Energieberater-Versicherung: Was lässt sich absichern?
- Berufshaftpflicht für Vermögensschäden aus der Energieberatertätigkeit, im vereinbarten Umfang; maßgeblich sind die Bedingungen.
- Tätigkeitsbeschreibung: Beratung, Gutachten, Förderanträge und Baubegleitung müssen im Vertrag genannt sein, soweit Sie sie anbieten.
- Cyber für digitale Akten und Kundendaten, mit den Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO.
- Büroinhalt und Elektronik für Messgeräte, Rechner und Arbeitsmittel, je nach Vereinbarung.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für selbstständige Energieberater, Ingenieurbüros mit Energieberatung und für den Start in die Selbstständigkeit. Ob für Ihre Tätigkeit, etwa in Förderprogrammen, Vorgaben zur Haftpflicht bestehen, klärt die jeweilige Stelle.
Was kostet sie?
Die Prämie hängt von Leistungsspektrum, Umsatz und gewünschter Deckungssumme ab. Pauschalpreise nennen wir nicht; wir holen konkrete Angebote mehrerer Versicherer ein.
Warum über einen Makler?
Wir vergleichen den Markt frei, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.