Branchenlösung · Architektur & Planung

Versicherung für Architekten und Planer: Berufshaftpflicht und Büroschutz.

Ein Planungsfehler zeigt sich oft erst Jahre später am Bauwerk und ist für das Büro ein reiner Vermögensschaden. Die Betriebshaftpflicht deckt ihn in der Regel nicht; dafür ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure da, ergänzt um Büroinhalt, Cyber und Rechtsschutz.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall häufig scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wir verkaufen nicht einfach irgendwelche Versicherungen — wir begleiten die Risikoauslagerung Ihres Unternehmens. Der Bestands-Check zeigt in wenigen Minuten, ob Ihr Schutz noch zu Ihrem Betrieb passt – kostenlos und zur Orientierung.

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Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Planungsfehler mit Nachbesserung

Eine Detaillösung in der Planung führt zu Feuchteschäden am Gebäude. Der Bauherr verlangt Ersatz der Nachbesserung. Die Berufshaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Fehler in der Bauüberwachung

Ein Ausführungsmangel bleibt bei der Überwachung unbemerkt und zeigt sich nach der Abnahme. Ansprüche können deshalb spät kommen.

Kostenüberschreitung durch Planungsfehler

Die Baukosten steigen, weil eine Randbedingung in der Planung fehlte. Der Bauherr macht den Mehraufwand als Vermögensschaden geltend.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Architekten-Versicherung: Was lässt sich absichern?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für freiberufliche Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner, Ingenieure und Fachplaner, in Einzelbüros wie in Planungsgemeinschaften. Ob und in welcher Höhe eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben ist, regeln die Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder und die jeweilige Kammer.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Honorarumsatz, Leistungsphasen, Projektgrößen und der gewünschten Deckungssumme ab. Entscheidend ist weniger der Beitrag als die Frage, ob Ihre tatsächlichen Leistungen im Vertrag stehen. Pauschalpreise nennen wir nicht; wir holen konkrete Angebote mehrerer Versicherer ein.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt frei, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Lieber direkt über Ihren Betrieb sprechen? Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Kostenlos und unverbindlich, per Video oder nach Absprache vor Ort.

Im Detail

Ingenieure und Fachplaner

Ingenieure und Fachplaner tragen dasselbe Grundrisiko wie Architekten: Ein Fehler in Statik, Technischer Gebäudeausrüstung, Brandschutz oder Bauphysik zeigt sich oft erst nach Jahren und ist für das Büro ein reiner Vermögensschaden. Auch hier ist die Berufshaftpflicht der Kern; entscheidend ist, dass die Leistungsphasen und Fachgebiete im Vertrag stehen und die Nachhaftung zur Verjährung passt. Für Bauingenieure und Statiker gibt es eine eigene Seite: Versicherung für Bauingenieure und Statiker.

360 Grad heißt: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht künstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Fällt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschäftsführung persönlich, ist das Privatvermögen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen lässt, bekommt Doppelungen an der einen und Lücken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begründen jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

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Ihre Branche, Ihr Betrieb: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, und sagen Ihnen, was davon wirklich dringend ist. Auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Häufige Fragen

Architekten & Planer — kurz erklärt

Welche Versicherung braucht ein Architekt?

Den Kern bildet die Berufshaftpflicht für Vermögensschäden aus Planung und Bauüberwachung. Je nach Büro kommen Inhalt, Elektronik, Betriebsunterbrechung, Cyber und Rechtsschutz dazu. Ob für Ihr Büro eine Pflicht besteht, klärt die zuständige Architektenkammer.

Wie lange haftet ein Architekt für seine Planung?

Mängelansprüche wegen Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren; die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die regelmäßige Verjährung. Ohne Nachhaftung endet der Versicherungsschutz oft früher als die Haftung.

Was deckt die Berufshaftpflicht bei Baufehlern?

Sie prüft Ansprüche des Bauherrn aus Fehlern in Planung und Bauüberwachung und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Gedeckt sind in der Regel Vermögensschäden; was im Einzelnen versichert ist, regeln die Bedingungen.

Brauchen angestellte Architekten eine eigene Berufshaftpflicht?

Das hängt vom Anstellungsvertrag und vom Versicherungsschutz des Arbeitgebers ab. Oft sind angestellte Planer über die Police des Büros erfasst; ob das so ist, steht in den Bedingungen und sollte vorab geklärt werden.

Gilt die Berufshaftpflicht auch für Ingenieure?

Es gibt gleichartige Policen für Ingenieure und Fachplaner, etwa für Statik und Tragwerksplanung. Entscheidend ist, dass Ihre Leistungsphasen im Vertrag stehen. Für Bauingenieure und Statiker gibt es eine eigene Seite.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unsere Praxis oder unser Büro?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen auf Wunsch gern. Vieles klären wir aber ohne Anfahrt: Erstgespräch und Vertragsprüfung laufen per Video und Telefon, Unterlagen digital. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Kennen Sie sich mit Betrieben aus dem Rheinland aus?

Ja — Handwerk, Gastronomie, Praxen, Agenturen und produzierender Mittelstand zwischen Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen sind unser Alltag. Der Vorteil: Viele Risiken erkennt man erst, wenn man Betriebe dieser Art schon von innen gesehen hat.

Planungshaftung passend abgesichert.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Freier Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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