sobald eigene Ware im Sortiment ist.
Sind Abmahnungen versichert?
Nicht über die Haftpflicht — sie ist kein Schadenersatzfall. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ein Fall für den Rechtsschutz, und zwar nur mit dem Baustein Wettbewerbs- und Vertragsrecht. Weil dieser Bereich in Grundtarifen häufig fehlt, gehört er bei Onlineshops ausdrücklich vereinbart.
Was passiert bei einem Ausfall des Hosters?
Der Ertragsausfall ist ein reiner Vermögensschaden ohne Sachschaden — die klassische Betriebsunterbrechung greift nicht. Nötig ist eine Cyber-Betriebsunterbrechung, die auch Ausfälle bei Dienstleistern einschließt. Ob externe Dienstleister mitgedeckt sind, unterscheidet sich zwischen Anbietern erheblich und ist der entscheidende Prüfpunkt.
Deckt die Cyberpolice auch Ausfälle beim Dienstleister?
Das ist der entscheidende Prüfpunkt. Viele Verträge decken nur Vorfälle in eigenen Systemen — bei einem cloudbasierten Shop läuft die Deckung dann faktisch ins Leere, weil weder Hosting noch Shopsystem Ihnen gehören. Der Einschluss externer Dienstleister unterscheidet sich zwischen Anbietern erheblich und sollte ausdrücklich vereinbart sein.
Was ist bei Retouren und beschädigter Rücksendung zu beachten?
Rücksendungen sind Transporte wie jede andere Lieferung — mit demselben Risiko und derselben begrenzten Haftung des Paketdienstes. Ob die Ware auf dem Rückweg mitversichert ist, hängt am Vertrag; viele Transportdeckungen erfassen zunächst nur den Hinweg. Bei hochwertiger Ware gehört der Rückweg ausdrücklich eingeschlossen.
Was ist bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay zu beachten?
Sie bleiben Verkäufer und haften gegenüber dem Kunden — der Marktplatz vermittelt nur. Zusätzlich gelten dessen Regeln zu Rücknahmen und Erstattungen, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen können. Eine Sperrung des Kontos ist zudem ein Ertragsausfall ohne Sachschaden, den nur wenige Verträge abbilden — dieser Punkt gehört ausdrücklich geprüft.
Wie wirkt sich ein Marktplatzverbot oder eine Kontosperrung aus?
Eine Sperrung ist ein Ertragsausfall ohne Sachschaden. Die klassische Betriebsunterbrechung greift nicht, und nur wenige Cyberverträge bilden diesen Fall ab. Praktisch wirksam ist die Streuung über mehrere Kanäle plus ein eigener Shop, auf den Sie im Zweifel ausweichen können.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.
Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?
Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.
Passgenau statt Standardpaket.
Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.
- Unabhängiger Marktvergleich
- Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
- Versicherungsmakler nach §34d GewO
Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.
- 0221 – 169 205 99
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- Beratung nach Termin — persönlich, telefonisch oder per Video