Branchenlösung · Hotellerie

Versicherung für Hotels & Beherbergungsbetriebe.

Gäste, Gebäude, Inhalt und der laufende Betrieb: ein Hotel vereint viele Risiken auf einmal. Ein Feuer, ein Wasserschaden oder ein Gästeunfall kann den Betrieb empfindlich treffen. Wir sichern Ihren Beherbergungsbetrieb umfassend und passend zur Größe ab.

Hotellerie – Absicherung für Ihre Branche
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Haftung gegenüber Gästen (Unfall, Garderobe, Eigentum)
  • Gebäude, Inventar und Ausstattung gegen Feuer, Wasser und Sturm
  • Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
  • Glasflächen und Cyberrisiken bei Buchungssystemen

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Wasserschaden im Haus

Ein Rohrbruch macht mehrere Zimmer unbenutzbar. Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzen Sachschaden und entgangenen Ertrag.

Gast verletzt sich

Ein Gast stürzt im Treppenhaus und fordert Schadensersatz. Die Betriebshaftpflicht reguliert den Anspruch.

Ausfall des Buchungssystems

Ein Cyberangriff legt Buchung und Verwaltung lahm. Die Cyberversicherung übernimmt Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es im Beherbergungsbetrieb ankommt

Sie haften für eingebrachte Sachen des Gastes

Das Gesetz sieht eine besondere Haftung des Gastwirts für Sachen vor, die Gäste einbringen. Diebstahl aus dem Zimmer oder Schäden am Gepäck fallen darunter — mit Grenzen, die viele Betreiber unterschätzen.

Ausfall ist saisonal, die Deckung nicht

Ein Wasserschaden im Januar kostet weniger als derselbe Schaden zur Hochsaison. Die Betriebsunterbrechung sollte deshalb nicht mit dem Jahresdurchschnitt gerechnet werden.

Küche, Wellness und Technik erhöhen die Gefahr

Jeder Bereich bringt eigene Risiken mit: Fritteusen, Saunen, Pools, Aufzüge. Sie gehören einzeln bewertet, nicht pauschal über die Zimmerzahl.

Die gesetzliche Gastwirtshaftung nach den §§ 701 ff. BGB

Der Beherbergungsbetrieb haftet für eingebrachte Sachen des Gastes verschuldensunabhängig — begrenzt auf das Hundertfache des Übernachtungspreises, mindestens 600 €, höchstens 3.500 €; für Geld und Wertsachen 800 €. Werden Wertsachen zur Verwahrung angenommen und gehen verloren, haftet der Betrieb unbegrenzt. Ein Aushang im Zimmer schließt diese Haftung nicht aus.

Woran es scheitert

Woran es im Beherbergungsbetrieb im Schadenfall hängt

Ein Hotel vereint Gebäude, Gastronomie, Personal und fremdes Eigentum unter einem Dach. Entsprechend viele Stellen gibt es, an denen eine Standardpolice nicht passt:

Der Ertragsausfall übersteigt den Sachschaden

Nach einem Wasser- oder Brandschaden fallen nicht nur die betroffenen Zimmer aus, sondern häufig ganze Etagen — wegen Trocknung, Lärm und Sperrung. Buchungen werden storniert, und die Rückkehr in die Auslastung dauert über die Bauzeit hinaus. Die Haftzeit der Betriebsunterbrechung muss das abbilden.

Sachen der Gäste sind fremdes Eigentum

Für eingebrachte Sachen der Gäste haftet der Beherbergungsbetrieb nach eigenen gesetzlichen Regeln — mit besonderen Anforderungen an Wertsachen, Safe und Garderobe. Diese Haftung ist im Grundschutz nicht automatisch abgebildet und gehört ausdrücklich vereinbart.

Küche und Wellness sind eigene Risiken

Mit Restaurant, Bar, Sauna oder Pool kommen Produkthaftung für Speisen, Verkehrssicherung im Nassbereich und Technik mit hohem Ausfallrisiko hinzu. Jeder dieser Bereiche ist versicherungstechnisch eine eigene Tätigkeit.

Saisonale Schwankungen werden nicht abgebildet

Ein Schaden in der Hauptsaison trifft ungleich härter als einer in der Nebensaison. Verträge, die den Ertrag gleichmäßig über das Jahr verteilen, bilden das nicht ab. Zu klären ist, ob der Versicherer auf den tatsächlichen Ausfallzeitraum abstellt.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Veranstaltungen, Tagungen und externes Catering

Sobald das Haus mehr ist als Übernachtung, verändert sich die Haftung — und zwar für jede dieser Tätigkeiten einzeln.

Bei Veranstaltungen kommen fremde Technik, fremdes Personal und eine deutlich höhere Personendichte zusammen. Fragen der Verkehrssicherung, der Fluchtwege und der Aufsicht stellen sich anders als im normalen Hotelbetrieb. Bei Feiern mit Alkoholausschank kommt die Verantwortung gegenüber Gästen hinzu, die danach fahren.

Beim Catering außer Haus greifen zwei Dinge oft nicht mehr: der Schutz für Technik und Einrichtung, der auf die Betriebsstätte abstellt, und die Haftung für fremde Räume, in denen Sie tätig werden. Hinzu kommt die erweiterte Produkthaftung für Speisen, die anderswo verzehrt werden.

Wer solche Bereiche regelmäßig anbietet, sollte sie als eigene Tätigkeit melden. Ein einzelnes Event lässt sich auch objektbezogen absichern — das ist meist der günstigere Weg, solange es die Ausnahme bleibt.

Im Detail

Personal, Ausfall und die Abhängigkeit von wenigen Köpfen

In der Hotellerie hängt der Betrieb an Menschen: Küchenleitung, Empfang, Haustechnik. Fällt eine dieser Rollen aus, lässt sich das kurzfristig kaum ersetzen — der Arbeitsmarkt gibt es nicht her.

Absicherung der Betriebsleitung. Bei inhabergeführten Häusern trägt eine Person Einkauf, Personal und Gästebeziehung zugleich. Eine Absicherung der Arbeitskraft ist hier keine private Nebensache, sondern betrieblich begründet — und je früher vereinbart, desto eher ohne Ausschlüsse.

Mitarbeitende binden. In einer Branche mit hoher Fluktuation wirken betriebliche Kranken- und Altersvorsorge stärker als eine Gehaltserhöhung gleicher Höhe, weil sie steuerlich anders behandelt werden und weil private Zusatzversicherungen für viele Beschäftigte sonst nicht erreichbar sind. Für die Belegschaft ist der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung dabei der eigentliche Vorteil.

Saisonkräfte und Aushilfen. Für Arbeitsunfälle ist die Berufsgenossenschaft zuständig; sie greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Wer darüber hinaus absichern will, braucht eine betriebliche Unfallversicherung, die rund um die Uhr gilt. Gerade bei kurzfristig eingesetztem Personal ist die korrekte Anmeldung Pflicht und keine Formalie.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Das Haus wird umgebaut oder erweitert

Neue Zimmer, ein Wellnessbereich, eine Küche: Jede Erweiterung ändert Wert und Risiko. Ein Vertrag auf altem Stand führt zur anteiligen Kürzung.

Nach dem ersten Leitungswasserschaden

In Beherbergungsbetrieben trifft ein Wasserschaden nie nur einen Raum. Zimmer fallen aus, Buchungen müssen storniert werden — der Ertragsausfall übersteigt den Sachschaden regelmäßig.

Veranstaltungen und Tagungen kommen dazu

Mit Feiern, Tagungen und externem Catering entstehen neue Haftungsfragen: fremde Technik, fremdes Personal, Garderobe und Alkoholausschank.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Hotellerie — kurz erklärt

Betreuen Sie Hotels in Köln und Umgebung?

Ja, im Rheinland gern vor Ort, ansonsten bundesweit digital.

Ist auch der Ertragsausfall bei Stornierungen absicherbar?

Betriebsunterbrechung deckt Ertragsausfall nach Sachschäden; für weitergehende Risiken prüfen wir passende Bausteine.

Haftet das Hotel für Wertsachen der Gäste?

Für eingebrachte Sachen der Gäste besteht eine gesetzliche Haftung, die für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten besonders geregelt ist — regelmäßig mit der Möglichkeit, sie durch Aufbewahrung im Safe zu begrenzen. Wichtig ist, dass ein Safe tatsächlich angeboten und die Übernahme dokumentiert wird. Ohne diese Praxis greifen die Begrenzungen im Streitfall häufig nicht.

Ist der Ausfall einzelner Zimmer versichert?

Über die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn ein ersatzpflichtiger Sachschaden zugrunde liegt. Entscheidend ist die Haftzeit: Nach Trocknung und Renovierung dauert es zusätzlich, bis die Auslastung wieder das alte Niveau erreicht. Zwölf Monate sind in der Hotellerie häufig zu knapp bemessen.

Was gilt für Pool, Sauna und Wellnessbereich?

Das sind eigene Tätigkeiten mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht: Rutschgefahr, Wassertemperatur, Aufsicht, Hygiene. Sie gehören ausdrücklich im Vertrag benannt. Hinzu kommt die Technik — Filter, Heizung, Lüftung —, deren Ausfall den Bereich sperrt und damit den Betrieb beeinträchtigt.

Sind Fahrzeuge der Gäste auf dem Hotelparkplatz versichert?

Grundsätzlich haftet der Gast selbst; eine Haftung des Hauses entsteht nur bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht — etwa bei einem herabfallenden Ast oder nicht geräumtem Glatteis. Anders liegt es bei bewachten Parkplätzen und Hotelgaragen mit Schlüsselübergabe: Dort entsteht ein Verwahrverhältnis mit deutlich weitergehender Haftung, das gesondert zu regeln ist.

Was gilt bei Stornierungen nach einem Schaden?

Entgangene Erträge aus stornierten Buchungen sind Teil des Betriebsunterbrechungsschadens, sofern ein ersatzpflichtiger Sachschaden zugrunde liegt. Wichtig ist die Dokumentation: Buchungslage vor dem Schaden, tatsächliche Stornierungen und die Auslastung im Vorjahr sind die Grundlage der Berechnung.

Was ist bei Buchungsportalen und deren Daten zu beachten?

Gästedaten aus Portalen und dem eigenen Buchungssystem sind personenbezogene Daten, oft einschließlich Zahlungsinformationen. Ein Abfluss löst Meldepflichten und Benachrichtigungen aus, unabhängig davon, ob das Portal oder Ihr System betroffen war. Eine Cyberdeckung sollte deshalb Vorfälle bei externen Dienstleistern einschließen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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