Branchenlösung · Steuerberatung

Versicherung für Steuerberater & Kanzleien.

In der Steuerberatung geht es fast immer um reine Vermögensschäden: ein übersehener Termin, ein Berechnungsfehler, und der Mandant erleidet einen finanziellen Schaden. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Ihr Kernschutz — wir stimmen die Kanzleiabsicherung darauf ab.

Steuerberater – Absicherung für Ihre Branche
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler (Kernrisiko)
  • Fristversäumnisse und Berechnungsfehler
  • Ausfall der Kanzlei bei Krankheit des Inhabers
  • Cyberrisiken durch sensible Mandantendaten

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Frist versäumt

Ein Einspruchstermin wird übersehen, dem Mandanten entsteht ein finanzieller Nachteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert den Schaden.

Kanzlei fällt aus

Erkrankt der Berater, muss die Kanzlei schließen. Die Praxisausfall-Deckung ersetzt Fixkosten und entgangene Erträge.

Datenleck bei Mandantendaten

Sensible Mandantendaten gelangen nach außen. Die Cyberversicherung deckt die Folgen und Benachrichtigungspflichten.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es in der Kanzlei ankommt

Die Berufshaftpflicht ist Pflicht — die Höhe ist die Frage

Die Mindestversicherungssumme ist berufsrechtlich vorgegeben. Ob sie zu Ihrer Mandatsstruktur passt, ist eine andere Frage: Ein einzelnes größeres Mandat kann im Fehlerfall darüber liegen.

Fristen sind das größte Einzelrisiko

Versäumte Einspruchs- und Abgabefristen sind der häufigste Anlass für Ansprüche. Das ist weniger eine Frage der Fachkenntnis als der Kanzleiorganisation — und trifft deshalb auch erfahrene Kanzleien.

Mandantendaten sind besonders sensibel

In der Kanzlei liegen Steuerdaten, Verträge und wirtschaftliche Verhältnisse. Ein Datenleck ist hier nicht nur ein DSGVO-Vorfall, sondern ein Vertrauensschaden mit Wirkung auf den Bestand.

Mindestsumme und Fristenrisiko

Die Berufshaftpflicht ist nach § 67 StBerG Pflicht, die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € je Versicherungsfall. Der häufigste Anspruchsgrund ist nicht fehlendes Fachwissen, sondern die versäumte Frist — Einspruch, Abgabe, Antrag. Das ist ein Organisationsrisiko und trifft auch erfahrene Kanzleien.

Woran es scheitert

Woran es in der Steuerberatung im Schadenfall hängt

In der Steuerberatung entstehen fast nur reine Vermögensschäden — es geht nichts kaputt, es entsteht ein steuerlicher Nachteil. Diese Punkte entscheiden über die Deckung:

Fristen sind der häufigste Schadenfall

Versäumte Einspruchs-, Klage- und Erklärungsfristen sind der Klassiker. Der Schaden ist sofort bezifferbar und der Fehler kaum zu bestreiten. Versicherer prüfen deshalb die Kanzleiorganisation: Fristenkontrolle, Vier-Augen-Prinzip, dokumentierte Wiedervorlage. Das sind Obliegenheiten, nicht Empfehlungen.

Die Deckungssumme passt zum Durchschnitt, nicht zum Großmandat

Maßgeblich ist der größte denkbare Schaden aus einem einzelnen Mandat, nicht der Kanzleiumsatz. Eine fehlerhafte Gestaltungsberatung bei einer Unternehmensnachfolge oder Umwandlung erreicht schnell Beträge, die die gesetzliche Mindestsumme deutlich übersteigen.

Die Serienschadenklausel greift

Beruht ein Fehler auf derselben Ursache in vielen Mandaten — eine falsch verstandene Gesetzesänderung, ein fehlerhaft eingerichtetes Buchungsschema —, werden alle Fälle zu einem Versicherungsfall zusammengefasst. Die Deckungssumme steht dann nur einmal zur Verfügung. Für eine Kanzlei ist das der gefährlichste Punkt im ganzen Vertrag.

Tätigkeiten außerhalb des Berufsbilds

Treuhandtätigkeit, Testamentsvollstreckung, Beiratsmandate, Unternehmensbewertung: Diese Bereiche sind nicht automatisch mitversichert. Wer sie anbietet, sollte sie ausdrücklich melden — sonst besteht genau dort keine Deckung, wo die Beträge am größten sind.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Pflichten

Was neben der Berufshaftpflicht in eine Kanzlei gehört

Die Berufshaftpflicht ist Pflicht und Kern. Drei weitere Risiken treffen Kanzleien regelmäßig und sind darüber nicht abgedeckt.

  • Cyber — Mandantendaten sind besonders sensibel. Nach einem Verschlüsselungsangriff stehen Forensik, Wiederherstellung, Meldepflichten und der Stillstand der Kanzlei nebeneinander.
  • Betriebsunterbrechung — fällt die Kanzlei aus, laufen Gehälter und Miete weiter, während in der Hauptsaison Fristen verstreichen.
  • Vertrauensschaden — Untreue oder Unterschlagung durch eigene Mitarbeitende, insbesondere bei Zugriff auf Mandantengelder.

Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen und ist zugleich der, der eine Kanzlei am schnellsten in Existenznot bringt — weil neben dem Geld auch die Zulassung im Raum steht.

Pflichten

Nachhaftung bei Übergabe und Ruhestand

Steuerliche Fehler fallen spät auf — häufig erst bei der nächsten Betriebsprüfung, also Jahre später. Wer die Kanzlei abgibt, bleibt in dieser Zeit angreifbar.

Die Nachhaftung regelt, wie lange nach Vertragsende noch gemeldet werden kann. Bei Kanzleiaufgabe ist sie die wichtigste Zahl im Vertrag, weil ohne sie gar keine Deckung mehr besteht. Üblich sind mehrjährige Fristen; sie sollten sich an den steuerlichen Festsetzungs- und Prüfungszeiträumen orientieren, nicht an einer runden Zahl.

Bei der Übergabe kommt hinzu: Wer die Kanzlei übernimmt, übernimmt unter Umständen auch Altfälle. Ob der Nachfolger dafür einsteht oder der Abgebende, gehört in den Übergabevertrag — und die passende Versicherungslösung dazu. Wir bringen beides zusammen, bevor unterschrieben wird.

Pflichten

Die Kanzlei als Betrieb — was neben der Haftung zu regeln ist

Eine Kanzlei ist auch ein Unternehmen mit Räumen, Technik, Personal und Fristen. Drei Bereiche werden über der Berufshaftpflicht regelmäßig vergessen.

Der Ausfall der Kanzlei. Nach einem Brand oder Wasserschaden laufen Gehälter und Miete weiter, während Fristen nicht stillstehen. Entscheidend ist neben der Haftzeit der Einschluss von Mehrkosten — Ausweichräume, kurzfristige IT, externe Unterstützung in der Spitze. Genau diese Mehrkosten halten die Kanzlei arbeitsfähig.

Die Abhängigkeit von Personen. In kleineren Kanzleien hängen Mandatsbeziehung, Fachwissen und Zeichnungsbefugnis an ein bis zwei Berufsträgern. Fällt eine dieser Personen längere Zeit aus, ist das kein Personalproblem, sondern ein Existenzrisiko. Eine Absicherung der Arbeitskraft ist hier betrieblich begründet.

Mitarbeiterbindung. Fachangestellte sind am Arbeitsmarkt knapp. Betriebliche Kranken- und Altersvorsorge wirken stärker als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe, weil sie steuerlich anders behandelt werden — und weil in Kollektivverträgen die Gesundheitsprüfung meist entfällt. Für die Belegschaft ist das oft der entscheidende Punkt.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die Kanzlei stellt den ersten Mitarbeiter ein

Mit angestellten Berufsträgern und Fachangestellten wächst die Zahl der Hände, die einen Fehler machen können. Die Deckungssumme und der Versichertenkreis gehören dann überprüft.

Ein Mandant wird deutlich größer

Bei größeren Mandaten wächst der mögliche Schaden aus einer einzigen Fristversäumnis oder Fehlberatung. Die Summe, die für die Breite reicht, ist für ein Großmandat oft zu knapp.

Die Kanzlei wird übergeben

Bei Nachfolge oder Zusammenschluss stellt sich die Frage, wer für Altfälle einsteht. Ohne Regelung haftet der Abgebende weiter, ohne dass noch eine Police läuft.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Steuerberater — kurz erklärt

Beraten Sie Kanzleien in Köln vor Ort?

Ja, in Köln und im Rheinland persönlich, bundesweit digital.

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?

Für Steuerberater besteht eine Berufspflicht zur Absicherung. Wir prüfen, ob Deckungssumme und Bedingungen zu Ihrer Kanzlei passen.

Reicht die gesetzliche Mindestversicherungssumme?

Für die Bestellung ja, für das Risiko selten. Maßgeblich ist der größte denkbare Schaden aus einem einzelnen Mandat — bei Gestaltungsberatung, Umwandlungen und Nachfolgen liegt der regelmäßig deutlich darüber. Zu prüfen ist zusätzlich die Maximierung je Jahr, die bei mehreren Fällen früher greift als die Einzelsumme.

Sind angestellte Berufsträger mitversichert?

In der Regel im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Kanzlei, ja. Freie Mitarbeiter und Kooperationen sind es nicht automatisch. Bei Sozietäten kommt hinzu, dass nach außen gesamtschuldnerisch gehaftet wird — die Deckungsstruktur muss deshalb zur Rechtsform passen und nicht nur zur Kopfzahl.

Was ist ein Vertrauensschaden und warum ist er wichtig?

Er entsteht durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeitender — Untreue, Unterschlagung, Manipulation von Zahlungen. Die Berufshaftpflicht deckt das nicht, weil sie auf fahrlässige Fehler zielt. Bei Zugriff auf Mandantengelder ist das ein reales Risiko, das neben dem Geld auch die Zulassung berührt.

Wie lange muss die Nachhaftung bei Kanzleiaufgabe laufen?

So lange, wie Ansprüche realistisch möglich sind. Steuerliche Fehler fallen häufig erst bei der nächsten Betriebsprüfung auf — also Jahre später. Die Frist sollte sich deshalb an den steuerlichen Festsetzungs- und Prüfungszeiträumen orientieren und nicht an einer runden Zahl. Bei Übergabe gehört zusätzlich geregelt, ob der Nachfolger für Altfälle einsteht.

Sind Beiratsmandate und Unternehmensbewertungen mitversichert?

Nicht automatisch. Beirats- und Aufsichtsratsmandate, Testamentsvollstreckung, Treuhand und Unternehmensbewertung gelten als eigenständige Tätigkeiten mit teils sehr hohen Beträgen. Wer sie annimmt, sollte sie ausdrücklich melden — sonst besteht genau dort keine Deckung, wo die Summen am größten sind.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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