Branchenlösung · Handwerk

Versicherung für Handwerksbetriebe.

Auf der Baustelle, in der Werkstatt, beim Kunden: im Handwerk haften Sie für Personen- und Sachschäden, und teure Maschinen oder ein Betriebsstillstand können schnell existenziell werden. Wir nehmen zuerst Ihren Betrieb auf und stellen dann genau die Absicherung zusammen, die zu Ihrem Gewerk passt.

Handwerk – Absicherung für Ihre Branche
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Haftung für Schäden bei Kunden und Dritten (Betriebs- und Berufshaftpflicht)
  • Werkzeug, Maschinen und Material gegen Diebstahl, Feuer und Beschädigung
  • Betriebsstillstand nach einem Schaden — laufende Kosten trotz Umsatzausfall
  • Schäden an fertiger oder in Arbeit befindlicher Kundenleistung

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Feuer legt die Werkstatt lahm

Nach einem Brand steht die Produktion für Wochen still. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Löhne, Mieten und den entgangenen Gewinn, bis wieder gearbeitet werden kann.

Kurzschluss an der Maschine

Ein Wasser- oder Bedienschaden setzt teure Technik außer Gefecht. Die Elektronikversicherung ersetzt sie — als Allgefahrendeckung sind auch Bedienfehler abgesichert.

Schaden beim Kunden

Bei der Montage wird die Einrichtung des Kunden beschädigt. Die Betriebshaftpflicht reguliert den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es im Handwerk wirklich ankommt

Tätigkeitsschäden sind der Klassiker

Wer an fremdem Eigentum arbeitet, beschädigt es irgendwann. Genau dieser Fall ist in vielen Standard-Betriebshaftpflichtpolicen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Die Deckung für Tätigkeitsschäden entscheidet, ob ein zerkratztes Parkett oder eine angebohrte Leitung Ihr Problem bleibt oder das des Versicherers.

Werkzeug ist selten am Betriebsort

Maschinen liegen im Transporter, auf der Baustelle, beim Kunden. Eine Inhaltsversicherung, die nur am Betriebsgrundstück greift, hilft beim häufigsten Fall nicht — dem Aufbruch des Fahrzeugs über Nacht. Nötig ist eine Außenversicherung mit ausreichender Summe.

Subunternehmer verschieben die Haftung nicht

Wer Leistungen weitergibt, haftet gegenüber dem Auftraggeber weiter. Ob der Subunternehmer selbst versichert ist und in welcher Höhe, gehört deshalb vor den Auftrag geprüft — nicht danach.

Woran es scheitert

Woran die Deckung im Schadenfall scheitert — die fünf häufigsten Gründe

Die meisten Handwerksbetriebe haben eine Betriebshaftpflicht. Trotzdem enden Schadenfälle regelmäßig mit einer Kürzung oder Ablehnung. Das liegt fast nie am Versicherer und fast immer an einem dieser fünf Punkte:

1. Tätigkeitsschäden sind nicht eingeschlossen

Der Grundschutz deckt Schäden an fremdem Eigentum — aber nicht an der Sache, an der Sie gerade gearbeitet haben. Wer eine Heizung montiert und dabei die Heizung beschädigt, steht ohne diesen Baustein allein da. Für ein Gewerk, das ausschließlich an fremden Sachen arbeitet, ist das die entscheidende Klausel — und sie fehlt in Standardverträgen häufiger, als man denkt.

2. Die Tätigkeit steht nicht im Vertrag

Versichert ist, was im Tätigkeitsverzeichnis beschrieben ist. Wer als Elektriker anfängt und später Photovoltaik montiert, wer vom Handel zur Montage übergeht oder ein neues Gewerk aufnimmt, hat für den neuen Teil keinen Schutz, solange er ihn nicht meldet. Die Meldung kostet nichts, das Versäumnis den ganzen Schaden.

3. Unterversicherung beim Betriebsinhalt

Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert von Werkzeug, Maschinen und Material, kürzt der Versicherer im Verhältnis — auch bei kleinen Schäden. Wer vor acht Jahren 80.000 € versichert hat und heute Werte von 140.000 € im Betrieb stehen hat, bekommt rechnerisch nur gut die Hälfte jedes Schadens ersetzt. Ein Unterversicherungsverzicht verhindert das, muss aber vereinbart sein.

4. Obliegenheiten bei feuergefährlichen Arbeiten

Schweißen, Löten, Trennschleifen und Flämmen sind an Auflagen gebunden: Brandwache nach Arbeitsende, Löschmittel vor Ort, brennbare Stoffe entfernen. Werden sie nicht eingehalten, kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit — bei einem Brandschaden ist das der Unterschied zwischen Existenz und Insolvenz.

5. Zu spät gemeldet

Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Wer erst den Streit mit dem Kunden führt und den Versicherer nach Monaten einschaltet, verliert Beweise und riskiert die Leistung. Wir übernehmen die Meldung deshalb für unsere Kunden — der praktische Nutzen eines Maklers zeigt sich genau hier und nicht beim Abschluss.

Metallbauer in der Werkstatt
Tätigkeitsschäden sind im Grundschutz ausgeschlossen — für ein Gewerk, das an fremden Sachen arbeitet, der wichtigste Einschluss.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wie wir die Summen für Ihren Betrieb bemessen

Deckungssummen sind kein Bauchgefühl. Wir rechnen sie aus drei Größen:

  • Haftpflicht: Maßgeblich ist nicht Ihr Umsatz, sondern der größte denkbare Schaden bei einem Kunden. Wer in bewohnten Gebäuden arbeitet, muss den Totalschaden eines Mehrfamilienhauses abbilden können — Personenschäden mit lebenslanger Rente liegen noch darüber. Pauschal 3 Mio. € ist der Marktstandard und für viele Gewerke zu wenig.
  • Inhalt: Neuwert aller beweglichen Sachen — Werkzeug, Maschinen, Material, Einrichtung, auch das, was im Fahrzeug liegt. Wir gehen die Liste mit Ihnen durch, weil die Erfahrung zeigt, dass Betriebe ihren Bestand um 30 bis 50 Prozent unterschätzen.
  • Betriebsunterbrechung: Ihr Rohertrag, also Umsatz abzüglich der Kosten, die bei Stillstand wegfallen. Dazu die Haftzeit: Wie lange dauert es realistisch, bis Sie wieder produzieren? Bei Sonderanfertigungen und langen Maschinenlieferzeiten sind zwölf Monate knapp.

Diese Rechnung machen wir vor dem Angebot, nicht danach — sonst vergleicht man Beiträge für Verträge, die nicht dasselbe leisten.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Sie stellen den ersten Mitarbeiter ein

Mit dem ersten Beschäftigten ändert sich Ihre Haftung grundlegend: Sie haften für dessen Fehler beim Kunden, Sie werden Mitglied der Berufsgenossenschaft, und es entsteht ein Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Gleichzeitig wird Arbeitsrecht relevant — Abmahnung, Kündigung, Streit über Überstunden. Das ist der häufigste Anlass, zu dem Handwerksbetriebe ihre Absicherung zum ersten Mal ernsthaft prüfen lassen.

Ein Auftraggeber verlangt einen Haftpflichtnachweis

Generalunternehmer, Wohnungsgesellschaften und öffentliche Auftraggeber verlangen vor Auftragsvergabe eine Bestätigung über bestehenden Versicherungsschutz — oft mit einer Mindestdeckungssumme und ausdrücklich eingeschlossenen Tätigkeitsschäden. Wer die Bestätigung nicht kurzfristig beibringt, verliert den Auftrag. Prüfen Sie die geforderten Summen, bevor Sie unterschreiben: Eine Nachbeantragung während der Ausführung ist teurer und manchmal gar nicht mehr möglich.

Sie mieten eine Werkstatt, Halle oder ein Lager an

Mit eigenen Räumen kommen drei Themen zusammen: Ihr Betriebsinhalt muss gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Sturm abgesichert sein; Sie haften als Mieter für Schäden am Gebäude (Mietsachschäden); und ein längerer Stillstand nach einem Schaden trifft Sie über die Betriebsunterbrechung. Das Gebäude selbst versichert der Eigentümer — die Abgrenzung im Mietvertrag entscheidet, wofür Sie einstehen.

Sie kaufen eine teure Maschine oder ein Fahrzeug

Ab einer gewissen Investitionshöhe reicht die Inhaltsversicherung nicht mehr: Sie zahlt bei Feuer und Einbruch, nicht bei Bedienfehler, Kurzschluss oder Bruch. Dafür ist die Maschinen- beziehungsweise Elektronikversicherung da. Bei Leasing oder Finanzierung verlangt die Bank ohnehin einen Nachweis — und der Sicherungsschein muss zum Vertrag passen.

Sie übernehmen einen Betrieb oder geben ihn ab

Bei einer Übernahme laufen Verträge nicht automatisch mit, Haftung aus abgeschlossenen Arbeiten aber schon. Entscheidend ist die Nachhaftung für Leistungen des Vorgängers und die Frage, ob die bestehenden Policen zum neuen Tätigkeitsumfang passen. Bei der Abgabe ist es umgekehrt: Ohne vereinbarte Nachhaftung endet Ihr Schutz mit dem Vertrag, während Ansprüche aus alten Aufträgen noch jahrelang kommen können.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Handwerk — kurz erklärt

Betreuen Sie Handwerksbetriebe in Köln und im Rheinland?

Ja. Wir sitzen in Köln und beraten Betriebe in der Region gern persönlich vor Ort — bundesweit läuft die Betreuung digital.

Gilt der Schutz auch auf wechselnden Baustellen?

Ja, die Absicherung wird auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten, inklusive der Arbeit an wechselnden Einsatzorten. Den genauen Umfang klären wir in der Risikoaufnahme.

Reicht eine Betriebshaftpflicht für einen Handwerksbetrieb aus?

Als erste und wichtigste Police ja — als einzige nein. Sie deckt Schäden bei Dritten, aber nicht Ihr eigenes Werkzeug, nicht den Umsatzausfall nach einem Brand und nicht Ihre eigene Arbeitskraft. Welche Bausteine darüber hinaus nötig sind, hängt an Gewerk, Mitarbeiterzahl und Investitionen — nicht an einem Paket.

Ist mein Werkzeug im Firmenwagen mitversichert?

Häufig nicht, und das ist eine der meistgefundenen Lücken. Die Inhaltsversicherung stellt in der Regel auf die Betriebsstätte ab; alles, was im Fahrzeug oder auf der Baustelle ist, braucht eine eigene Regelung. Zu klären ist zusätzlich, ob nächtliches Abstellen im Fahrzeug überhaupt gedeckt ist — viele Verträge schließen das aus oder verlangen eine gesicherte Abstellung.

Was ist ein Tätigkeitsschaden und warum ist er so wichtig?

Ein Tätigkeitsschaden ist ein Schaden an genau der Sache, an der Sie gearbeitet haben — die Heizung, die Sie montiert haben, der Boden, den Sie verlegt haben. Im Grundschutz einer Betriebshaftpflicht ist das regelmäßig ausgeschlossen. Für ein Gewerk, das ausschließlich an fremden Sachen arbeitet, ist es damit der wichtigste Einschluss im ganzen Vertrag.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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