Gewerbeversicherung · Inhalt

Betriebsinhaltsversicherung (Geschäftsinhalt).

Waren, Maschinen, Werkzeug, Einrichtung: der Inhalt Ihres Betriebs ist oft mehr wert, als man denkt — und ein Feuer, Einbruch oder Wasserschaden kann ihn über Nacht vernichten. Die Betriebsinhaltsversicherung ersetzt den Schaden und hält Ihren Betrieb handlungsfähig.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Einbruch über Nacht

Diebe entwenden Waren und Technik. Die Inhaltsversicherung ersetzt das Diebesgut zum Wiederbeschaffungswert.

Feuer im Lager

Ein Brand zerstört Warenbestand und Einrichtung. Die Versicherung übernimmt den Sachschaden.

Leitungswasser

Ein Rohrbruch beschädigt Möbel und Material. Auch dieser Schaden ist gedeckt.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für jeden Betrieb mit nennenswertem Sachwert in den Räumen — Handel, Handwerk, Gastronomie, Praxen, Büros.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Versicherungssumme (Wert des Inhalts), Branche und gewählten Gefahren. Wir achten auf die richtige Summe, damit weder Unter- noch Überversicherung entsteht.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es beim Betriebsinhalt ankommt

Welche Gefahren gedeckt sind

Die Grunddeckung umfasst Feuer (einschließlich Blitzschlag, Explosion und Implosion), Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck sind ein eigener Einschluss und in der Grunddeckung nicht enthalten.

Neuwert statt Zeitwert — und warum das entscheidet

Versichert werden sollte zum Neuwert: dem Betrag, der die Wiederbeschaffung gleichwertiger, neuer Sachen kostet. Wer zum Zeitwert versichert, bekommt nach Jahren nur noch einen Bruchteil und muss die Differenz selbst tragen — bei einem Totalschaden ist das der Unterschied zwischen Weitermachen und Aufhören.

Unterversicherung ist der häufigste Fehler

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kürzt der Versicherer anteilig — auch bei kleinen Schäden. Wer 200.000 € Werte hat und 100.000 € versichert, bekommt bei einem 20.000-Euro-Schaden nur 10.000 €. Ein Unterversicherungsverzicht oder eine Vorsorgeklausel für Bestandsspitzen — etwa vor Weihnachten im Einzelhandel — verhindert das.

Woran es scheitert

Woran es bei der Inhaltsversicherung im Schadenfall hängt

Die Inhaltsversicherung ist die Police mit den meisten Kürzungen — und fast alle gehen auf vier Punkte zurück, die sich vorher klären lassen:

Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, kürzt der Versicherer im Verhältnis — auch bei kleinen Schäden. Wer vor Jahren 80.000 € versichert hat und heute Werte von 140.000 € im Betrieb hat, bekommt rechnerisch nur gut die Hälfte jedes Schadens ersetzt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verhindert das, muss aber im Vertrag stehen.

Zeitwert statt Neuwert

Ersetzt wird nur, was vereinbart ist. Bei Zeitwertentschädigung zieht der Versicherer Alter und Abnutzung ab — bei zehn Jahre alten Maschinen bleibt wenig übrig, während die Ersatzbeschaffung zum Neupreis erfolgt. Viele Verträge zahlen den Neuwert zudem nur, wenn tatsächlich wiederbeschafft wird, und innerhalb einer Frist.

Alles außerhalb der Betriebsstätte

Der Vertrag stellt in der Regel auf die versicherte Adresse ab. Werkzeug im Fahrzeug, Material auf der Baustelle, Geräte beim Kunden brauchen die Außenversicherung als eigene Position — häufig mit eigener Summe und eigenen Bedingungen für das nächtliche Abstellen im Fahrzeug.

Einbruch: die Sicherungen waren nicht vereinbarungsgemäß

Verträge setzen bestimmte Schlösser, Fenstersicherungen oder eine scharfgeschaltete Alarmanlage voraus. Das sind Obliegenheiten. Wer nachrüstet, umbaut oder die Anlage nicht scharfschaltet, riskiert die Leistung — unabhängig davon, wie der Täter tatsächlich hineingekommen ist.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Neuwert, Zeitwert, gemeiner Wert

Drei Begriffe entscheiden über die Höhe der Entschädigung, und sie werden regelmäßig verwechselt.

  • Neuwert — was die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte heute kostet. Der für Betriebe sinnvolle Maßstab, weil nur er die Fortführung ermöglicht.
  • Zeitwert — Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung. Bei älterer Technik deutlich niedriger, oft zu niedrig für eine Ersatzbeschaffung.
  • Gemeiner Wert — der erzielbare Verkaufserlös, praktisch der Materialwert. Er greift, wenn eine Sache für den Betrieb nicht mehr nutzbar ist.

Viele Verträge enthalten eine Zeitwertklausel: Unterschreitet der Zeitwert einen bestimmten Anteil des Neuwerts, wird nur der Zeitwert gezahlt — auch bei vereinbarter Neuwertdeckung. Bei älterem Maschinenpark ist das der Punkt, an dem die Rechnung im Schadenfall anders aussieht als im Angebot.

Im Detail

Elementargefahren sind nicht automatisch dabei

Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm sind der übliche Grundumfang. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind es nicht — sie bilden den eigenen Baustein Elementarschäden.

Der praktisch wichtigste Fall ist Starkregen abseits von Gewässern. Er trifft Betriebe in Lagen, die keine Hochwasserlage sind, und läuft über Rückstau in Keller und Bodenplatte. Versicherer knüpfen die Deckung dort an Auflagen — funktionsfähige Rückstauklappen, keine Lagerung wertvoller Ware direkt auf dem Kellerboden. Auch das sind Obliegenheiten.

Ob sich der Baustein rechnet, hängt an der Lage. Wir sehen uns die Gefährdungseinstufung Ihrer Adresse an und sagen offen, wenn er für Ihren Standort nicht nötig ist — und ebenso offen, wenn er der wichtigste Zusatz im ganzen Vertrag wäre.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der Betrieb hat investiert, der Vertrag nicht

Neue Maschinen, mehr Warenbestand, ein zweiter Standort: Die Versicherungssumme stammt oft aus dem Gründungsjahr. Bleibt sie stehen, kürzt der Versicherer im Schaden anteilig — auch bei kleinen Schäden.

Nach dem ersten Einbruch

Wer einmal betroffen war, stellt zwei Fragen: Was ist überhaupt versichert, und welche Sicherungen setzt der Vertrag voraus? Der zweite Punkt entscheidet darüber, ob gezahlt wird.

Werkzeug und Ware sind unterwegs

Sobald Material im Fahrzeug, auf der Baustelle oder beim Kunden liegt, endet der Schutz vieler Verträge — sie stellen auf die Betriebsstätte ab. Dafür braucht es die Außenversicherung als eigene Position.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Betriebsinhalt — kurz erklärt

Was ist in der Betriebsinhaltsversicherung versichert?

Der bewegliche Inhalt Ihres Betriebs — Waren, Maschinen, Werkzeug und Einrichtung — gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie sollte dem Wiederbeschaffungswert des gesamten Inhalts entsprechen. Ist sie zu niedrig, drohen im Schadenfall Kürzungen — wir ermitteln die passende Summe mit Ihnen.

Kann ich die Betriebsunterbrechung integrieren?

Ja. Als kleiner Baustein lässt sich die Betriebsunterbrechung direkt in die Inhaltsversicherung integrieren, sodass auch der Ertragsausfall abgedeckt ist.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Eine Vereinbarung, nach der der Versicherer auf die anteilige Kürzung verzichtet, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt war. Er ist meist an eine nachvollziehbare Ermittlung der Summe gebunden, etwa nach Quadratmetern oder Umsatz. Weil Unterversicherung der häufigste Kürzungsgrund überhaupt ist, ist das einer der wertvollsten Punkte im Vertrag.

Sind Waren und Vorräte anders zu bewerten als Einrichtung?

Ja. Einrichtung und Maschinen werden zum Neuwert bewertet, Waren dagegen zu Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Bei selbst hergestellten Erzeugnissen zählt der Wert der erbrachten Leistung, nicht der Materialwert — ein fertiger Auftrag ist ein Vielfaches seines Rohstoffwerts wert. Wird nur Material versichert, bleibt der größte Teil des Verlusts bei Ihnen.

Was passiert, wenn ich umbaue oder den Standort wechsle?

Beides ist anzuzeigen. Ein Umbau kann vereinbarte Sicherungen außer Kraft setzen, ein Standortwechsel ändert Gefährdung und Adresse, auf die der Vertrag abstellt. Ohne Anzeige riskieren Sie die Leistung. Auch längere Betriebsruhe — Urlaub, Saisonpause — ist bei manchen Verträgen meldepflichtig.

Sind fremde Sachen im Betrieb mitversichert?

Nicht automatisch. Kundeneigentum in Reparatur, Kommissionsware oder geleaste Maschinen sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut und brauchen eine eigene Position. Für Betriebe, die überwiegend an fremden Sachen arbeiten — Werkstätten, Labore, Reinigungen —, ist das eine der wichtigsten Positionen überhaupt, weil im Schadenfall der Wert fremder Güter den eigenen Inhalt übersteigen kann.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Ihr Betriebsvermögen, abgesichert.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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