Branchenlösung · Hotellerie

Versicherung für Hotels & Beherbergungsbetriebe.

Gäste, Gebäude, Inhalt und der laufende Betrieb: ein Hotel vereint viele Risiken auf einmal. Ein Feuer, ein Wasserschaden oder ein Gästeunfall kann den Betrieb empfindlich treffen. Wir sichern Ihren Beherbergungsbetrieb umfassend und passend zur Größe ab.

Hotellerie – Absicherung für Ihre Branche

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Haftung gegenüber Gästen (Unfall, Garderobe, Eigentum)
  • Gebäude, Inventar und Ausstattung gegen Feuer, Wasser und Sturm
  • Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
  • Glasflächen und Cyberrisiken bei Buchungssystemen

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Wasserschaden im Haus

Ein Rohrbruch macht mehrere Zimmer unbenutzbar. Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzen Sachschaden und entgangenen Ertrag.

Gast verletzt sich

Ein Gast stürzt im Treppenhaus und fordert Schadensersatz. Die Betriebshaftpflicht reguliert den Anspruch.

Ausfall des Buchungssystems

Ein Cyberangriff legt Buchung und Verwaltung lahm. Die Cyberversicherung übernimmt Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es im Beherbergungsbetrieb ankommt

Sie haften für eingebrachte Sachen des Gastes

Das Gesetz sieht eine besondere Haftung des Gastwirts für Sachen vor, die Gäste einbringen. Diebstahl aus dem Zimmer oder Schäden am Gepäck fallen darunter — mit Grenzen, die viele Betreiber unterschätzen.

Ausfall ist saisonal, die Deckung nicht

Ein Wasserschaden im Januar kostet weniger als derselbe Schaden zur Hochsaison. Die Betriebsunterbrechung sollte deshalb nicht mit dem Jahresdurchschnitt gerechnet werden.

Küche, Wellness und Technik erhöhen die Gefahr

Jeder Bereich bringt eigene Risiken mit: Fritteusen, Saunen, Pools, Aufzüge. Sie gehören einzeln bewertet, nicht pauschal über die Zimmerzahl.

Die gesetzliche Gastwirtshaftung nach den §§ 701 ff. BGB

Der Beherbergungsbetrieb haftet für eingebrachte Sachen des Gastes verschuldensunabhängig — begrenzt auf das Hundertfache des Übernachtungspreises, mindestens 600 €, höchstens 3.500 €; für Geld und Wertsachen 800 €. Werden Wertsachen zur Verwahrung angenommen und gehen verloren, haftet der Betrieb unbegrenzt. Ein Aushang im Zimmer schließt diese Haftung nicht aus.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

Hotellerie — kurz erklärt

Betreuen Sie Hotels in Köln und Umgebung?

Ja, im Rheinland gern vor Ort, ansonsten bundesweit digital.

Ist auch der Ertragsausfall bei Stornierungen absicherbar?

Betriebsunterbrechung deckt Ertragsausfall nach Sachschäden; für weitergehende Risiken prüfen wir passende Bausteine.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

Kostenlos & unverbindlich · Versicherungsmakler nach §34d GewO · Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (Datenschutz).