Gewerbeversicherung · Produkthaftung

Produkthaftpflichtversicherung.

Ein fehlerhaftes Produkt richtet nicht nur Eigenschäden an — es kann Menschen verletzen und hohe Schadensersatzansprüche Dritter auslösen. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller und Händler vor genau diesen Forderungen.

Produkthaftpflicht – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Verbrennungen durch Heizdecken

Ein Hersteller von Heizdecken erhält Schadensersatzforderungen, weil fehlerhafte Decken zu überhöhten Temperaturen und Verbrennungen geführt haben. Die Produkthaftpflicht übernimmt.

Fehlerhafte Zulieferteile

Von einem Zulieferer produzierte Teile erweisen sich als fehlerhaft. Weil unklar ist, welche Endprodukte betroffen sind, entsteht ein großer Prüfaufwand — abgesichert über die Deckung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Hersteller, Zulieferer, Händler und alle, die Produkte in Verkehr bringen — bis hin zu Gastronomen. Sie muss in Verbindung mit einer Betriebshaftpflicht bestehen.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Produktart, Umsatz und Absatzmärkten ab. Wir prüfen, ob die vorhandene Betriebshaftpflicht ausreicht oder eine erweiterte Produkthaftpflicht nötig ist.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Produkthaftpflicht ankommt

Produzentenhaftung und Produkthaftung sind zweierlei

Die Produzentenhaftung nach § 823 BGB setzt ein Verschulden voraus — sie greift, wenn Sie Ihre Pflichten bei Konstruktion, Fabrikation oder Instruktion verletzt haben. Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dagegen verschuldensunabhängig: Es genügt, dass das Produkt fehlerhaft war. Wer aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und unter eigenem Namen vertreibt, gilt dabei selbst als Hersteller.

Welche Schadenersatzansprüche entstehen

Gedeckt sind Personen- und Sachschäden Dritter durch ein fehlerhaftes Produkt. Die erweiterte Produkthaftpflicht deckt zusätzlich Vermögensschäden aus Aus- und Einbaukosten, Nachbesserung und Weiterverarbeitung — die Posten, die bei Zulieferern regelmäßig teurer werden als der Schaden am Produkt selbst.

Woran es scheitert

Woran es bei der Produkthaftung im Schadenfall hängt

Die einfache Produkthaftpflicht deckt weniger, als der Name vermuten lässt. Sie zahlt, wenn Ihr Produkt Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt — der wirtschaftlich größere Teil liegt aber woanders:

Aus- und Einbaukosten sind nicht enthalten

Ist Ihr fehlerhaftes Teil bereits verbaut, entstehen die höchsten Kosten beim Ausbau des mangelhaften und Einbau des neuen Teils — oft ein Vielfaches des Teilewerts. Im Grundschutz ist das ausgeschlossen; es braucht die erweiterte Produkthaftpflicht. Für Zulieferer ist das der wichtigste Einschluss überhaupt.

Verbindungs-, Misch- und Verarbeitungsschäden fehlen

Wird Ihr fehlerhaftes Material mit fremdem verarbeitet, ist häufig die gesamte Charge unbrauchbar — auch der einwandfreie Anteil des Kunden. Dieser Schaden am Endprodukt ist nur mit eigenem Baustein gedeckt und bei Rohstoff- und Zulieferbetrieben der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Der Rückruf ist eine eigene Police

Rückrufkosten — Benachrichtigung, Logistik, Prüfung, Austausch — sind in der Produkthaftpflicht nicht enthalten. Sie übersteigen den eigentlichen Schaden regelmäßig, und in Teilen der Industrie verlangt der Abnehmer den Nachweis dieser Deckung vertraglich.

Der Auslandsanteil ist nicht gemeldet

Innerhalb der EU besteht meist Deckung, darüber hinaus nur mit Vereinbarung. USA und Kanada werden gesondert behandelt, weil dort Ansprüche in anderer Größenordnung geltend gemacht werden. Auch indirekter Export zählt: Wer an einen Kunden liefert, der weiterexportiert, sollte das klären, bevor der Schaden eintritt.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Pflichten

Was die erweiterte Produkthaftpflicht zusätzlich leistet

Die erweiterte Produkthaftpflicht ist kein Aufpreis-Extra, sondern für produzierende und zuliefernde Betriebe die eigentliche Deckung. Sie schließt genau die Positionen ein, die im Grundschutz fehlen.

  • Aus- und Einbaukosten — Ausbau des mangelhaften, Einbau des nachgelieferten Teils.
  • Verbindungs-, Misch- und Verarbeitungsschäden — der Schaden am Endprodukt des Kunden.
  • Weiterver- und -bearbeitungskosten — vergebliche Bearbeitung, wenn der Fehler erst später auffällt.
  • Prüf- und Sortierkosten — das Aussortieren fehlerhafter Teile aus einer gelieferten Charge.

Nicht gedeckt bleibt in allen Varianten die Nachbesserung Ihres eigenen Produkts — das ist Gewährleistung und kein Versicherungsfall. Diese Grenze ist wichtig, weil sie im Beratungsgespräch oft verwischt wird.

Im Detail

Dokumentation entscheidet über die Höhe

Ob ein Produktfehler ein begrenzter oder ein existenzbedrohender Schaden wird, entscheidet sich selten an der Police, sondern an der Rückverfolgbarkeit.

Wer Chargen sauber dokumentiert, kann den betroffenen Umfang eingrenzen — betroffen sind dann zweitausend Teile statt der Jahresproduktion. Wer es nicht kann, muss im Zweifel alles zurückrufen. Versicherer honorieren das, und Abnehmer verlangen es zunehmend ohnehin.

Zwei weitere Punkte gehören dazu: eine belastbare Eingangskontrolle für zugekaufte Komponenten, weil Sie für fremde Fehler in Ihrem Produkt haften, und eine nachvollziehbare Freigabe- und Prüfdokumentation. Beides sind im Vertrag häufig Obliegenheiten — werden sie verletzt, wird gekürzt, wenn es darauf ankommt.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste Auftrag geht ins Ausland

Mit dem Export ändert sich die Rechtslage grundlegend. Besonders die USA und Kanada werden von Versicherern standardmäßig ausgeschlossen oder gesondert bepreist — wer dorthin liefert, muss das melden, bevor die Ware das Werk verlässt.

Ein Bauteil geht in ein fremdes Endprodukt

Sobald Ihr Teil verbaut wird, haften Sie nicht nur für das Teil, sondern möglicherweise für das ganze Endprodukt — samt Aus- und Einbaukosten. Das ist der teuerste Unterschied zwischen einfacher und erweiterter Produkthaftpflicht.

Ein Kunde fordert einen Versicherungsnachweis

Industrielle Abnehmer verlangen die Bestätigung vor Aufnahme in die Lieferantenliste, einschließlich Deckungssumme und Geltungsbereich. Ohne sie kommt der Rahmenvertrag nicht zustande.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Produkthaftpflicht — kurz erklärt

Ist die Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht enthalten?

Die konventionelle Produkthaftpflicht ist oft schon in der Betriebshaftpflicht integriert und leistet bei Personen- und Sachschäden. Die erweiterte Deckung gegen echte Vermögensschäden — wichtig etwa bei Zwischenprodukten — muss meist separat gebucht werden.

Wer haftet für ein fehlerhaftes Produkt?

Nicht nur der Hersteller. Auch Quasihersteller, die ihr Logo auf fremdproduzierte Ware drucken, sowie Händler können haften, wenn sich der Hersteller nicht feststellen lässt. Gastronomen haften als Produzenten ihrer Speisen.

Deckt sie auch Rückrufkosten?

Nein. Eigenschäden wie Rückrufkosten sind nicht abgedeckt — dafür gibt es die Rückrufkostenversicherung.

Was sind Aus- und Einbaukosten und warum entscheiden sie?

Ist Ihr fehlerhaftes Teil bereits verbaut, kostet der Austausch weit mehr als das Teil selbst: Ausbau des mangelhaften, Einbau des neuen, gegebenenfalls Demontage darüberliegender Komponenten. Im Grundschutz ist das ausgeschlossen. Für Zulieferer ist dieser Einschluss der wichtigste Punkt der ganzen Police.

Hafte ich auch für zugekaufte Komponenten?

Gegenüber Ihrem Kunden ja — Sie bringen das Produkt in Verkehr. Ob Sie beim Vorlieferanten Rückgriff nehmen können, ist eine zweite, oft langwierige Frage, besonders bei Lieferanten außerhalb der EU. Eine belastbare Eingangskontrolle und dokumentierte Chargen sind deshalb nicht nur Qualitätssicherung, sondern Schadenbegrenzung.

Was gilt bei Lieferungen in die USA?

USA und Kanada werden gesondert behandelt und sind ohne ausdrückliche Vereinbarung meist ausgeschlossen. Grund ist die andere Größenordnung von Ansprüchen und Verfahrenskosten. Wichtig: Auch indirekter Export zählt — wenn Ihr Kunde weiterexportiert, kann Sie das erreichen. Das gehört gemeldet, bevor geliefert wird.

Wie lange hafte ich für ein einmal geliefertes Produkt?

Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz erlischt zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des konkreten Produkts; daneben laufen vertragliche Ansprüche mit eigenen Fristen. Für Ihre Police heißt das: Entscheidend ist nicht das Lieferdatum, sondern ob zum Zeitpunkt der Meldung noch Deckung besteht. Wer den Versicherer wechselt oder den Betrieb aufgibt, muss die Nachhaftung ausdrücklich regeln.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ein Produktfehler darf nicht Ihre Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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