Gewerbeversicherung · Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungsversicherung.

Nach einem Feuer oder Wasserschaden stehen die Maschinen still — die Kosten laufen weiter. Löhne, Mieten, Kredite: alles muss weiter bezahlt werden, während kein Umsatz reinkommt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die laufenden Fixkosten, bis Ihr Betrieb wieder läuft.

Betriebsunterbrechung – abgesichert

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Feuer legt den Betrieb lahm

Ein Brand macht die Produktion für Wochen unmöglich. Die Versicherung übernimmt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, bis wieder produziert werden kann.

Der Inhaber fällt aus

In einer Praxis oder Kanzlei hängt alles an einer Person. Erkrankt sie, muss geschlossen werden. Die Praxisausfall-Deckung ersetzt Fixkosten und entgangene Erträge.

Leitungswasser & Sturm

Wasser- oder Sturmschäden zwingen zur Unterbrechung. Auch hier greift die Absicherung — je nach Vertrag als kleine, mittlere oder große Deckung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für jeden Betrieb, dessen Existenz von durchgehendem Betrieb abhängt — vom Handwerk über die Gastronomie bis zur Praxis. Für stark inhaberabhängige Betriebe ist die Praxisausfall-Variante besonders wichtig.

Was kostet sie?

Als Betriebsausfall-Deckung ab etwa 72 € im Monat möglich; die genaue Prämie hängt von Umsatz, Branche und gewünschter Haftzeit ab. Wir stimmen Versicherungssumme und Dauer auf Ihren Betrieb ab — Unter- wie Überversicherung vermeiden wir.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Betriebsunterbrechung ankommt

Die Haftzeit ist die wichtigste Zahl

Sie legt fest, wie lange nach dem Schaden gezahlt wird. Zwölf Monate klingen lang — bei Wiederaufbau, Genehmigungen und Lieferzeiten für Spezialmaschinen sind sie oft zu knapp. Achtzehn oder vierundzwanzig Monate kosten wenig mehr und entscheiden im Ernstfall.

Versichert ist der Rohertrag, nicht der Umsatz

Ersetzt werden fortlaufende Kosten und der entgangene Gewinn. Wer die Summe am Umsatz bemisst, zahlt zu viel; wer nur die Fixkosten ansetzt, zu wenig. Die richtige Größe steht in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Ausfall beim Zulieferer trifft Sie mit

Steht Ihr Lieferant still, steht möglicherweise auch Ihre Produktion. Diese Rückwirkung ist nur mit einer eigenen Klausel gedeckt — und für Betriebe mit wenigen Schlüssellieferanten eines der realistischsten Szenarien.

Betriebsschließung ist ein eigener Baustein

Wird der Betrieb behördlich geschlossen — etwa nach dem Infektionsschutzgesetz bei einem Krankheits- oder Erregernachweis —, greift die normale Betriebsunterbrechung nicht: Sie setzt einen Sachschaden voraus. Dafür gibt es die Betriebsschließungsversicherung, besonders relevant für Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und Pflege. Welche Erreger und Maßnahmen erfasst sind, ist seit 2020 sehr unterschiedlich geregelt und gehört ausdrücklich geprüft.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

Betriebsunterbrechung — kurz erklärt

Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Sie übernimmt die laufenden Fixkosten (Löhne, Mieten) und den entgangenen Gewinn während der Unterbrechung sowie Kosten, um den Betrieb wieder in Gang zu bringen. Versichert sind Unterbrechungen z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Vandalismus und — je nach Vertrag — Ausfall des Inhabers.

Was kostet sie?

Eine Betriebsausfall-Deckung ist ab rund 72 € im Monat möglich. Die Prämie richtet sich nach Umsatz, Branche und Haftzeit. Wir vergleichen unabhängig und stimmen die Summe passgenau ab.

Kann ich sie mit der Inhaltsversicherung kombinieren?

Ja. Als kleine Betriebsunterbrechung lässt sie sich in die Geschäftsinhaltsversicherung integrieren; die mittlere und große Variante schließen Sie eigenständig mit höheren Summen ab.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Stillstand darf Sie nicht die Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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