Gewerbeversicherung · Gesellschafter

Teilhaberversicherung.

Stirbt ein Gesellschafter, erben seine Angehörigen den Anteil — nicht die Mitarbeit. Die verbleibenden Gesellschafter müssen dann auszahlen, und zwar sofort und aus dem Betriebsvermögen. Die Teilhaberversicherung stellt genau dieses Geld bereit.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Gesellschafter verstirbt unerwartet

Der Anteil geht an die Erben. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Abfindung vor — nur ist die Summe nicht liquide vorhanden.

Auszahlung zwingt zum Verkauf

Um die Erben abzufinden, müssen Maschinen oder Immobilien veräußert werden. Der Betrieb verliert genau die Substanz, von der er lebt.

Erben rücken in die Gesellschaft

Ohne Abfindungsregelung sitzen Angehörige ohne Branchenkenntnis mit am Tisch — mit Stimmrecht bei jeder Entscheidung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Personen- und Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern — GbR, OHG, KG, GmbH. Besonders dort, wo der Unternehmenswert im Betriebsvermögen steckt und nicht als Liquidität verfügbar ist.

Was kostet sie?

Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand der Gesellschafter sowie der Höhe der Absicherung. Als Risikoversicherung ohne Sparanteil ist sie deutlich günstiger als eine kapitalbildende Lösung.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es bei der Nachfolge im Ernstfall hängt

Stirbt ein Gesellschafter, treffen drei Dinge gleichzeitig aufeinander: der Gesellschaftsvertrag, das Erbrecht und die Liquidität des Betriebs. Diese Punkte entscheiden über die Fortführung:

Der Gesellschaftsvertrag sagt nichts oder das Falsche

Ohne Nachfolgeklausel rücken die Erben in die Gesellschafterstellung ein — auch wenn sie fachlich nichts beitragen und andere Vorstellungen haben. Mit Abfindungsklausel müssen die verbleibenden Gesellschafter auszahlen. Beides ist ohne Vorbereitung ein Problem, nur ein anderes.

Das Geld für die Abfindung fehlt

Die Abfindung ist meist sofort oder in wenigen Raten fällig, während der Betrieb gleichzeitig eine tragende Person verloren hat. Genau in dieser Lage einen Kredit zu bekommen, ist schwierig. Die Teilhaberversicherung stellt die Summe bereit, wenn sie gebraucht wird.

Die Vertragsgestaltung passt nicht zum Zweck

Wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter ist, entscheidet über Steuer und Zugriff. Üblich sind zwei Wege: die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin oder die Gesellschafter über Kreuz. Die Wahl hat erhebliche steuerliche Folgen — sie gehört zusammen mit dem Steuerberater getroffen.

Die Summe ist am Buchwert orientiert

Abgefunden wird selten zum Buchwert, sondern nach dem im Vertrag vereinbarten Bewertungsverfahren — häufig einem Ertragswertverfahren. Wer die Versicherungssumme am Bilanzwert bemisst, unterschätzt den Bedarf regelmäßig deutlich.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wie Gesellschaftsvertrag und Police zusammenpassen müssen

Die häufigste Schwachstelle ist nicht die Police, sondern ihr Verhältnis zum Gesellschaftsvertrag. Beide werden meist zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Beratern erstellt — und passen dann nicht zueinander.

Drei Punkte müssen übereinstimmen: die Höhe (die Versicherungssumme muss zur vereinbarten Abfindung passen, nicht zum Bauchgefühl), der Empfänger (das Geld muss dort ankommen, wo die Zahlungspflicht liegt) und der Auslöser (nur Tod, oder auch dauerhafte Berufsunfähigkeit eines Gesellschafters).

Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Ein Gesellschafter, der dauerhaft ausfällt aber lebt, löst dieselbe wirtschaftliche Frage aus wie ein verstorbener — nur zahlt eine reine Todesfallabsicherung dann nicht. Wir prüfen deshalb beide Fälle und sagen, welcher im Vertrag geregelt ist.

Im Detail

Was die Police nicht leisten kann

Sie ersetzt Geld, nicht Kompetenz. Fällt der Gesellschafter aus, der die Kundenbeziehungen, das technische Wissen oder die Bankverbindung getragen hat, ist die Abfindung nur eines von mehreren Problemen.

Deshalb gehört zur Nachfolgeplanung mehr als eine Versicherungssumme: eine schriftliche Regelung, wer im Ernstfall die Geschäfte führt; Vollmachten, die sofort wirksam sind; und die Frage, ob Wissen dokumentiert ist oder nur im Kopf einer Person existiert. Diese Punkte kosten nichts und wirken schneller als jede Police.

Wir sprechen sie an, weil sie regelmäßig fehlen — und weil eine Teilhaberversicherung ohne sie zwar die Erben auszahlt, aber den Betrieb nicht rettet.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der Gesellschaftsvertrag wird aufgesetzt

Spätestens bei der Nachfolgeregelung stellt sich die Frage, womit verbleibende Gesellschafter die Anteile eines verstorbenen Partners bezahlen sollen. Ohne Antwort erbt die Familie mit — oder der Betrieb wird verkauft.

Zwei Partner tragen das Unternehmen

Je kleiner der Kreis, desto größer die Lücke beim Ausfall eines Einzelnen. Bei zwei gleichberechtigten Gesellschaftern ist der Tod eines Partners fast immer zugleich eine Liquiditätskrise.

Die Bank fragt nach der Nachfolge

Kreditgeber bewerten die Abhängigkeit von einzelnen Personen. Eine vertraglich und finanziell geregelte Nachfolge verbessert die Verhandlungsposition messbar.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Teilhaberversicherung — kurz erklärt

Wofür braucht man eine Teilhaberversicherung?

Für den Fall, dass ein Gesellschafter stirbt. Sein Anteil geht an die Erben, die nach Gesellschaftsvertrag abzufinden sind. Ohne Vorsorge muss diese Summe aus dem laufenden Betrieb kommen — häufig durch Kreditaufnahme oder den Verkauf von Betriebsvermögen.

Wie unterscheidet sie sich von der Keyman-Versicherung?

Die Keyman-Versicherung fängt den wirtschaftlichen Ausfall einer Schlüsselperson auf — Umsatzrückgang, Suche nach Ersatz. Die Teilhaberversicherung finanziert die Abfindung der Erben. Beide Fälle können zusammen eintreten und schließen einander nicht aus.

Muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden?

In aller Regel ja. Die Versicherung stellt Geld bereit, die Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag bestimmt, wie viel und an wen. Passen Summe und Klausel nicht zusammen, entsteht entweder eine Lücke oder eine unnötig hohe Prämie. Das gehört mit dem Steuerberater und dem Notar abgestimmt.

Was gilt steuerlich?

Die Behandlung von Beiträgen und Leistung hängt an der Vertragsgestaltung und daran, wer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist. Das ist keine Nebensache — wir stimmen die Konstruktion vor Abschluss mit Ihrem Steuerberater ab.

Wer sollte Versicherungsnehmer sein?

Das hängt vom Zweck ab und hat erhebliche steuerliche Folgen. Üblich sind zwei Wege: die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin, oder die Gesellschafter versichern sich gegenseitig über Kreuz. Die zweite Variante vermeidet häufig, dass die Leistung als Betriebseinnahme versteuert werden muss. Die Einordnung im Einzelfall trifft Ihr Steuerberater; wir bereiten sie vor.

Ist auch der Ausfall durch Krankheit abgesichert?

Nur wenn ausdrücklich vereinbart. Viele Verträge decken allein den Todesfall. Ein Gesellschafter, der dauerhaft berufsunfähig wird, löst wirtschaftlich dieselbe Frage aus — die Abfindung wird fällig, ohne dass eine Todesfallleistung greift. Wir prüfen deshalb immer beide Auslöser.

Wie hoch sollte die Summe sein?

Sie sollte der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Abfindung entsprechen, nicht dem Bilanzwert. Maßgeblich ist das dort festgelegte Bewertungsverfahren, häufig ein Ertragswertverfahren. Weil Unternehmenswerte steigen, gehört die Summe regelmäßig überprüft — sonst reicht sie im Ernstfall nur für einen Teil der Abfindung.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet, ohne zu versterben?

Dann greift die Todesfallabsicherung nicht, die Abfindung wird aber trotzdem fällig. Für den freiwilligen Austritt braucht es deshalb eine andere Lösung — etwa eine vertraglich vereinbarte Ratenzahlung oder eine ansparende Vorsorge. Wir trennen diese beiden Fälle bewusst, weil sie unterschiedliche Instrumente verlangen und regelmäßig vermischt werden.

Wie oft sollte die Versicherungssumme überprüft werden?

Mindestens bei jeder wesentlichen Veränderung: Gesellschafterwechsel, größere Investition, deutliches Umsatzwachstum, Änderung des Bewertungsverfahrens im Gesellschaftsvertrag. Weil Unternehmenswerte über die Jahre steigen, veraltet eine einmal festgelegte Summe schnell — und reicht dann nur für einen Teil der Abfindung.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Der Betrieb bleibt, auch wenn ein Partner geht.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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