Gewerbeversicherung · Produktrückruf

Rückrufkostenversicherung.

Wer ein gefährliches Produkt in Verkehr gebracht hat, kann gesetzlich zum Rückruf oder zur öffentlichen Warnung verpflichtet sein. Die Kosten dafür — Logistik, Lagerung, Medien, Kundenanschreiben — können ein Unternehmen überfordern. Die Rückrufkostenversicherung fängt sie auf.

Rückrufkostenversicherung – abgesichert

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Brandrisiko bei Fernsehern

Ein Hersteller entdeckt mangelhafte Lötstellen in einer zwei Jahre lang produzierten Fernseher-Serie. Wegen Überhitzungs- und Brandgefahr müssen die Geräte über Medienaufrufe zurückgerufen werden.

Salmonellen in einer Charge

Ein Lebensmittelhändler stellt in einer Stichprobe Salmonellengefahr bei einer Charge Walnüsse fest und ruft alle Kunden zur Rückgabe auf.

Erstickungsgefahr bei Puppen

Ein Händler meldet, dass sich bei Puppen die Augen ablösen können — Erstickungsgefahr für kleine Kinder. Der Hersteller startet sofort eine Rückrufaktion.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Hersteller, Importeure, Zulieferer und Händler, deren Waren ein Rückrufrisiko wegen möglicher Personenschäden haben — von Elektronik über Lebensmittel bis Spielzeug.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Produktart, Absatzmenge und Märkten. Wir klären mit Ihnen das konkrete Rückrufrisiko und vergleichen die Anbieter unabhängig.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

Rückrufkostenversicherung — kurz erklärt

Was zahlt die Rückrufkostenversicherung?

Ausschließlich die Vermögensschäden aus dem Rückruf — also Transport-, Reparatur-, Lager- und Vernichtungskosten sowie Medienaufrufe und Kundenanschreiben. Voraussetzung ist, dass der Rückruf Personenschäden vermeiden soll.

Was ist NICHT versichert?

Garantieleistungen und Schäden, die das Produkt bei Dritten anrichtet (Personen-, Sach-, Vermögensschäden). Für Letztere greift die Produkthaftpflichtversicherung.

Was ist der Unterschied zur Produkthaftpflicht?

Die Produkthaftpflicht deckt Ansprüche Dritter, die durch das fehlerhafte Produkt geschädigt wurden. Die Rückrufkostenversicherung deckt Ihre eigenen Kosten, das Produkt aus dem Markt zu holen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Rückruf ohne Kostenschock.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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