Branchenlösung · Imbiss & Foodtruck

Imbissversicherung.

Wenig Fläche, viel Betrieb: Im Imbiss steht die Fritteuse neben der Kasse und der Gast direkt davor. Kommt es zum Brand oder verletzt sich jemand, hängt die Existenz an einer einzigen Betriebsstätte — Ausweichflächen gibt es nicht. Genau darauf legen wir die Absicherung aus.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Fettbrand am Grill

Die Fritteuse fängt Feuer, die Einrichtung ist hin. Ohne Ausweichfläche steht der Betrieb bis zur Instandsetzung komplett still.

Verbrühung eines Gastes

Heißes Fett spritzt über den Tresen. Personenschäden gehen an die Betriebshaftpflicht — inklusive Abwehr, wenn die Forderung überzogen ist.

Foodtruck auf fremdem Grund

Beim Standbetrieb auf einem Volksfest wird die Zuleitung beschädigt. Ob solche Schäden gedeckt sind, entscheidet die Klausel zu Tätigkeits- und Mietsachschäden.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Imbissbetriebe, Foodtrucks, Marktstände und Lieferküchen. Auch für Nebenerwerbs- und Saisonbetriebe — gerade dort fehlt die Absicherung häufig ganz.

Was kostet sie?

Für kleine Imbissbetriebe liegen die Beiträge deutlich unter denen eines Vollrestaurants. Entscheidend sind Umsatz, Technik und ob mobil gearbeitet wird. Wir rechnen mit Ihren echten Zahlen statt mit Pauschalen.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es im Imbiss im Schadenfall hängt

Im Imbiss konzentriert sich viel Risiko auf wenige Quadratmeter:

Fett und Abluft sind die Hauptbrandursache

Fettbrände breiten sich über die Abluft in Zwischendecken und Nachbarräume aus — aus einem Küchenbrand wird ein Gebäudeschaden. Versicherer knüpfen die Deckung an Auflagen: regelmäßige Reinigung der Abluft, gewartete Löschtechnik, Einhaltung der Betriebsanweisungen. Das sind Obliegenheiten; werden sie verletzt, wird gekürzt.

Mobiler Betrieb verlässt die Police

Foodtruck, Marktstand und Festeinsatz sind nicht automatisch mitversichert, weil der Vertrag auf die Betriebsstätte abstellt. Hinzu kommen Gasanlagen, Stromaggregate und die Haftung an wechselnden Standorten — jeweils mit eigenen Anforderungen.

Lieferdienst verändert die Haftung

Sobald ausgeliefert wird, kommen zwei Risiken hinzu: die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen oder Rädern und die erweiterte Produkthaftung für außer Haus verzehrte Speisen. Auch die Frage, ob Fahrer angestellt oder selbstständig sind, verändert die Haftung erheblich.

Behördliche Schließung ist kein Sachschaden

Ordnet die Lebensmittelüberwachung eine Schließung an, greift die normale Betriebsunterbrechung nicht. Dafür gibt es die Betriebsschließungsversicherung mit einem klar benannten Anlasskatalog — der gehört gelesen, bevor unterschrieben wird.

Zubereitung an einem Streetfood-Stand
Sobald der Betrieb den festen Standort verlässt, greift eine auf die Betriebsstätte bezogene Police nicht mehr.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was ein kleiner Betrieb wirklich braucht

Bei einem Imbiss ist das Budget begrenzt, deshalb zählt die Reihenfolge. Wir priorisieren nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Existenzgefährdung, nicht nach Vollständigkeit.

  • Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung für Speisen — der Grundstein.
  • Inhaltsversicherung für Technik und Ware, mit Verderbdeckung bei Kühlware.
  • Betriebsunterbrechung — bei einem Küchenbrand ist der Betrieb Monate außer Funktion, während Miete und Pacht weiterlaufen.
  • Betriebsschließung — wegen des Lebensmittelrisikos.
  • Glas — nur bei großen Fensterflächen; sonst raten wir ab.

Was regelmäßig fehlt, ist die Absicherung der Person: In einem Betrieb mit ein bis zwei Personen bedeutet ein längerer Ausfall des Inhabers den Stillstand. Das ist kein Sachversicherungsthema und wird trotzdem am häufigsten übersehen.

Im Detail

Wenn der Betrieb stillsteht

Bei einem Imbiss ist die Betriebsstätte das gesamte Geschäft. Steht sie, gibt es keinen zweiten Standort und keinen Ausweichkanal.

Die Haftzeit. Nach einem Küchenbrand sind Räume, Technik und Abluft betroffen. Zur Bauzeit kommt die lebensmittelrechtliche Abnahme, und danach die Zeit, bis die Stammkundschaft zurück ist. Bei Laufkundschaft an einem festen Standort dauert das länger, als der Wiederaufbau vermuten lässt — zwölf Monate sind häufig zu knapp.

Mehrkosten. Ein Provisorium, ein angemieteter Wagen oder die Produktion in einer fremden Küche halten den Betrieb sichtbar und die Kunden bei der Stange. Diese Mehrkosten sind ohne ausdrücklichen Einschluss nicht gedeckt — dabei sind sie genau das, was den Betrieb rettet.

Die Person. In einem Betrieb mit ein bis zwei Personen bedeutet ein längerer Ausfall des Inhabers Stillstand — unabhängig davon, ob die Küche funktioniert. Das ist kein Sachversicherungsthema und wird am häufigsten übersehen. Eine Absicherung der Arbeitskraft ist hier betrieblich begründet und keine private Nebensache.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die Fritteuse ist das Herz des Betriebs

Fettbrände sind die häufigste Brandursache im Imbiss — und sie breiten sich über die Abluft aus. Versicherer knüpfen die Deckung deshalb an Auflagen.

Der Betrieb ist mobil

Foodtruck, Marktstand oder Festeinsatz: Sobald der Betrieb den festen Standort verlässt, greift eine auf die Betriebsstätte bezogene Police nicht mehr.

Lieferung kommt dazu

Mit dem Lieferdienst kommen Fahrzeugnutzung, erweiterte Produkthaftung für außer Haus verzehrte Speisen und die Frage, ob Fahrer angestellt oder selbstständig sind.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Imbiss — kurz erklärt

Brauche ich als Imbiss eine eigene Versicherung?

Ja. Eine Privathaftpflicht deckt keinerlei gewerbliche Tätigkeit — verletzt sich ein Gast, stehen Sie persönlich in der Haftung. Die Betriebshaftpflicht ist der Mindestschutz, die Inhaltsversicherung folgt direkt danach.

Ist mein Foodtruck über die Kfz-Versicherung mitversichert?

Nein. Die Kfz-Versicherung deckt den Betrieb als Fahrzeug, nicht den Betrieb als Küche. Für Einbauten, Warenbestand und die Haftung während des Verkaufs braucht es die gewerbliche Deckung — und zwar ausdrücklich für den mobilen Einsatz.

Was gilt bei Volksfesten und Märkten?

Wechselnde Standorte müssen im Vertrag vorgesehen sein. Ist nur die feste Betriebsstätte versichert, greift der Schutz beim Auswärtseinsatz nicht. Wir klären das vor dem Antrag, nicht im Schadenfall.

Lohnt sich die Betriebsunterbrechung bei einem kleinen Betrieb?

Gerade dort. Wer nur eine Betriebsstätte hat, verliert bei einem Brand hundert Prozent des Umsatzes — während Miete, Leasing und Kredite weiterlaufen.

Ist der Foodtruck über die Betriebspolice mitversichert?

In der Regel nicht. Der Vertrag stellt auf die Betriebsstätte ab; ein mobiler Betrieb braucht eine eigene Regelung. Hinzu kommen Gasanlagen, Stromaggregate und die Haftung an wechselnden Standorten. Das Fahrzeug selbst läuft über die Kfz-Versicherung, der Aufbau und die Technik darin nicht automatisch.

Was verlangen Versicherer beim Fettbrandschutz?

Typisch sind regelmäßige Reinigung der Abluftanlage mit Nachweis, geprüfte Löschtechnik in unmittelbarer Nähe der Fritteuse und dokumentierte Betriebsanweisungen. Das sind Obliegenheiten, keine Empfehlungen — bei einem Fettbrand entscheidet ihr Nachweis über die Leistung.

Was kostet die Absicherung eines kleinen Imbisses?

Der Beitrag hängt an Fläche, Umsatz, Technik und daran, ob ausgeliefert wird — eine Pauschalzahl wäre unseriös. Wichtiger als der Beitrag ist die Reihenfolge: Betriebshaftpflicht mit Produkthaftung zuerst, dann Inhalt mit Verderbdeckung, dann Betriebsunterbrechung. Wir rechnen an Ihren tatsächlichen Zahlen und sagen, worauf sich verzichten lässt.

Brauche ich eine eigene Versicherung für Lieferfahrer?

Das hängt am Status. Angestellte Fahrer sind über die Berufsgenossenschaft unfallversichert, und für dienstlich genutzte Fahrzeuge braucht es eine gewerbliche Kfz-Deckung — die private greift dafür nicht. Bei selbstständigen Fahrern ist zu klären, wer bei einem Schaden am Kundeneigentum haftet und ob deren eigene Absicherung ausreicht.

Ist die Ausstattung bei Festen und Märkten versichert?

Nur mit Außenversicherung. Kühltechnik, Grill und Zubehör sind außerhalb der Betriebsstätte nicht automatisch gedeckt, und viele Verträge schließen unbewachtes Abstellen über Nacht aus. Wer regelmäßig auf Veranstaltungen arbeitet, sollte das als eigene Position aufnehmen lassen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ein Brand darf nicht das Ende sein.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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