- Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler (Kernrisiko)
- Fristversäumnisse und Berechnungsfehler
- Ausfall der Kanzlei bei Krankheit des Inhabers
- Cyberrisiken durch sensible Mandantendaten
Branchenlösung · Steuerberatung
Versicherung für Steuerberater & Kanzleien.
In der Steuerberatung geht es fast immer um reine Vermögensschäden: ein übersehener Termin, ein Berechnungsfehler, und der Mandant erleidet einen finanziellen Schaden. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Ihr Kernschutz — wir stimmen die Kanzleiabsicherung darauf ab.

Womit wir rechnen
Typische Risiken in Ihrer Branche
Wenn es ernst wird
Typische Schadenfälle
Frist versäumt
Ein Einspruchstermin wird übersehen, dem Mandanten entsteht ein finanzieller Nachteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert den Schaden.
Kanzlei fällt aus
Erkrankt der Berater, muss die Kanzlei schließen. Die Praxisausfall-Deckung ersetzt Fixkosten und entgangene Erträge.
Datenleck bei Mandantendaten
Sensible Mandantendaten gelangen nach außen. Die Cyberversicherung deckt die Folgen und Benachrichtigungspflichten.
Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.
Branchenwissen
Worauf es in der Kanzlei ankommt
Die Berufshaftpflicht ist Pflicht — die Höhe ist die Frage
Die Mindestversicherungssumme ist berufsrechtlich vorgegeben. Ob sie zu Ihrer Mandatsstruktur passt, ist eine andere Frage: Ein einzelnes größeres Mandat kann im Fehlerfall darüber liegen.
Fristen sind das größte Einzelrisiko
Versäumte Einspruchs- und Abgabefristen sind der häufigste Anlass für Ansprüche. Das ist weniger eine Frage der Fachkenntnis als der Kanzleiorganisation — und trifft deshalb auch erfahrene Kanzleien.
Mandantendaten sind besonders sensibel
In der Kanzlei liegen Steuerdaten, Verträge und wirtschaftliche Verhältnisse. Ein Datenleck ist hier nicht nur ein DSGVO-Vorfall, sondern ein Vertrauensschaden mit Wirkung auf den Bestand.
Mindestsumme und Fristenrisiko
Die Berufshaftpflicht ist nach § 67 StBerG Pflicht, die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € je Versicherungsfall. Der häufigste Anspruchsgrund ist nicht fehlendes Fachwissen, sondern die versäumte Frist — Einspruch, Abgabe, Antrag. Das ist ein Organisationsrisiko und trifft auch erfahrene Kanzleien.
360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.
Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.
Häufige Fragen
Steuerberater — kurz erklärt
Beraten Sie Kanzleien in Köln vor Ort?
Ja, in Köln und im Rheinland persönlich, bundesweit digital.
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?
Für Steuerberater besteht eine Berufspflicht zur Absicherung. Wir prüfen, ob Deckungssumme und Bedingungen zu Ihrer Kanzlei passen.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.
Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?
Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.
Passgenau statt Standardpaket.
Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.
- Unabhängiger Marktvergleich
- Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
- Versicherungsmakler nach §34d GewO
Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.
- 0221 – 169 205 99
- info@firmenversicherung-vergleichen.de
- Beratung nach Termin — persönlich, telefonisch oder per Video