Gewerbeversicherung · Rechtsschutz

Firmenrechtsschutzversicherung.

Streit mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden gehört zum Geschäft — die Anwalts- und Gerichtskosten können aber schnell fünfstellig werden. Der Firmenrechtsschutz trägt diese Kosten und macht Sie unabhängig davon, ob Sie sich einen Rechtsstreit gerade leisten wollen.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Streit mit einem Kunden

Ein Kunde zahlt eine berechtigte Rechnung nicht. Der Rechtsschutz trägt die Kosten, Ihre Forderung durchzusetzen.

Arbeitsrechtlicher Konflikt

Eine Kündigung wird angefochten und landet vor dem Arbeitsgericht. Der Rechtsschutz übernimmt die anwaltliche Vertretung.

Auseinandersetzung mit einer Behörde

Ein Bescheid ist aus Ihrer Sicht fehlerhaft. Der Rechtsschutz ermöglicht es, dagegen vorzugehen, ohne auf die Kosten schielen zu müssen.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Unternehmen jeder Größe, die Konflikte mit Kunden, Personal oder Behörden nicht am Kostenrisiko scheitern lassen wollen. Der sinnvolle Umfang hängt von Branche und Mitarbeiterzahl ab.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach den gewählten Bausteinen, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Wir stellen den Rechtsschutz passend zu Ihren realen Konfliktrisiken zusammen.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es beim Firmenrechtsschutz ankommt

Wartezeiten machen den Abschluss zeitkritisch

Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von etwa drei Monaten. Wer erst abschließt, wenn der Streit absehbar ist, bekommt für genau diesen Fall keine Deckung — der Versicherungsfall gilt als bereits eingetreten.

Arbeitsrecht ist der meistgenutzte Baustein

Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Streit um Zeugnisse und Überstunden: Hier entstehen die meisten Verfahren. Für Betriebe mit Personal ist dieser Baustein selten verzichtbar.

Vertragsrecht ist der teuerste — und oft ausgeschlossen

Streit mit Kunden oder Lieferanten über Werkverträge ist nicht überall eingeschlossen und häufig gedeckelt. Wenn Ihr Geschäft auf größeren Aufträgen beruht, ist genau das die Klausel, die Sie lesen sollten.

Was unter Prozesskosten fällt

Übernommen werden Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigen- und Zeugengebühren sowie die Kosten der Gegenseite, wenn Sie unterliegen. Gerade der letzte Posten wird unterschätzt: Im deutschen Zivilprozess trägt die unterlegene Partei die Kosten beider Seiten, und die bemessen sich am Streitwert — bei einem Bauprozess schnell fünfstellig, bevor überhaupt ein Urteil vorliegt.

Woran es scheitert

Woran es beim Firmenrechtsschutz im Ernstfall hängt

Rechtsschutz ist die Sparte mit der größten Lücke zwischen Erwartung und Bedingungswerk. Vier Punkte entscheiden darüber, ob im konkreten Streit gezahlt wird:

Der Rechtsschutzfall liegt vor Vertragsbeginn

Maßgeblich ist nicht, wann Sie den Streit bemerken, sondern wann der behauptete Verstoß stattgefunden hat. Wer erst abschließt, wenn sich Ärger abzeichnet, ist für diesen Vorgang nicht versichert. Deshalb ist Rechtsschutz eine Police, die nur im Voraus Sinn ergibt.

Die Wartezeit läuft noch

Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von einigen Monaten, in der nur Fälle übernommen werden, die nach ihrem Ablauf entstehen. Ohne Wartezeit sind meist nur Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz. Beim Wechsel des Versicherers ist deshalb zu klären, ob die Wartezeit angerechnet wird.

Vertragsrecht ist der teuerste Baustein — und oft nicht drin

Streit mit Kunden und Lieferanten über Verträge ist der häufigste betriebliche Konflikt und gleichzeitig der Bereich, den viele Grundtarife ausschließen oder nur mit hohem Selbstbehalt anbieten. Wer den Baustein nicht ausdrücklich vereinbart, hat für den wahrscheinlichsten Fall keinen Schutz.

Arbeitsrecht deckt nicht jede Seite

Der Arbeits-Rechtsschutz für Betriebe deckt Ihre Verteidigung gegen Ansprüche von Mitarbeitenden. Die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche gegen Mitarbeitende ist häufig ausgeschlossen. Vor dem Arbeitsgericht kommt hinzu, dass in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt — auch die obsiegende.

Justitia mit Waage und Schwert
Wer recht bekommt, hat noch nicht bezahlt bekommen: Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst — auch die obsiegende.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wann ein Rechtsschutzfall eintritt

Der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ist die Zahl, an der die meisten Ablehnungen hängen. Er wird je Bereich unterschiedlich bestimmt.

Im Schadenersatz-Rechtsschutz ist es das schädigende Ereignis selbst — meist eindeutig datierbar. Im Vertrags- und Sachenrecht ist es der Zeitpunkt, zu dem eine Partei erstmals gegen Vertragspflichten verstoßen haben soll. Genau hier liegt die Schwierigkeit: Der Verstoß liegt oft Monate vor dem Streit, und der Versicherer prüft, ob er noch in die Vertragslaufzeit fällt.

Praktisch folgt daraus: Melden Sie früh, auch wenn noch nichts eskaliert ist. Eine Deckungsanfrage kostet nichts und stellt fest, ob der Fall in den Vertrag fällt. Wer erst nach dem ersten Anwaltsschreiben meldet, verschenkt Argumente — und gelegentlich die Deckung.

Im Detail

Was der Rechtsschutz nicht ersetzt

Zwei Erwartungen führen regelmäßig zu Enttäuschung, und wir sprechen sie vorher an.

Er zahlt keine Forderung. Der Rechtsschutz trägt Anwalt, Gericht, Gutachter und gegnerische Kosten — nicht den Betrag, zu dem Sie verurteilt werden. Dafür ist die Haftpflicht zuständig. Wer beide verwechselt, hält sich für abgesichert und ist es nicht.

Bau und Steuern sind Sonderfälle. Streitigkeiten rund um Bau und Umbau eines Gebäudes sind praktisch überall ausgeschlossen — das ist branchenüblich und keine Verhandlungssache. Steuer-Rechtsschutz gibt es meist nur für das Verfahren vor den Finanzgerichten, nicht für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt davor.

Dafür ist ein Punkt mehr wert, als er im Vergleich wirkt: die anwaltliche Erstberatung ohne Selbstbehalt. Sie ist der Grund, warum viele Konflikte gar nicht erst eskalieren.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste Streit mit einem Kunden eskaliert

Solange nur verhandelt wird, kostet es Zeit. Sobald Anwälte beteiligt sind, kostet es Geld — und zwar unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt.

Ein Arbeitsverhältnis endet im Streit

Kündigungsschutzklagen sind der häufigste Rechtsschutzfall im Betrieb. Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst — auch die, die gewinnt.

Eine Behörde meldet sich

Prüfungen, Auflagen und Bußgeldverfahren binden Zeit und erfordern fachliche Vertretung. Ob dieser Bereich mitversichert ist, unterscheidet sich zwischen Tarifen erheblich.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Firmenrechtsschutz — kurz erklärt

Welche Bereiche deckt der Firmenrechtsschutz ab?

Je nach gewählten Bausteinen etwa Arbeits-, Vertrags-, Verkehrs- und Steuerrecht. Sie kombinieren die Bereiche, in denen für Ihren Betrieb tatsächlich Konfliktrisiko besteht.

Sind laufende Streitigkeiten mitversichert?

Nein. Bereits bestehende oder absehbare Streitigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen. Deshalb ist ein frühzeitiger Abschluss sinnvoll.

Was ist die Wartezeit und wann entfällt sie?

In der Wartezeit von einigen Monaten werden nur Fälle übernommen, die nach ihrem Ablauf entstehen. Ohne Wartezeit sind üblicherweise nur Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz. Beim Wechsel des Versicherers ist zu klären, ob die bereits verstrichene Zeit angerechnet wird — sonst stehen Sie trotz durchgehender Absicherung erneut in der Wartezeit.

Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

Ja, die freie Anwaltswahl ist gesetzlich vorgesehen. Der Versicherer darf niemanden vorgeben, wohl aber einen empfehlen. Er erstattet allerdings in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren; wer eine höhere Honorarvereinbarung trifft, trägt die Differenz. Das gehört vor dem Mandat geklärt, nicht danach.

Was ist eine Deckungsablehnung und was kann ich dann tun?

Hält der Versicherer die Erfolgsaussichten für unzureichend, kann er die Deckung ablehnen. Dagegen steht Ihnen der Stichentscheid offen: Ihr Anwalt legt die Rechtslage begründet dar, und diese Einschätzung bindet den Versicherer, sofern sie nicht offenbar von der Sach- oder Rechtslage abweicht. Viele Ablehnungen erledigen sich auf diesem Weg.

Lohnt sich der Selbstbehalt?

Meist ja. Ein Selbstbehalt je Fall senkt den Beitrag spürbar und ändert nichts an der Deckung der großen Verfahren, auf die es ankommt. Er wirkt zudem gegen den Reflex, jede Kleinigkeit anwaltlich zu betreiben. Nur wenn viele kleine Streitigkeiten zum Alltag gehören, etwa im Forderungseinzug, rechnet sich die Variante ohne Selbstbehalt.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

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Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
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  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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