Branchenlösung · Creator & Social Media

Versicherung für Influencer & Blogger.

Reichweite ist Ihr Kapital — und Ihr Risiko. Eine unzureichend gekennzeichnete Kooperation, ein fremdes Musikstück im Reel, eine Aussage über ein Produkt: Abmahnungen treffen Creator schnell und treffen sie persönlich, weil die meisten ohne betriebliche Absicherung arbeiten.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung

Ein Wettbewerbsverband beanstandet eine Kooperation als Schleichwerbung. Abmahnkosten und Unterlassungserklärung stehen im Raum.

Musik oder Bild ohne Lizenz genutzt

Ein Sound im Video ist nicht für kommerzielle Nutzung freigegeben. Der Rechteinhaber fordert Schadenersatz.

Equipment auf Produktion beschädigt

Kamera, Licht oder Gimbal gehen bei einem Dreh zu Bruch oder verschwinden — auch im Ausland.

Aussage über ein Produkt

Eine Einschätzung wird als geschäftsschädigend gewertet. Der Hersteller fordert Unterlassung und Ersatz.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Influencer, Content Creator, Blogger, Podcaster und YouTuber — hauptberuflich wie im Nebenerwerb. Sobald Einnahmen fließen, ist die Tätigkeit gewerblich und die Privathaftpflicht außen vor.

Was kostet sie?

Beiträge richten sich nach Umsatz, Plattformen und Art der Inhalte. Für Creator im Nebenerwerb liegen sie im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr — deutlich unter den Kosten einer einzigen Abmahnung.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es bei Werbung und Reichweite im Ernstfall hängt

Wer Reichweite vermarktet, arbeitet in einem rechtlich dichten Feld. Die teuersten Fälle sind selten Sachschäden:

Kennzeichnung von Werbung

Fehlende oder unzureichende Werbekennzeichnung ist der häufigste Abmahngrund. Betroffen sind nicht nur bezahlte Kooperationen, sondern auch Geschenke und Rabattcodes. Abmahnungen sind kein Haftpflichtfall — sie gehören in den Rechtsschutz, und dort in den Baustein Wettbewerbsrecht.

Fremde Inhalte in eigenen Beiträgen

Musik, Bilder, Ausschnitte und Marken sind rechtlich geschützt. Auch kurze Verwendung in sozialen Netzwerken ist regelmäßig lizenzpflichtig. Die Plattform übernimmt dafür keine Verantwortung — die trägt der Account-Inhaber.

Produktaussagen und Haftung gegenüber Followern

Wer Wirkungen zusagt — bei Kosmetik, Nahrungsergänzung, Finanzprodukten —, macht Aussagen, an denen er gemessen wird. Bei Gesundheits- und Finanzthemen gelten zusätzlich besondere Werberegeln, deren Verletzung schnell teuer wird.

Vertragsstrafen aus Kooperationsverträgen

Werbeverträge enthalten regelmäßig Fristen, Exklusivitätsklauseln und Vertragsstrafen. Diese sind vertragliches Risiko und in keiner Police versichert. Der Hebel liegt hier in der Verhandlung, nicht in der Absicherung — wir lesen solche Verträge deshalb mit.

Bloggerin bei der Aufnahme von Inhalten
Fehlende Werbekennzeichnung ist der häufigste Abmahngrund — und Abmahnungen sind kein Haftpflichtfall, sondern ein Fall für den Rechtsschutz.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wenn die Technik das Geschäft trägt

Kamera, Licht, Mikrofon und Rechner sind Produktionsmittel. Ihr Ausfall bedeutet nicht nur einen Sachschaden, sondern eine nicht erfüllte Zusage gegenüber dem Werbepartner.

Die Elektronikversicherung als Allgefahrendeckung greift auch bei Sturz, Bedienfehler und Kurzschluss — anders als die Inhaltsversicherung. Wichtig ist die Außenversicherung, weil die Arbeit selten am Schreibtisch stattfindet, und die Frage, ob Diebstahl aus dem Fahrzeug gedeckt ist.

Zwei weitere Positionen werden regelmäßig übersehen: die Wiederherstellung von Daten — Rohmaterial, Schnittprojekte, Archiv — und die Absicherung des Accounts selbst. Ein gesperrtes oder übernommenes Profil bedeutet den Verlust des Vertriebswegs; dafür gibt es Bausteine in Cyberpolicen, deren Umfang sich zwischen Anbietern erheblich unterscheidet.

Im Detail

Vom Hobby zum Gewerbe — was sich ändert

Der Übergang verläuft schleichend, die rechtlichen Folgen treten schlagartig ein.

Ab der ersten Einnahme — auch in Form von Produkten oder Reisen — liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor. Damit greift eine private Haftpflicht für diesen Bereich nicht mehr, und es entstehen Pflichten zur Anmeldung und Besteuerung.

Ab dem ersten Mitarbeiter oder Dienstleister — Videoschnitt, Grafik, Community-Betreuung — kommt die Frage hinzu, wer für deren Fehler einsteht. Gegenüber dem Werbepartner schulden Sie die Leistung, unabhängig davon, wer sie erbracht hat.

Ab einer relevanten Reichweite steigt das Risiko überproportional: Ein Fehler erreicht mehr Menschen, und die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung wächst mit der Sichtbarkeit. Wir prüfen die Absicherung deshalb nicht einmalig, sondern an diesen Schwellen.

Im Detail

Verträge mit Werbepartnern lesen

Bei bezahlten Kooperationen entscheidet der Vertrag mehr über Ihr tatsächliches Risiko als jede Police. Drei Klauseln tauchen regelmäßig auf.

Vertragsstrafen. Für verspätete Veröffentlichung, fehlende Reichweite oder Verstöße gegen Exklusivität. Diese Strafen sind vertragliches Risiko und in keiner Police versichert — sie lassen sich nur verhandeln, und zwar vorher.

Freistellung des Werbepartners. Häufig verpflichten Sie sich, den Kunden von allen Ansprüchen Dritter freizustellen — etwa bei einer Abmahnung wegen fehlender Kennzeichnung. Damit übernehmen Sie dessen Risiko zusätzlich zum eigenen.

Nutzungsrechte. Umfang, Dauer und Gebiet der Verwendung Ihrer Inhalte sollten präzise beschrieben sein. Eine pauschale Einräumung „aller Rechte" nimmt Ihnen die Weiterverwertung und erhöht zugleich Ihre Verantwortung für die Rechtekette an fremdem Material.

Wir lesen solche Verträge gegen die Police und sagen, wo beides auseinanderfällt. Das ist der Teil, der vor der Zusage passieren muss — danach ist er nur noch Dokumentation eines Risikos.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die erste bezahlte Kooperation

Mit dem ersten Werbevertrag wird aus einem Hobby ein Gewerbe. Kennzeichnungspflichten, Produktaussagen und Vertragsstrafen treffen Sie dann persönlich.

Ein Beitrag wird abgemahnt

Fehlende Werbekennzeichnung, fremde Musik, ein Bild ohne Lizenz: Abmahnungen sind der häufigste Kostenfall — und kein Haftpflichtfall.

Technik trägt das Geschäft

Kamera, Licht, Rechner und Zubehör sind Produktionsmittel. Fällt die Technik aus, steht die Veröffentlichung — und mit ihr die zugesagte Leistung gegenüber dem Werbepartner.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Influencer & Blogger — kurz erklärt

Brauche ich als Influencer wirklich eine Versicherung?

Sobald Sie Einnahmen erzielen — durch Kooperationen, Affiliate-Links oder Werbung — handeln Sie gewerblich. Die private Haftpflicht schließt gewerbliche Tätigkeit aus. Für Ansprüche aus Ihren Inhalten haften Sie dann persönlich und unbegrenzt.

Sind Abmahnungen wegen Werbekennzeichnung mitversichert?

Gute Medienpolicen decken wettbewerbsrechtliche Ansprüche einschließlich der Abwehrkosten. Was nicht versicherbar ist, ist der bewusste Verstoß — Kennzeichnungspflichten müssen Sie einhalten, die Versicherung trägt das Versehen und die Grauzone.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Der Geltungsbereich steht im Vertrag. Wer international produziert oder Reichweite außerhalb der EU hat, sollte ihn ausdrücklich weltweit vereinbaren — inklusive der Frage, welches Recht bei Ansprüchen aus den USA gilt.

Was ist mit meinem Equipment?

Kamera, Licht, Ton und Rechner lassen sich als betriebliches Inventar versichern — auch für den Einsatz außerhalb der eigenen Räume. Ohne diesen Baustein greift der Schutz nur an der gemeldeten Adresse.

Sind Abmahnungen versichert?

Nicht über die Haftpflicht — eine Abmahnung ist kein Schadenersatzfall. Sie gehört in den Rechtsschutz, und zwar in den Baustein Wettbewerbs- und Urheberrecht, der in Grundtarifen häufig fehlt. Weil fehlende Werbekennzeichnung der häufigste Abmahngrund ist, gehört dieser Baustein für werbende Accounts zum Kern.

Was passiert, wenn mein Account gesperrt oder übernommen wird?

Ein gesperrtes oder übernommenes Profil bedeutet den Verlust des Vertriebswegs und damit Ertragsausfall — ohne dass etwas kaputtgeht. Einzelne Cyberpolicen bilden das ab, der Umfang unterscheidet sich stark. Praktisch wirksamer sind Zwei-Faktor-Anmeldung und ein zweiter Kanal, über den Sie erreichbar bleiben.

Ab wann bin ich gewerblich tätig?

In der Regel ab der ersten Einnahme — auch wenn sie in Form von Produkten, Reisen oder Rabatten erfolgt. Ab diesem Punkt greift eine private Haftpflicht für diesen Bereich nicht mehr, und es entstehen Pflichten zur Anmeldung und Besteuerung. Der Übergang verläuft schleichend, die rechtlichen Folgen treten schlagartig ein.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Reichweite ohne Haftungsrisiko.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

Kostenlos & unverbindlich · Versicherungsmakler nach §34d GewO · Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (Datenschutz).