Branchenlösung · Gastronomie

Versicherung für Gastronomie & Hotellerie.

Ein Fettbrand in der Küche, ein Gast, der ausrutscht, verdorbene Ware bei Kühlausfall: die Gastronomie bringt eigene Risiken mit, die eine Standardpolice oft nicht sauber abdeckt. Wir sichern Restaurant, Café oder Lieferdienst so ab, wie Ihr Betrieb wirklich arbeitet.

Gastronomie – Absicherung für Ihre Branche
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Haftung gegenüber Gästen (Sturz, Lebensmittel, Garderobe)
  • Einrichtung, Küche und Warenbestand gegen Feuer, Wasser und Einbruch
  • Ertragsausfall bei Betriebsschließung oder Stillstand
  • Produkthaftung als Produzent Ihrer Speisen

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Küchenbrand

Ein Fettbrand beschädigt Küche und Einrichtung, der Betrieb muss schließen. Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzen Sachschaden und entgangenen Ertrag.

Gast rutscht aus

Ein Gast stürzt auf nassem Boden und verlangt Schadensersatz. Die Betriebshaftpflicht reguliert den Anspruch.

Verdorbene Speisen

Als Produzent Ihrer Speisen haften Sie für gesundheitliche Folgen fehlerhafter Ware. Die Produkthaftpflicht springt ein.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es in der Gastronomie ankommt

Der Küchenbrand trifft zweimal

Einmal die Einrichtung, einmal den Umsatz. Die Betriebsunterbrechung ist in der Gastronomie meist der größere Posten: Personal, Pacht und Kredite laufen weiter, während der Gastraum leer steht. Entscheidend ist die vereinbarte Haftzeit — zwölf Monate sind bei Umbauten schnell zu kurz.

Gästeschäden entstehen nebenbei

Der ausgerutschte Gast, die beschädigte Garderobe, der Sachschaden beim Servieren. Kleine Beträge in großer Zahl — und der Grund, warum die Betriebshaftpflicht hier häufiger greift als anderswo.

Lebensmittel und Kühlung

Fällt die Kühlung aus, ist die Ware weg, bevor jemand es merkt. Ob der Verderb mitversichert ist, steht nicht in jeder Inhaltspolice — und hängt oft daran, ob der Ausfall technisch bedingt war oder auf einen Stromausfall zurückgeht.

Betriebsschließung und Gästehaftung

Zwei Risiken, die es außerhalb der Gastronomie so nicht gibt: die behördliche Betriebsschließung nach dem Infektionsschutzgesetz — die normale Betriebsunterbrechung greift dort nicht, weil sie einen Sachschaden voraussetzt — und die Haftung für eingebrachte Sachen der Gäste, von der Garderobe bis zum Fahrzeug auf dem Parkplatz. Beides gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Woran es scheitert

Woran es in der Gastronomie im Schadenfall hängt

Unterversicherung bei Einrichtung und Technik

Küchentechnik, Kühlung, Zapfanlage, Möblierung und Ausbau summieren sich schnell auf Beträge, die deutlich über der einmal gewählten Versicherungssumme liegen — besonders nach einem Umbau. Ist die Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer anteilig bei jedem Schaden, auch beim kleinen. Nach jeder größeren Investition gehört die Summe angepasst.

Verderb von Kühlgut ist ein eigener Baustein

Die Inhaltsversicherung ersetzt Sachen, die durch Feuer, Wasser oder Einbruch zerstört werden — nicht Ware, die verdirbt, weil ein Kühlgerät ausgefallen ist. Der häufigste Schadenfall der Branche braucht also einen ausdrücklichen Einschluss, oft mit einer Mindestdauer des Ausfalls und Anforderungen an die Temperaturüberwachung.

Betriebsunterbrechung und behördliche Schließung

Nach einem Küchenbrand ist der Sachschaden das kleinere Problem — der Umsatzausfall über Monate das größere, während Pacht, Leasing und Personal weiterlaufen. Zu prüfen ist zusätzlich, ob eine behördlich angeordnete Schließung erfasst ist und unter welchen Voraussetzungen; hier unterscheiden sich die Bedingungen seit einigen Jahren erheblich.

Mietsachschäden

Als Pächter haften Sie für Schäden an den gemieteten Räumen. Der Einschluss von Mietsachschäden in der Betriebshaftpflicht ist deshalb in der Gastronomie keine Option, sondern Grundausstattung — und er fehlt in Standardverträgen regelmäßig.

Gastraum eines Restaurants
Lieferdienst, Catering, Events: Jede dieser Tätigkeiten verändert die Haftung — und muss gemeldet sein, bevor sie stattfindet.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was ein Gastronomiebetrieb wirklich braucht — und in welcher Reihenfolge

Nicht alles gleichzeitig. Die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:

  1. Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden. Sie haften für Gäste und für die gepachteten Räume. Ohne diesen Einschluss fehlt in der Gastronomie der wichtigste Teil.
  2. Inhaltsversicherung zum Neuwert, inklusive Verderb von Kühlgut. Der Warenschaden ist der Alltagsfall, der Brand die Ausnahme — versichert wird meist nur die Ausnahme.
  3. Betriebsunterbrechung. Nach einem Küchenbrand ist der Sachschaden das kleinere Problem; Pacht, Leasing und Personal laufen monatelang weiter.
  4. Firmenrechtsschutz mit Arbeitsrecht, sobald Sie Personal führen.
  5. Ertragsausfall durch Technikdefekt — Maschinen- oder Elektronikdeckung für Kühlung, Zapfanlage und Küchentechnik.

Was wir bewusst nicht empfehlen, wenn es nicht passt: eine Glasversicherung für einen Betrieb mit wenig Glasfläche oder eine Elektronikdeckung bei überschaubarer Technik. Diese Bausteine verkaufen sich leicht, rechnen sich aber nur bei entsprechendem Bestand — wir sagen das, statt das Paket voll zu machen.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Sie eröffnen oder übernehmen einen Betrieb

Vor der Eröffnung stehen Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis und meist ein Mietvertrag mit Auflagen zur Absicherung. Bei einer Übernahme kommt hinzu, dass Sie Einrichtung und Technik übernehmen, deren Wert und Alter Sie kennen müssen — die Inhaltsversicherung nach Zeitwert statt Neuwert ist der häufigste Fehler in den ersten Monaten.

Ein Kühlgerät fällt aus und die Ware verdirbt

Der Warenschaden ist in der Gastronomie der Alltagsfall: Ein Ausfall über Nacht oder am Wochenende vernichtet den kompletten Kühlbestand. Die reine Inhaltsversicherung deckt das nicht — dafür braucht es einen ausdrücklichen Baustein für Verderb von Kühlgut, häufig gekoppelt an eine Mindestlaufzeit des Ausfalls.

Sie stellen Aushilfen oder Saisonkräfte ein

Wechselnde Kräfte erhöhen das Risiko für Fehler im Service und in der Küche — und arbeitsrechtlich für Streit über Arbeitszeiten und Abrechnung. Ein Firmenrechtsschutz mit Arbeitsrechtsbaustein ist hier keine Vorsichtsmaßnahme, sondern die Voraussetzung dafür, eine Auseinandersetzung überhaupt führen zu können.

Sie richten Außengastronomie ein oder verlegen Betrieb nach draußen

Mit Terrasse und Außenbereich entstehen neue Haftungslagen: Stolperstellen, Sonnenschirme bei Wind, Heizpilze. Gleichzeitig sind die Einrichtungsgegenstände draußen häufig nicht mitversichert, wenn die Police auf die Betriebsstätte abstellt. Beides gehört vor die erste Saison geklärt.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Gastronomie — kurz erklärt

Beraten Sie Gastronomen in Köln vor Ort?

Ja, in Köln und im Rheinland gern persönlich, ansonsten bundesweit digital.

Ist auch der Ausfall durch behördliche Schließung absicherbar?

Je nach Vertrag über den Baustein Betriebsschließungsversicherung — hier kommt es stark auf die Bedingungen an, die wir für Sie prüfen.

Brauche ich eine eigene Versicherung für den Lieferdienst?

In der Regel ja. Sobald Speisen ausgeliefert werden, kommen zwei Risiken hinzu, die eine reine Betriebspolice nicht abdeckt: die Nutzung von Fahrzeugen oder Rädern für gewerbliche Zwecke und die erweiterte Produkthaftung für Speisen, die außer Haus konsumiert werden. Auch die Frage, ob Fahrer angestellt oder selbstständig sind, verändert die Haftung erheblich.

Wer haftet, wenn ein Gast sich am Essen vergiftet?

Zunächst Sie als Betreiber — über die Betriebs- und Produkthaftpflicht. Entscheidend ist danach die Dokumentation: Wer seine HACCP-Pflichten, Temperaturkontrollen und Rückstellproben nachweisen kann, steht deutlich besser da. Fehlt die Dokumentation, wird die Abwehr schwierig, selbst wenn Sie sorgfältig gearbeitet haben.

Ist die Zapfanlage oder die Küchentechnik separat zu versichern?

Über die Inhaltsversicherung sind sie gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm abgedeckt. Nicht abgedeckt sind Bedienfehler, Kurzschluss und technischer Bruch — dafür braucht es eine Maschinen- oder Elektronikversicherung als Allgefahrendeckung. Bei hochwertiger Küchentechnik und Kühlung rechnet sich das meist, weil genau diese Schäden die häufigsten sind.

Was ändert sich versicherungstechnisch bei Events und Catering außer Haus?

Erheblich. Sobald Sie außerhalb der eigenen Betriebsstätte arbeiten, greifen zwei Dinge oft nicht mehr: der Versicherungsschutz für Einrichtung und Technik, die auf die Betriebsstätte abstellt, und die Haftung für fremde Räume, in denen Sie tätig werden. Hinzu kommt die erweiterte Produkthaftung für Speisen, die anderswo konsumiert werden, sowie der Transport gekühlter Ware. Wer regelmäßig Catering anbietet, sollte das als eigene Tätigkeit melden — ein einzelner Event lässt sich auch objektbezogen absichern.

Bin ich als Pächter oder als Eigentümer in der Pflicht?

Beides kommt vor, und die Abgrenzung steht im Pachtvertrag. Als Pächter versichern Sie Einrichtung, Ware und Ihre Haftung — einschließlich Mietsachschäden an den Räumen. Das Gebäude selbst versichert der Eigentümer. Häufig wälzt der Pachtvertrag allerdings Teile der Gebäudeversicherung oder der Verkehrssicherungspflicht auf den Pächter ab; das gehört vor der Unterschrift geprüft, weil es die benötigte Deckung verändert.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

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