Privat & Vorsorge · Immobilie

Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wer eine Immobilie besitzt, trägt die Verkehrssicherungspflicht: Der Gehweg muss geräumt, das Dach sicher, der Baum standfest sein. Verletzt sich jemand, weil das nicht der Fall war, haften Sie persönlich und unbegrenzt — auch dann, wenn Sie den Winterdienst beauftragt hatten.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Sturz auf dem nicht geräumten Gehweg

Ein Passant bricht sich den Arm. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und spätere Behandlungskosten gehen zu Ihren Lasten — auch wenn ein Dienstleister beauftragt war.

Dachziegel löst sich

Ein herabfallender Ziegel beschädigt ein parkendes Auto oder trifft einen Passanten. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer.

Baum stürzt auf das Nachbargrundstück

Bei Sturm fällt ein morscher Baum. Ob Sie haften, hängt daran, ob die Schädigung erkennbar war — der Streit darüber kostet in jedem Fall.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Eigentümer vermieteter Wohn- und Gewerbeimmobilien, unbebauter Grundstücke und von Objekten, die nicht selbst bewohnt werden. Wer selbst im eigenen Einfamilienhaus wohnt, ist meist über die Privathaftpflicht gedeckt — das prüfen wir, statt doppelt zu versichern.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Objektart, Zahl der Einheiten und Grundstücksgröße. Für ein einzelnes Mietobjekt liegt sie im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr — gemessen am Haftungsrisiko einer der günstigsten Verträge überhaupt.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es bei der Grundbesitzerhaftung hängt

Als Eigentümer haften Sie für den Zustand von Gebäude und Grundstück — auch gegenüber Menschen, die Sie nie eingeladen haben. Diese Punkte entscheiden:

Die Räum- und Streupflicht

Sie gilt für Gehwege am Grundstück, nicht nur auf dem Grundstück, und sie ist zeitlich geregelt. Wer sie an einen Dienstleister oder den Mieter überträgt, bleibt in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Nach einem Sturz wird gefragt, wann zuletzt geräumt wurde — ohne Dokumentation wird die Abwehr schwierig.

Bäume und Äste

Baumkontrolle ist eine wiederkehrende, dokumentationspflichtige Aufgabe. Fällt ein Ast auf ein Fahrzeug oder einen Passanten, entscheidet der Nachweis regelmäßiger Kontrolle über die Haftung. Bei älteren Beständen erwarten Versicherer eine fachliche Begutachtung.

Bauliche Maßnahmen am Objekt

Umbauten und Sanierungen ab einer bestimmten Bausumme sind nicht mitversichert — dafür braucht es eine Bauherrenhaftpflicht. Die Grenze steht in den Bedingungen und wird regelmäßig übersehen.

Gewerbliche Nutzung im Objekt

Wird an einen Gewerbebetrieb vermietet, ändert sich das Risiko. Eine auf Wohnnutzung ausgelegte Police bildet das nicht ab. Das gehört gemeldet, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wer welche Police braucht

Die Zuordnung ist einfacher, als sie wirkt — sie hängt allein an der Nutzung.

Selbstgenutztes Einfamilienhaus: Die Haftung ist in der Regel über die Privathaftpflicht mitversichert. Eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht ist meist entbehrlich — das prüfen wir und raten dann auch ab.

Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus: Eigene Deckung nötig. Das ist die häufigste Lücke überhaupt bei Kapitalanlegern.

Eigentümergemeinschaft: Für das Gemeinschaftseigentum schließt die Gemeinschaft ab; für das Sondereigentum bleibt der einzelne Eigentümer zuständig. Zwischen beidem entsteht regelmäßig Streit — der Blick in die Teilungserklärung klärt es.

Unbebautes Grundstück: Auch dafür besteht Haftung — Verkehrssicherung, Bäume, unbefugtes Betreten. Sie ist günstig und wird fast immer vergessen.

Im Detail

Wie hoch die Deckungssumme sein sollte

Maßgeblich ist nicht der Wert der Immobilie, sondern der größte denkbare Personenschaden. Das ist der Punkt, an dem die meisten Verträge zu knapp bemessen sind.

Ein Sturz auf ungeräumtem Weg kann eine dauerhafte Behinderung zur Folge haben. Dann geht es nicht um Behandlungskosten, sondern um lebenslange Renten- und Pflegeleistungen, die Sozialversicherungsträger bei Ihnen zurückfordern — über Jahrzehnte. Solche Ansprüche erreichen Größenordnungen, die mit dem Grundstückswert nichts zu tun haben.

Zwei weitere Punkte gehören geprüft: die Maximierung je Jahr, die die Leistung bei mehreren Fällen begrenzt, und der Einschluss von Mietsachschäden sowie Schäden durch Öltanks und Abwasseranlagen — Letztere sind Umweltschadensrisiken mit eigener Systematik und im Grundschutz häufig nicht enthalten.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die Immobilie wird vermietet

Für selbstgenutztes Wohneigentum greift meist die Privathaftpflicht. Sobald vermietet wird, braucht es eine eigene Deckung — das ist die häufigste Lücke bei Kapitalanlegern.

Der erste Winter mit Räumpflicht

Die Verkehrssicherungspflicht endet nicht an der Grundstücksgrenze. Wer räumen lässt, bleibt in der Auswahl- und Überwachungspflicht.

Ein Baum steht nah am Weg

Baumkontrolle ist eine dokumentationspflichtige Aufgabe. Nach einem Sturmschaden wird zuerst gefragt, wann zuletzt kontrolliert wurde.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht — kurz erklärt

Deckt meine Privathaftpflicht das nicht ab?

Nur für die selbst bewohnte Immobilie, und auch das nicht überall. Sobald Sie vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen, gilt das als eigenes Risiko und braucht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wir prüfen zuerst Ihre bestehende Police — doppelt zu versichern lohnt nicht.

Ich habe den Winterdienst beauftragt — hafte ich trotzdem?

Ja, in Grenzen. Die Übertragung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung: Sie bleiben zur Auswahl und Überwachung verpflichtet. Kommt der Dienstleister nicht, und Sie haben es nicht kontrolliert, haften Sie mit. Genau dieser Fall ist der häufigste in der Praxis.

Was ist bei mehreren Eigentümern?

Bei Eigentümergemeinschaften besteht meist ein gemeinsamer Vertrag über die Verwaltung. Ihr Sondereigentum und vermietete Einheiten können dennoch eine eigene Deckung brauchen. Wir gleichen ab, was die Gemeinschaftspolice tatsächlich abdeckt.

Ist der Öltank mitversichert?

Nicht automatisch. Gewässerschäden durch Heizöl sind ein eigener Baustein — und im Schadenfall teuer, weil Bodensanierungen schnell sechsstellig werden. Bei Objekten mit Öltank gehört er dazu.

Brauche ich sie für mein selbstgenutztes Haus?

Meist nicht — für selbstgenutztes Wohneigentum ist die Haftung in der Regel über die Privathaftpflicht mitversichert. Prüfen sollte man es trotzdem, weil die Mitversicherung an Bedingungen geknüpft sein kann. Wenn sie besteht, raten wir von einer zusätzlichen Police ab.

Kann ich die Räumpflicht auf den Mieter übertragen?

Ja, wirksam nur bei ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag. Sie bleiben aber in der Auswahl- und Überwachungspflicht: Wenn erkennbar nicht geräumt wird, müssen Sie eingreifen. Nach einem Sturz wird beides geprüft — die Übertragung und ob Sie sie kontrolliert haben.

Was gilt für ein unbebautes Grundstück?

Auch dort besteht Haftung: Verkehrssicherung, Baumbestand, unbefugtes Betreten, im Zweifel auch spielende Kinder. Die Absicherung ist günstig und wird fast immer vergessen — bis etwas passiert.

Gilt die Deckung auch für Schäden durch Handwerker am Haus?

Für deren eigene Arbeit haftet der Handwerksbetrieb über seine Betriebshaftpflicht — lassen Sie sich den Nachweis vorlegen. Ihre eigene Deckung greift für das, was Sie als Eigentümer zu verantworten haben: Auswahl der Firma, Sicherung der Baustelle, Zustand des Grundstücks. Bei größeren Umbauten kommt zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht hinzu.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Der Gehweg ist Ihre Verantwortung.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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