- Reine Vermögensschäden aus Beratung und Verwaltung
- Haftung bei Verwaltung fremder Objekte und Gelder
- Cyberrisiken durch Kunden- und Objektdaten
- Betriebshaftpflicht für das Büro und den Außendienst
Branchenlösung · Immobilien
Versicherung für Immobilienmakler & Verwalter.
Als Makler oder Verwalter beraten Sie zu hohen Werten — ein Fehler in der Beratung oder Verwaltung kann beim Kunden einen großen finanziellen Schaden verursachen. Die Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht ist Ihr Kernschutz, den wir passend zusammenstellen.

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage
Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.
Was wirklich drinsteht — und was nicht
Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.
Womit wir rechnen
Typische Risiken in Ihrer Branche
Wenn es ernst wird
Typische Schadenfälle
Fehler in der Beratung
Eine falsche Auskunft führt beim Kunden zu einem finanziellen Nachteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert den Schaden.
Fehler in der Verwaltung
Bei der Verwaltung eines Objekts entsteht durch ein Versäumnis ein Schaden. Die Berufshaftpflicht springt ein.
Datenleck
Kunden- und Objektdaten gelangen nach außen. Die Cyberversicherung deckt die Folgen.
Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.
Branchenwissen
Worauf es bei Makler und Verwalter ankommt
Falsche Angaben im Exposé sind der häufigste Anlass
Wohnfläche, Baujahr, Sanierungsstand, Energiewerte: Fehler in der Objektbeschreibung führen regelmäßig zu Ansprüchen des Käufers. Das ist ein reiner Vermögensschaden.
Die Verwaltung haftet für fremdes Geld
Wer Mieten, Rücklagen und Hausgeld verwaltet, trägt eine Vertrauensstellung. Veruntreuung durch Mitarbeitende ist über die Berufshaftpflicht meist nicht gedeckt — dafür gibt es die Vertrauensschadendeckung.
Erlaubnispflicht und Nachweis
Die Tätigkeit nach §34c GewO ist erlaubnispflichtig und an eine Berufshaftpflicht gebunden. Der Nachweis wird zunehmend auch von Auftraggebern verlangt, nicht nur von der Behörde.
Erlaubnis nach § 34c GewO und Vertrauensschaden
Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig; für Wohnimmobilienverwalter ist eine Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Fall gesetzlich vorgeschrieben. Wer Mieten, Rücklagen und Hausgeld verwaltet, trägt zusätzlich ein Vertrauensrisiko: Veruntreuung durch eigene Mitarbeitende ist über die Berufshaftpflicht nicht gedeckt — dafür braucht es die Vertrauensschadenversicherung.
Woran es scheitert
Woran es in Vermittlung und Verwaltung hängt
Makler und Verwalter haften für Angaben und für fremdes Geld. Beides erzeugt reine Vermögensschäden:
Falsche oder unvollständige Angaben zum Objekt
Flächenangaben, Baujahr, Energieausweis, verschwiegene Mängel: Der Käufer stützt seine Entscheidung darauf. Weicht die Wirklichkeit ab, entsteht ein Vermögensschaden — auch wenn Sie die Angabe vom Eigentümer übernommen haben. Eine dokumentierte Herkunft der Angaben ist der entscheidende Nachweis.
Fremdgelder in der Verwaltung
Mieten, Rücklagen und Kautionen sind fremdes Geld mit Verwahrpflichten. Untreue oder Unterschlagung durch Mitarbeitende ist kein Haftpflichtfall, sondern braucht eine Vertrauensschadenversicherung. Bei Verwaltern ist das der Bereich mit den weitreichendsten Folgen — bis hin zur Erlaubnis.
Verkehrssicherung der verwalteten Objekte
Räum- und Streupflicht, Beleuchtung, Baumkontrolle: Wer die Verwaltung übernimmt, übernimmt diese Pflichten vertraglich mit. Stürzt jemand, wird geprüft, ob kontrolliert und dokumentiert wurde. Ohne Nachweis wird die Abwehr schwierig.
Fristen in der Verwaltung
Versäumte Kündigungs-, Widerspruchs- oder Abrechnungsfristen bei Nebenkosten sind ein klassischer Schadenfall — der Betrag steht sofort fest, und der Fehler ist kaum zu bestreiten. Versicherer erwarten eine nachvollziehbare Fristenkontrolle.
Im Detail
Was Erlaubnis und Berufsrecht verlangen
Für Verwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht keine Option, sondern Voraussetzung der gewerberechtlichen Erlaubnis — mit vorgeschriebenen Mindestsummen. Diese Mindestsummen sind eine Untergrenze und kein Maßstab für das tatsächliche Risiko.
Maßgeblich ist der größte denkbare Schaden aus einem einzelnen Mandat. Wer eine große Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, verwaltet Rücklagen in einer Größenordnung, die die gesetzliche Mindestsumme deutlich übersteigt. Hinzu kommt die Maximierung je Jahr, die bei mehreren Fällen früher greift als die Einzelsumme.
Für Makler besteht diese Pflicht nicht in gleicher Form — die Haftung besteht trotzdem. Wer ohne Deckung vermittelt, trägt einen Beratungsfehler vollständig selbst. Weil Immobilienwerte hoch sind, reicht dafür ein einziger Fall.
Im Detail
Was beim Wechsel und bei Übergabe zu regeln ist
Ansprüche aus Vermittlung und Verwaltung fallen spät auf — bei der nächsten Abrechnung, beim Weiterverkauf, bei einem Eigentümerwechsel. Deshalb entscheidet die Nachhaftung.
Weil in der Regel das Verstoßprinzip gilt, kommt es darauf an, wann der Fehler passiert ist. Beim Wechsel des Versicherers muss deshalb eine Rückwärtsdeckung an den alten Vertrag anschließen; sonst entsteht genau dazwischen eine Lücke.
Bei Übergabe eines Verwaltungsbestands ist zu klären, ob Altfälle mitübergehen. Diese Frage gehört in den Übernahmevertrag, und die Versicherungslösung muss dazu passen. Wir bringen beides zusammen, bevor Bestände wechseln.
Pflichten
Das Büro als Betrieb — was neben der Haftung zählt
Neben Vermittlung und Verwaltung ist auch das Büro selbst ein Risiko, das regelmäßig ohne Regelung bleibt.
Daten und Cyber. Objektunterlagen, Mieterdaten, Zahlungsverkehr: Ein Datenabfluss löst Meldepflichten aus und trifft Vertrauen. Besonders relevant ist der Zahlungsbetrug per gefälschter Rechnung oder manipulierter Mail — bei Verwaltern mit Fremdgeldverkehr ein realer und häufiger Fall.
Ausfall des Büros. Fristen in der Verwaltung laufen weiter, auch wenn nicht gearbeitet werden kann. Neben der Betriebsunterbrechung ist der Einschluss von Mehrkosten entscheidend — Ausweicharbeitsplätze und kurzfristige IT halten den Betrieb aufrecht.
Abhängigkeit von Personen. In kleinen Büros hängen Objektkenntnis und Kundenbeziehung an ein bis zwei Personen. Fällt eine aus, ist das kein Personalproblem, sondern ein Betriebsrisiko — mit unmittelbarer Wirkung auf laufende Mandate.
Wir priorisieren nach Geschäftsmodell: Ein reiner Makler hat andere Schwerpunkte als ein Verwalter mit Fremdgeldverkehr und Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein Paket bildet das nicht ab.
Wann das Thema aufkommt
Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen
Die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung wird beantragt
Für Verwalter ist der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht Voraussetzung der Erlaubnis. Ohne sie gibt es keine Zulassung.
Ein Objekt wird falsch beschrieben
Eine fehlerhafte Flächenangabe, ein übersehener Mangel, eine unzutreffende Angabe zum Energieausweis: Der Schaden entsteht ohne Sachschaden und trifft Sie direkt.
Fremdgelder laufen über das eigene Konto
Mieten, Rücklagen und Kautionen sind fremdes Geld. Damit entstehen Verwahrpflichten und ein Risiko, das keine Haftpflicht abdeckt.
360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.
Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.
Häufige Fragen
Immobilienmakler — kurz erklärt
Beraten Sie Makler und Verwalter in Köln?
Ja, in Köln und im Rheinland vor Ort, bundesweit digital.
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Verwalter vorgeschrieben?
Für die WEG-Verwaltung besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Wir prüfen, ob Ihre Deckung Summe und Bedingungen erfüllt.
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Verwalter Pflicht?
Ja, für Wohnimmobilienverwalter ist sie Voraussetzung der gewerberechtlichen Erlaubnis, mit vorgeschriebenen Mindestsummen. Für Makler besteht diese Pflicht nicht in gleicher Form — die Haftung besteht trotzdem. Weil Immobilienwerte hoch sind, reicht dafür ein einziger Beratungsfehler.
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung und wer braucht sie?
Sie deckt vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeitender — Untreue, Unterschlagung, Manipulation von Zahlungen. Die Haftpflicht greift dafür nicht, weil sie auf fahrlässige Fehler zielt. Wer Mieten, Rücklagen oder Kautionen verwaltet, hat hier ein reales Risiko mit Folgen bis hin zur Erlaubnis.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Am größten denkbaren Schaden aus einem einzelnen Mandat, nicht am Umsatz. Wer eine große Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, verwaltet Rücklagen, die die gesetzliche Mindestsumme deutlich übersteigen. Zu prüfen ist zusätzlich die Maximierung je Jahr — sie greift bei mehreren Fällen früher als die Einzelsumme.
Bin ich für Angaben des Eigentümers haftbar?
Sie haften für das, was Sie weitergeben — auch wenn die Angabe vom Eigentümer stammt. Entscheidend ist die Dokumentation der Herkunft: Wer festhält, welche Angabe woher kommt und worauf ausdrücklich nicht geprüft wurde, steht deutlich besser da. Ein pauschaler Haftungsausschluss im Exposé reicht dafür in der Regel nicht.
Was gilt bei Zahlungsbetrug mit gefälschten Rechnungen?
Das ist bei Verwaltern mit Fremdgeldverkehr ein realer und häufiger Fall: Eine manipulierte Mail ändert die Bankverbindung, die Zahlung geht an Betrüger. Die Haftpflicht greift dafür meist nicht — nötig sind Cyber- und Vertrauensschadenbausteine. Wirksamer als jede Police ist eine feste Regel zur telefonischen Rückbestätigung geänderter Bankdaten.
Sind freie Handelsvertreter und Tippgeber mitversichert?
Nicht automatisch. Angestellte sind im Rahmen ihrer Tätigkeit für Sie in der Regel mitversichert, freie Mitarbeiter und Tippgeber nicht. Sie brauchen entweder eine eigene Deckung oder einen ausdrücklichen Einschluss — lassen Sie sich deren Nachweis vorlegen, bevor sie für Sie tätig werden.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.
Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?
Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.
Passgenau statt Standardpaket.
Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.
- Unabhängiger Marktvergleich
- Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
- Versicherungsmakler nach §34d GewO
Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.
- 0221 – 169 205 99
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- Beratung nach Termin — persönlich, telefonisch oder per Video