Branchenlösung · Beratung & Consulting

Versicherung für Unternehmensberater.

Ihr Produkt ist eine Empfehlung. Führt sie beim Mandanten zu einer Fehlentscheidung, entsteht ein reiner Vermögensschaden — kein Kratzer, keine kaputte Maschine, sondern eine Zahl in der Bilanz. Genau diese Schäden deckt eine normale Betriebshaftpflicht nicht.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Fehlerhafte Restrukturierungsempfehlung

Das umgesetzte Konzept verfehlt die zugesagten Einsparungen. Der Mandant fordert die Differenz — ein klassischer Vermögensschaden.

Frist im Projekt versäumt

Eine Förderfrist läuft ab, weil sie im Projektplan untergegangen ist. Der entgangene Zuschuss wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Vertrauliche Unterlagen abgeflossen

Mandantendaten geraten durch einen kompromittierten Zugang nach außen. Neben der Haftung greifen hier Meldepflichten nach DSGVO — Cyber deckt die Bewältigung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Unternehmens-, Management-, IT- und Personalberater, für Interim-Manager und Coaches mit wirtschaftlicher Beratungstätigkeit — als Einzelberater ebenso wie in der Sozietät.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Honorarumsatz, Beratungsfeld und Deckungssumme. Entscheidend ist weniger der Beitrag als der Tätigkeitskatalog: Was nicht im Vertrag beschrieben ist, ist im Zweifel nicht versichert.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es in der Beratung im Schadenfall hängt

Beratungsfehler erzeugen reine Vermögensschäden — es geht nichts kaputt, eine Entscheidung kostet Geld. Diese Punkte entscheiden über die Deckung:

Die Betriebshaftpflicht deckt es nicht

Sie ist auf Personen- und Sachschäden gebaut. Für die Kernleistung eines Beraters — Analyse, Empfehlung, Konzept — greift sie nicht. Wer nur eine Betriebshaftpflicht hat, ist für den häufigsten Fall seines Berufs nicht versichert.

Empfehlung oder Umsetzung — ein großer Unterschied

Wer empfiehlt, schuldet sorgfältige Arbeit. Wer umsetzt oder Umsetzung verantwortet, schuldet ein Ergebnis. Das ist ein deutlich weitergehendes Versprechen und versicherungstechnisch eine andere Tätigkeit. Interim-Management und Projektleitung gehören ausdrücklich gemeldet.

Zugesagte Einsparungen werden zur Haftungsfalle

Erfolgsversprechen im Angebot — „20 Prozent weniger Kosten" — sind Zusagen, an denen Sie gemessen werden. Bleibt das Ergebnis aus, ist das ein Vermögensschaden. Wirksamer als jede Police ist hier die Formulierung: Berechnungsgrundlagen und Annahmen benennen statt Endergebnisse zuzusagen.

Rechts- und Steuerberatung ist ausgeschlossen

Beratung, die in die Rechts- oder Steuerberatung hineinreicht, ist nicht nur versicherungsrechtlich problematisch, sondern erlaubnispflichtig. Wer diese Grenze überschreitet, hat dafür keine Deckung — und zusätzlich ein rechtliches Problem.

Arbeitsplatz eines Beraters
Wer berät, schuldet sorgfältige Arbeit. Wer umsetzt, schuldet ein Ergebnis — versicherungstechnisch sind das zwei verschiedene Tätigkeiten.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Rahmenverträge großer Auftraggeber

Bei Konzernkunden entscheidet der Rahmenvertrag über Ihr tatsächliches Risiko. Drei Klauseln tauchen regelmäßig auf und sollten vor der Unterschrift gegen die Police gelesen werden.

  • Verzicht auf Haftungsbegrenzung — dann haften Sie unbegrenzt, versichert sind Sie es nur bis zur Deckungssumme.
  • Geforderte Mindestdeckung — häufig mit Nachweis vor Projektbeginn, einschließlich Angabe der Maximierung.
  • Nachhaftung — Verpflichtung, den Schutz mehrere Jahre nach Projektende aufrechtzuerhalten.

Diese Punkte lassen sich fast immer verhandeln, aber nur vorher. Wir lesen den Vertrag gegen die Police und sagen, wo beides auseinanderfällt — das ist der praktische Teil, der vor dem Abschluss passieren muss.

Im Detail

Alleinberater, Netzwerk oder Sozietät

Die Form der Zusammenarbeit entscheidet mit darüber, wie eine Deckung zugeschnitten sein muss — und sie ändert sich bei Beratern häufiger als der Vertrag.

Als Einzelberater genügt eine Police auf die eigene Person, solange Sie allein arbeiten. Sobald Sie Aufträge an Kollegen weitergeben oder in deren Projekte einsteigen, entsteht die Frage, wer gegenüber dem Kunden schuldet — und damit haftet.

Im Netzwerk tritt häufig einer als Auftragnehmer auf und beauftragt die anderen. Dieser eine haftet dem Kunden für das gesamte Ergebnis, unabhängig davon, wer welchen Teil erbracht hat. Lassen Sie sich in beiden Rollen den Versicherungsnachweis der Beteiligten vorlegen — ist einer nicht ausreichend gedeckt, bleibt Ihre Police die einzige, die greift.

In einer Sozietät oder Gesellschaft kommt die gesamtschuldnerische Haftung hinzu: Der Kunde kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Dann genügt es nicht, dass jeder für sich versichert ist — die Struktur muss zur Rechtsform passen. Wir prüfen das, wenn sich die Zusammenarbeit ändert, und nicht erst beim nächsten Verlängerungstermin.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Das erste Projekt mit Umsetzungsverantwortung

Solange Sie empfehlen, ist der Schaden begrenzt. Sobald Sie umsetzen oder Umsetzung verantworten, haften Sie für das Ergebnis — ein deutlich weitergehendes Versprechen.

Ein Konzernkunde legt seinen Rahmenvertrag vor

Große Auftraggeber verlangen bestimmte Deckungssummen, Nachhaftung und häufig den Verzicht auf Haftungsbegrenzungen. Was dort unterschrieben wird, muss die Police abbilden.

Die Beratung berührt Personal oder Vergütung

Restrukturierung, Vergütungssysteme und Personalabbau berühren Arbeits- und Sozialrecht. Fehler wirken dort unmittelbar in Geld und treffen viele Betroffene gleichzeitig.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Unternehmensberater — kurz erklärt

Reicht mir eine Betriebshaftpflicht als Berater nicht?

Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden — also den umgestoßenen Beamer beim Kunden. Ihr eigentliches Risiko ist der reine Vermögensschaden aus einer falschen Empfehlung, und der ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich meine Tätigkeit erweitere?

Der versicherte Tätigkeitsbereich steht im Vertrag. Wer vom Prozess- ins IT-Consulting wechselt oder Interim-Mandate übernimmt, muss das melden — sonst besteht für den neuen Bereich kein Schutz. Wir gleichen das bei jeder Betreuung ab.

Wie lange hafte ich nach Projektende?

Ansprüche verjähren erst nach Jahren. Deshalb gehört eine Nachmeldefrist in den Vertrag — besonders, wenn Sie die Tätigkeit aufgeben oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

Verlangen Auftraggeber einen Nachweis?

Größere Mandanten und öffentliche Auftraggeber fordern regelmäßig eine Versicherungsbestätigung mit Mindestdeckungssumme — häufig schon in der Ausschreibung. Wir stimmen die Summe darauf ab.

Was unterscheidet Beratung von Umsetzung?

Wer berät, schuldet sorgfältige Arbeit; wer umsetzt, schuldet ein Ergebnis. Das ist ein deutlich weitergehendes Versprechen und versicherungstechnisch eine andere Tätigkeit. Interim-Management, Projektleitung und operative Verantwortung gehören ausdrücklich gemeldet — sonst besteht für genau diesen Teil kein Schutz.

Sind zugesagte Einsparungen ein Versicherungsfall?

Bleibt ein zugesagtes Ergebnis aus, ist das ein reiner Vermögensschaden und je nach Vertrag gedeckt oder ausgeschlossen. Wirksamer als die Police ist die Formulierung im Angebot: Berechnungsgrundlagen und Annahmen benennen statt Endergebnisse zuzusagen. Wir sprechen Angebotstexte deshalb mit durch.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Nicht am eigenen Honorar orientiert, sondern am möglichen Schaden beim Kunden. Ein Beratungsfehler in einem Restrukturierungsprojekt kann ein Vielfaches des Honorars kosten. Bei Konzernkunden gibt der Rahmenvertrag die Mindestdeckung häufig ohnehin vor — die ist dann eine Untergrenze, kein Maßstab.

Bin ich für Empfehlungen haftbar, die der Kunde falsch umsetzt?

Das ist der häufigste Streitpunkt. Entscheidend ist, was dokumentiert wurde: Wenn Annahmen, Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten schriftlich festgehalten sind, lässt sich Verantwortung sauber abgrenzen. Fehlt die Dokumentation, wird die Abwehr schwierig — selbst wenn korrekt beraten wurde.

Was gilt bei Beratung mit KI-Unterstützung?

Sie bleiben verantwortlich für das, was Sie liefern — unabhängig davon, womit Sie es erstellt haben. Wer Ergebnisse ungeprüft übernimmt, haftet für deren Fehler wie für eigene. Versicherungstechnisch gehört der Einsatz gemeldet, wenn er Teil der Leistung ist; vertraglich sollte geregelt sein, ob und wie der Kunde davon weiß.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ihre Empfehlung ist Ihr Risiko.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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