Gewerbeversicherung · Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Versicherung.

Im landwirtschaftlichen Betrieb liegen Wohnhaus, Hofstelle, Maschinenpark und Tierbestand auf einem Grundstück — und die Risiken greifen ineinander. Ein Brand in der Scheune trifft Gebäude, Ernte und Technik gleichzeitig. Wir setzen die Absicherung als Ganzes auf, nicht in Einzelverträgen nebeneinander.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Brand im Bergeraum

Selbstentzündung im feuchten Heu setzt die Scheune in Brand. Betroffen sind Gebäude, eingelagertes Futter und die abgestellten Maschinen.

Zugmaschine im Feldeinsatz

Der Schlepper beschädigt beim Wenden eine fremde Leitung. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht deckt den Schaden — die Kfz-Haftpflicht nur den Verkehrsbetrieb.

Sturm über Hofstelle und Anlagen

Dachflächen, Photovoltaik und Silo werden beschädigt. Ob die Anlagen mitversichert sind, hängt daran, ob sie im Vertrag stehen.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für landwirtschaftliche Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb, Lohnunternehmen, Pferdebetriebe und Nebenerwerbsbetriebe mit Maschinenpark. Auch für Betriebe mit Direktvermarktung oder Hofladen — die verkaufende Tätigkeit ist ein eigenes Risiko.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Betriebsgröße, Betriebszweig, Tierbestand und Maschinenwert. Landwirtschaftliche Pakete rechnen sich meist gegenüber Einzelverträgen — vorausgesetzt, alle Betriebszweige sind darin auch benannt.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es im landwirtschaftlichen Betrieb im Schadenfall hängt

Kaum ein Hof macht heute nur eines. Genau daraus entstehen die meisten Deckungslücken: Der Vertrag beschreibt einen Betrieb, der so seit Jahren nicht mehr existiert. Diese Punkte fallen am häufigsten auf:

Der Nebenbetrieb ist nicht gemeldet

Photovoltaik auf dem Stalldach, Hofladen, Ferienwohnung, Lohnarbeit für Nachbarn, Biogasanlage: Jeder dieser Zweige ist versicherungstechnisch eine eigene Tätigkeit mit eigenem Risiko. Wer sie nicht meldet, hat für genau diesen Teil keinen Schutz — und das fällt erst auf, wenn dort der Schaden entsteht.

Lohnarbeit beim Nachbarn ist kein Nachbarschaftsdienst

Sobald Sie mit eigener Technik gegen Entgelt auf fremden Flächen arbeiten, sind Sie Lohnunternehmer. Damit haften Sie für Flurschäden, Schäden an fremden Anlagen und die Ausführung selbst. Auch die Frage, wer die Maschine bei einem Unfall auf dem Transportweg versichert, beantwortet sich dann anders.

Die Brandlast wird unterschätzt

Stroh, Heu, Futtermittel und Technik unter einem Dach machen aus jedem Brand einen Totalschaden. Versicherer verlangen deshalb Auflagen — getrennte Lagerung, geprüfte Elektrik, Einhaltung der Vorgaben bei Heißarbeiten. Diese Punkte sind Obliegenheiten; ihre Verletzung führt zur Kürzung, wenn es darauf ankommt.

Tiere haften mit

Als Tierhalter stehen Sie verschuldensunabhängig für die typische Tiergefahr ein. Ein ausgebrochenes Rind auf der Landstraße löst Schäden aus, die keine Sorgfalt verhindert hätte. Bei Nutztieren gilt zwar eine Entlastungsmöglichkeit, doch sie greift nur bei nachweisbar ordnungsgemäßer Aufsicht — und der Nachweis liegt bei Ihnen.

Landwirtschaftliche Maschine im Feldeinsatz
Lohnarbeit auf fremden Flächen ist kein Nachbarschaftsdienst, sondern eine eigene Tätigkeit mit eigener Haftung.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Ertrag, Ernte, Existenz — was eine Mehrgefahrendeckung leistet

Wetterrisiken sind in der Landwirtschaft kein Ausnahmefall mehr, sondern eine Planungsgröße. Eine Mehrgefahrendeckung setzt sich aus Bausteinen zusammen, und der Nutzen entscheidet sich an der Auswahl: Hagel ist fast immer enthalten, Dürre, Starkregen, Frost und Auswinterung nicht automatisch.

Zwei Punkte sind wichtiger als der Beitrag. Erstens die Schadensschwelle: Viele Deckungen leisten erst ab einem bestimmten prozentualen Ertragsausfall je Schlag — darunter tragen Sie den Schaden vollständig. Zweitens die Bezugsgröße: Wird je Fläche, je Kultur oder über den Gesamtbetrieb gerechnet? Über den Gesamtbetrieb gerechnet gleichen gute Kulturen schlechte aus, und die Deckung greift seltener als erwartet.

Wir rechnen das an Ihrer Fruchtfolge und Ihren Flächen durch und sagen offen, wenn sich eine Deckung für Ihren Betrieb nicht rechnet. Es gibt Betriebe, bei denen eine höhere Rücklage die günstigere Antwort ist — das sagen wir dann auch.

Im Detail

Die Absicherung der Betriebsleiterfamilie

Im landwirtschaftlichen Betrieb fallen Unternehmen und Familie zusammen. Das hat Folgen, die eine reine Sachversicherung nicht abbildet.

Arbeitskraft. Fällt der Betriebsleiter längere Zeit aus, muss die Arbeit trotzdem getan werden — Tiere warten nicht auf Genesung. Die Alterskasse leistet erst bei dauerhafter Erwerbsminderung und deutlich unterhalb dessen, was ein Betrieb braucht. Betriebshelfer sind teuer und nicht unbegrenzt verfügbar. Eine private Absicherung der Arbeitskraft ist deshalb in kaum einer Branche so unmittelbar betriebsrelevant.

Übergabe und Altenteil. Bei der Hofübergabe ändern sich Betriebsleitung, Haftung und oft die Rechtsform. Verträge, die auf den bisherigen Betriebsleiter lauten, laufen ins Leere, und die Versorgung der abgebenden Generation ist selten allein über den Betrieb gesichert. Beides gehört Jahre vor der Übergabe auf den Tisch, nicht beim Notartermin.

Mitarbeitende Angehörige. Ehepartner und Kinder, die im Betrieb mitarbeiten, sind über die Berufsgenossenschaft nur bei Arbeits- und Wegeunfällen abgesichert. Der weitaus größere Teil der Unfälle passiert in der Freizeit — dort greift nur eine private Unfallversicherung.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der Hof nimmt einen Nebenbetrieb auf

Photovoltaik auf dem Stalldach, Hofladen, Lohnarbeit für Nachbarn, Ferienwohnung: Jeder dieser Zweige ist versicherungstechnisch eine eigene Tätigkeit. Wer sie nicht meldet, hat für genau diesen Teil keinen Schutz.

Nach dem ersten Dürre- oder Starkregenjahr

Ertragsausfälle durch Wetter treffen den Betrieb im ganzen Jahr, nicht nur punktuell. Die Frage ist dann nicht mehr ob, sondern welche Gefahren eine Mehrgefahrendeckung einschließt — und welche Selbstbehalte dabei vereinbart sind.

Die Hofübergabe steht an

Bei der Übergabe an die nächste Generation ändern sich Betriebsleitung, Haftung und oft die Rechtsform. Verträge, die auf den bisherigen Betriebsleiter lauten, laufen sonst ins Leere.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Landwirtschaft — kurz erklärt

Ist mein Schlepper über die Kfz-Versicherung abgedeckt?

Nur für den Verkehrsbetrieb auf öffentlichen Wegen. Schäden, die bei der eigentlichen Arbeit entstehen — beim Pflügen, Laden oder mit dem Anbaugerät — fallen in die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht. Beide Verträge greifen ineinander, keiner ersetzt den anderen.

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Stalldach mitversichert?

Nur wenn sie im Vertrag steht. Aufdachanlagen gelten häufig nicht automatisch als Gebäudebestandteil, und die Einspeisevergütung ist ein eigener Ertragsschaden. Beides gehört ausdrücklich aufgenommen.

Was gilt bei Direktvermarktung und Hofladen?

Der Verkauf eigener Erzeugnisse ist eine gewerbliche Tätigkeit mit eigener Produkthaftung. Reine Landwirtschaftspolicen decken das nicht immer mit ab — bei Hofladen, Milchtankstelle oder Marktstand prüfen wir das gesondert.

Deckt die Versicherung Ernteausfälle?

Nicht die Betriebshaftpflicht. Ertragsschäden durch Hagel, Dürre oder Starkregen sind eine eigene Deckung. Welche Gefahren sinnvoll sind, hängt an Kultur und Lage — wir rechnen das am konkreten Betrieb durch.

Was gilt für Hofladen und Direktvermarktung?

Das ist Handel und damit eine eigene Tätigkeit. Es kommen die Verkehrssicherungspflicht für Kundenverkehr und die Produkthaftung für verkaufte Erzeugnisse hinzu — bei zugekaufter Ware auch für fremde Produkte. Wer verarbeitet, etwa zu Wurst, Käse oder Saft, hat zusätzlich die Haftung des Herstellers.

Sind Saisonkräfte und Erntehelfer abgesichert?

Für Arbeitsunfälle ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig; die Anmeldung ist Pflicht und keine Formalie. Sie greift allerdings nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Wer Helfern darüber hinaus etwas bieten oder eigene Familienangehörige absichern will, braucht eine private beziehungsweise betriebliche Unfallversicherung, die rund um die Uhr gilt.

Zählt der Schlepper auf der Straße noch zum Betrieb?

Für die Fahrt auf öffentlichen Straßen gilt die Kfz-Haftpflicht, für die Arbeit auf dem Feld die Betriebshaftpflicht. Kritisch ist der Übergang: Flurschäden beim Wenden, verlorene Ladung oder Verschmutzung der Fahrbahn werden je nach Hergang unterschiedlich zugeordnet. Wer regelmäßig auf fremden Flächen arbeitet, sollte beide Verträge aufeinander abstimmen lassen, damit zwischen ihnen keine Lücke bleibt.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Hof, Technik und Bestand in einer Absicherung.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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