Gewerbeversicherung · Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungsversicherung.

Nach einem Feuer oder Wasserschaden stehen die Maschinen still — die Kosten laufen weiter. Löhne, Mieten, Kredite: alles muss weiter bezahlt werden, während kein Umsatz reinkommt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die laufenden Fixkosten, bis Ihr Betrieb wieder läuft.

Betriebsunterbrechung – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Feuer legt den Betrieb lahm

Ein Brand macht die Produktion für Wochen unmöglich. Die Versicherung übernimmt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, bis wieder produziert werden kann.

Der Inhaber fällt aus

In einer Praxis oder Kanzlei hängt alles an einer Person. Erkrankt sie, muss geschlossen werden. Die Praxisausfall-Deckung ersetzt Fixkosten und entgangene Erträge.

Leitungswasser & Sturm

Wasser- oder Sturmschäden zwingen zur Unterbrechung. Auch hier greift die Absicherung — je nach Vertrag als kleine, mittlere oder große Deckung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für jeden Betrieb, dessen Existenz von durchgehendem Betrieb abhängt — vom Handwerk über die Gastronomie bis zur Praxis. Für stark inhaberabhängige Betriebe ist die Praxisausfall-Variante besonders wichtig.

Was kostet sie?

Als Betriebsausfall-Deckung ab etwa 72 € im Monat möglich; die genaue Prämie hängt von Umsatz, Branche und gewünschter Haftzeit ab. Wir stimmen Versicherungssumme und Dauer auf Ihren Betrieb ab — Unter- wie Überversicherung vermeiden wir.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Betriebsunterbrechung ankommt

Die Haftzeit ist die wichtigste Zahl

Sie legt fest, wie lange nach dem Schaden gezahlt wird. Zwölf Monate klingen lang — bei Wiederaufbau, Genehmigungen und Lieferzeiten für Spezialmaschinen sind sie oft zu knapp. Achtzehn oder vierundzwanzig Monate kosten wenig mehr und entscheiden im Ernstfall.

Versichert ist der Rohertrag, nicht der Umsatz

Ersetzt werden fortlaufende Kosten und der entgangene Gewinn. Wer die Summe am Umsatz bemisst, zahlt zu viel; wer nur die Fixkosten ansetzt, zu wenig. Die richtige Größe steht in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Ausfall beim Zulieferer trifft Sie mit

Steht Ihr Lieferant still, steht möglicherweise auch Ihre Produktion. Diese Rückwirkung ist nur mit einer eigenen Klausel gedeckt — und für Betriebe mit wenigen Schlüssellieferanten eines der realistischsten Szenarien.

Betriebsschließung ist ein eigener Baustein

Wird der Betrieb behördlich geschlossen — etwa nach dem Infektionsschutzgesetz bei einem Krankheits- oder Erregernachweis —, greift die normale Betriebsunterbrechung nicht: Sie setzt einen Sachschaden voraus. Dafür gibt es die Betriebsschließungsversicherung, besonders relevant für Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und Pflege. Welche Erreger und Maßnahmen erfasst sind, ist seit 2020 sehr unterschiedlich geregelt und gehört ausdrücklich geprüft.

Woran es scheitert

Woran es bei der Betriebsunterbrechung im Schadenfall hängt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Police, bei der die Auszahlung am häufigsten hinter der Erwartung zurückbleibt. Das liegt fast nie am Schadenereignis, sondern an diesen Punkten:

Die Haftzeit ist zu kurz

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer den entgangenen Ertrag ersetzt. Zwölf Monate klingen großzügig und sind es in vielen Branchen nicht: Bis Genehmigung, Wiederaufbau, Lieferung von Spezialtechnik und Wiederanlauf der Produktion durch sind, vergeht regelmäßig mehr Zeit. Und die Haftzeit endet nicht, wenn die Halle steht, sondern wenn der Ertrag wieder dem alten Niveau entspricht.

Der Rohertrag ist falsch angesetzt

Versichert wird nicht der Umsatz, sondern der Rohertrag — vereinfacht Umsatz minus variabler Kosten. Wer hier den Umsatz einträgt, zahlt zu viel Beitrag; wer zu niedrig ansetzt, ist unterversichert und bekommt anteilig gekürzt. Der Wert gehört jährlich angepasst, nicht einmal bei Abschluss.

Kein Sachschaden, keine Leistung

Die klassische Deckung setzt einen ersatzpflichtigen Sachschaden voraus. Steht der Betrieb aus anderem Grund still — Cyberangriff, behördliche Schließung, Ausfall der Stromversorgung — greift sie nicht. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt überhaupt.

Der Ausfall entsteht beim Zulieferer

Brennt es nicht bei Ihnen, sondern beim einzigen Lieferanten eines Bauteils, steht Ihre Produktion trotzdem. Solche Rückwirkungsschäden sind nur mit ausdrücklichem Einschluss gedeckt und meist auf namentlich benannte Zulieferer begrenzt. Wer von wenigen Quellen abhängt, sollte das prüfen lassen.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wie der Rohertrag richtig gerechnet wird

Der Rohertrag ist die zentrale Zahl der Police, und er wird regelmäßig falsch ermittelt. Gemeint ist der Betrag, aus dem die Fixkosten und der Gewinn bestritten werden: Umsatz abzüglich der Kosten, die bei Stillstand ebenfalls wegfallen — Material, Wareneinsatz, Fremdleistungen, umsatzabhängige Provisionen.

Was nicht abgezogen wird, sind die Kosten, die weiterlaufen: Löhne und Gehälter, Miete, Leasing, Versicherungen, Zinsen. Genau die sind der Grund für die Police. Ein häufiger Fehler ist, die Personalkosten herauszurechnen, weil sie „ja Kosten sind" — damit fehlt im Schadenfall der größte Posten.

Zwei praktische Hinweise. Erstens sollte der Wert auf das kommende Geschäftsjahr geschätzt werden, nicht auf das vergangene — ein wachsender Betrieb ist mit dem Vorjahreswert bereits unterversichert. Zweitens gibt es die Summenanpassungs- oder Nachhaftungsklausel, die eine Abweichung nach oben bis zu einem vereinbarten Prozentsatz auffängt. Wir nehmen sie auf, weil sie den häufigsten Kürzungsgrund entschärft.

Im Detail

Wenn der Betrieb ohne Sachschaden stillsteht

Die Ereignisse, die Betriebe heute am häufigsten lahmlegen, hinterlassen keinen Brandfleck. Für sie braucht es eigene Bausteine, weil die klassische Deckung an einen Sachschaden anknüpft.

  • Cyber-Betriebsunterbrechung — Ertragsausfall nach Verschlüsselung oder Systemausfall. Teil einer Cyberpolice, nicht der Sachversicherung.
  • Betriebsschließung — behördliche Anordnung, etwa nach einem Befund im Lebensmittelbetrieb. Eigene Police mit klar benanntem Anlasskatalog.
  • Ausfall von Versorgung oder Zulieferung — Strom, Wasser, Datenleitung oder ein einzelner Lieferant; jeweils nur mit ausdrücklichem Einschluss.

Wir gehen diese drei Punkte bei jeder bestehenden Police durch und sagen, welche davon in Ihrem Vertrag stehen — auch wenn daraus kein Abschluss folgt.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Ein Betrieb in der Nachbarschaft brennt

Nichts macht das Thema so schnell konkret wie ein Schaden im Umfeld. Die Frage ist dann nicht mehr, ob der Sachschaden ersetzt wird, sondern wovon Löhne und Kredite bezahlt werden, solange nichts produziert wird.

Die Bank verlangt einen Nachweis

Bei Investitionskrediten gehört die Absicherung des Ertragsausfalls regelmäßig zu den Auflagen. Kreditgeber wollen wissen, dass die Rate auch dann bedient wird, wenn der Betrieb steht.

Der Betrieb investiert in Spezialtechnik

Je spezieller die Maschine, desto länger die Wiederbeschaffung. Damit verlängert sich die Zeit bis zur vollen Produktion — und genau daran bemisst sich die nötige Haftzeit, nicht am Wert der Maschine.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Betriebsunterbrechung — kurz erklärt

Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Sie übernimmt die laufenden Fixkosten (Löhne, Mieten) und den entgangenen Gewinn während der Unterbrechung sowie Kosten, um den Betrieb wieder in Gang zu bringen. Versichert sind Unterbrechungen z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Vandalismus und — je nach Vertrag — Ausfall des Inhabers.

Was kostet sie?

Eine Betriebsausfall-Deckung ist ab rund 72 € im Monat möglich. Die Prämie richtet sich nach Umsatz, Branche und Haftzeit. Wir vergleichen unabhängig und stimmen die Summe passgenau ab.

Kann ich sie mit der Inhaltsversicherung kombinieren?

Ja. Als kleine Betriebsunterbrechung lässt sie sich in die Geschäftsinhaltsversicherung integrieren; die mittlere und große Variante schließen Sie eigenständig mit höheren Summen ab.

Wie lange sollte die Haftzeit sein?

Sie richtet sich nicht nach dem Wert der Anlagen, sondern nach der realistischen Zeit bis zur vollen Wiederaufnahme — einschließlich Genehmigung, Wiederaufbau, Lieferzeit für Spezialtechnik und Wiederanlauf. In Betrieben mit langen Beschaffungszeiten sind zwölf Monate regelmäßig zu knapp; achtzehn oder vierundzwanzig sind dann die realistischere Wahl.

Zahlt sie auch, wenn ein Zulieferer ausfällt?

Nur mit ausdrücklichem Einschluss von Rückwirkungsschäden, und meist begrenzt auf namentlich benannte Zulieferer. Ohne diesen Baustein ist ein Stillstand, dessen Ursache bei einem anderen Unternehmen liegt, nicht gedeckt. Wer von wenigen Quellen abhängt, sollte das ausdrücklich prüfen lassen.

Was ist bei saisonalen Betrieben zu beachten?

Der Rohertrag verteilt sich ungleich über das Jahr. Ein Schaden in der Hauptsaison trifft ungleich härter als einer im Februar, und eine gleichmäßige Jahresbetrachtung bildet das nicht ab. Zu klären ist deshalb, ob der Versicherer auf den tatsächlichen Ausfallzeitraum abstellt oder anteilig rechnet — der Unterschied ist erheblich.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Stillstand darf Sie nicht die Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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