Gewerbeversicherung · Haftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung.

Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden etwas, ein Besucher stürzt auf dem Firmengelände: sobald Ihr Betrieb einem Dritten einen Schaden zufügt, haften Sie — im Zweifel mit dem gesamten Betriebsvermögen. Die Betriebshaftpflicht ist für die allermeisten Betriebe der Haftungs-Basisschutz und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Betriebshaftpflicht – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Schaden beim Kunden

Bei einem Termin vor Ort beschädigt ein Mitarbeiter versehentlich das Eigentum des Kunden. Die Betriebshaftpflicht reguliert den berechtigten Anspruch.

Sturz auf dem Firmengelände

Ein Besucher stürzt an einer schlecht gesicherten Stelle und verlangt Schadensersatz. Die Versicherung übernimmt Personen- und Folgeschäden.

Unberechtigte Forderung

Ein Dritter macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben. Die Betriebshaftpflicht prüft und wehrt die Forderung ab (passiver Rechtsschutz).

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für die allermeisten Betriebe der zentrale Haftungs-Basisschutz. Ob sie in Ihrem Fall nötig ist und mit welcher Deckungssumme, richtet sich nach Branche und Tätigkeit — das nehmen wir mit Ihnen auf.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab. Für Kleingewerbe beginnt sie oft im niedrigen zweistelligen Monatsbereich. Wir vergleichen den Markt unabhängig und achten auf die Deckung, die zu Ihrem Risiko passt.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Betriebshaftpflicht ankommt

Die Deckungssumme ist selten das Problem — der Umfang schon

Fast jede Police nennt eine ordentliche Summe. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten überhaupt mitversichert sind. Wer sein Leistungsspektrum erweitert hat, ohne das zu melden, steht im Schadenfall möglicherweise ohne Deckung da.

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden gehören geprüft

Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, sind der klassische Ausschluss. Für viele Betriebe ist genau das der wahrscheinlichste Schaden überhaupt — die Einschlussklausel entscheidet über den Wert der ganzen Police.

Auch unbegründete Ansprüche kosten Geld

Die Betriebshaftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Dieser passive Rechtsschutz wird unterschätzt: Er greift häufiger als die eigentliche Schadenzahlung.

Woran es scheitert

Die Ausschlüsse, an denen es im Schadenfall hängt

Eine Betriebshaftpflicht lehnt selten pauschal ab. Sie greift nur da nicht, wo ein Ausschluss steht — und die vier folgenden erwischen die meisten Betriebe:

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Schäden an genau der Sache, an der Sie gearbeitet haben, sind im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen. Für jedes Gewerk, das an fremdem Eigentum arbeitet, ist das der wichtigste Einschluss überhaupt.

Erfüllungsschäden

Nachbesserung Ihrer eigenen mangelhaften Leistung ist kein Versicherungsfall, sondern Gewährleistung. Versichert ist der Schaden, den der Mangel anrichtet, nicht die Leistung selbst. Diese Grenze überrascht viele — sie ist aber logisch: Sonst würde die Versicherung Ihre Arbeit bezahlen.

Reine Vermögensschäden

Schäden ohne Personen- oder Sachschaden — etwa eine fehlerhafte Beratung oder eine Verzögerung, die den Kunden Geld kostet — sind nur mit ausdrücklichem Einschluss gedeckt. Für beratende und planende Tätigkeiten ist das der Kern des Risikos und braucht meist eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht.

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung

Wer sehenden Auges gegen Vorschriften verstößt, verliert den Schutz. Praktisch relevant wird das bei dokumentierten Sicherheitsauflagen, die ignoriert wurden — der Versicherer prüft das im Großschaden regelmäßig.

Wir gehen diese vier Punkte bei jeder bestehenden Police durch und sagen Ihnen, welche davon in Ihrem Vertrag stehen — auch dann, wenn daraus kein Abschluss wird.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Deckungssumme, Maximierung und Selbstbehalt

Drei Zahlen entscheiden über den wirtschaftlichen Wert einer Betriebshaftpflicht, und nur eine davon steht meist im Angebot ganz oben.

  • Die Deckungssumme sollte sich am größten denkbaren Schaden orientieren, nicht am Umsatz. Personenschäden mit lebenslanger Rente und Brandschäden in bewohnten Gebäuden sind die beiden Fälle, an denen sich die Höhe bemisst. Pauschalsummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind besser als getrennte Summen, weil sie sich nicht gegenseitig begrenzen.
  • Die Maximierung begrenzt, was pro Versicherungsjahr insgesamt gezahlt wird — üblich ist das Zwei- oder Dreifache der Deckungssumme. Bei zwei größeren Schäden im selben Jahr entscheidet diese Zahl, nicht die Deckungssumme.
  • Der Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar und ist für Betriebe mit vielen Kleinschäden trotzdem oft die schlechtere Wahl — weil genau diese Schäden dann vollständig bei Ihnen bleiben.

Bei Ausschreibungen kommt hinzu, dass Auftraggeber Mindestsummen vorgeben. Prüfen Sie diese vor der Angebotsabgabe: Eine Nachbeantragung während der Ausführung ist teurer und manchmal nicht mehr möglich.

Im Detail

Was wir an einer bestehenden Police zuerst prüfen

Bei einem Bestandsvertrag schauen wir nicht auf den Beitrag, sondern auf sechs Punkte — in dieser Reihenfolge: Tätigkeitsbeschreibung gegen die reale Tätigkeit, Einschluss von Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Höhe und Maximierung der Deckungssumme, Mietsachschäden, Auslandsdeckung sowie Vermögensschäden. Erst danach vergleichen wir Preise — sonst vergleicht man Verträge, die nicht dasselbe leisten. Das Ergebnis bekommen Sie schriftlich, auch wenn daraus kein Wechsel wird.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Sie gründen oder melden ein Gewerbe an

Die Betriebshaftpflicht ist die erste Police, die ein Betrieb braucht — vor allem anderen. Grund ist die unbegrenzte Haftung: Für Personen- und Sachschäden stehen Sie mit dem Betriebs- und, je nach Rechtsform, mit dem Privatvermögen ein. Bei Einzelunternehmen und GbR gibt es zwischen beidem keine Trennung.

Ein Auftraggeber verlangt einen Nachweis mit Mindestdeckungssumme

Ausschreibungen und Rahmenverträge enthalten fast immer eine geforderte Deckungssumme, oft getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine Maximierung je Versicherungsjahr vereinbart ist — sie begrenzt, was insgesamt pro Jahr gezahlt wird, und wird bei der Nachweisprüfung regelmäßig übersehen.

Sie nehmen eine neue Tätigkeit oder ein neues Geschäftsfeld auf

Der Versicherungsschutz gilt für die im Vertrag beschriebene Tätigkeit. Wer sein Angebot erweitert — neue Gewerke, Montage statt nur Handel, Beratung zusätzlich zur Ausführung — und das nicht meldet, hat für den neuen Teil keine Deckung. Die Anzeige ist kostenlos, das Versäumnis kann den ganzen Schaden kosten.

Sie beschäftigen erstmals Subunternehmer

Für Fehler Ihrer Subunternehmer haften Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber weiter. Ob deren Arbeiten in Ihrem Vertrag mitversichert sind, ist Verhandlungssache — und ob der Subunternehmer selbst ausreichend versichert ist, sollten Sie sich nachweisen lassen, bevor er auf die Baustelle geht.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Betriebshaftpflicht — kurz erklärt

Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt. Enthalten ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Reine Vermögensschäden (ohne Personen- oder Sachschaden) sind separat über die Vermögensschadenhaftpflicht zu decken.

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nur für wenige Berufe. Faktisch ist sie für die meisten Betriebe unverzichtbar, weil ein einziger Haftungsfall existenzbedrohend werden kann. Ob und in welcher Ausprägung, ergibt sich aus Ihrer Risikoanalyse.

Was kostet sie?

Für Kleingewerbe oft im niedrigen zweistelligen Monatsbereich; komplexere Betriebe zahlen mehr. Die genaue Prämie hängt von Branche, Umsatz und Deckung ab — wir vergleichen unabhängig.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden aus dem Betriebsablauf — jemand stürzt, etwas geht kaputt. Die Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden aus fehlerhafter beratender oder planender Leistung, also Schäden ohne Sachschaden. Wer sowohl ausführt als auch berät, braucht in der Regel beides.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Innerhalb der EU meist ja, darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Vereinbarung. Besonders zu beachten sind die USA und Kanada: Dort werden Ansprüche in anderer Größenordnung geltend gemacht, weshalb Versicherer diese Länder standardmäßig ausschließen oder gesondert bepreisen. Wer dorthin liefert oder montiert, muss das melden.

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern — in der Praxis binnen weniger Tage. Wer zunächst selbst mit dem Geschädigten verhandelt oder den Anspruch anerkennt, riskiert seinen Versicherungsschutz: Das Anerkenntnis ist eine Obliegenheitsverletzung. Melden Sie zuerst und verhandeln Sie danach — wir übernehmen die Meldung für unsere Kunden.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Der Haftungsschutz, mit dem fast jeder Betrieb anfängt.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

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