Gewerbeversicherung · Bau

Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Auf einer Baustelle kann viel passieren — und als Bauherr haften Sie für Dritte, die dabei zu Schaden kommen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, kann das im schlimmsten Fall geschäftlich wie privat den finanziellen Ruin bedeuten. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie davor.

Bauherrenhaftpflicht – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Bauunternehmen wird insolvent

Vor Fertigstellung geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, weil dieser in solchen Fällen als Schuldner bürgt. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt den Schadensersatzanspruch.

Kind verletzt sich auf der Baustelle

„Eltern haften für ihre Kinder" entbindet den Bauherren nicht. Verletzt sich ein Kind beim Spielen auf der Baustelle, haftet der Bauherr — und die Versicherung tritt für die Ansprüche ein.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für private und gewerbliche Bauherren, die ein Bauvorhaben verantworten. Auch wenn ein Handwerker den Schaden verursacht, kann sich der Geschädigte direkt an den Bauherren wenden.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Bausumme und Vorhaben. Wir prüfen den passenden Umfang und weisen auf Deckungsgrenzen hin, damit Sie nicht überrascht werden.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es als Bauherr ankommt

Sie haften als Bauherr, auch wenn Sie nicht selbst bauen

Die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle liegt beim Bauherrn — nicht beim Architekten und nicht beim ausführenden Betrieb. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Grube oder trifft herabfallendes Material ein Nachbargrundstück, haften Sie persönlich und unbegrenzt. Die Übertragung an einen Bauleiter entbindet nicht von der Auswahl- und Überwachungspflicht.

Bausumme als Bemessungsgrundlage

Die Prämie richtet sich nach der Bausumme und wird meist einmalig für die gesamte Bauzeit erhoben. Steigt die Bausumme durch Nachträge, gehört das gemeldet — sonst droht anteilige Kürzung. Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe sollten ausdrücklich eingeschlossen werden, weil Helfer ohne Vertrag im Schadenfall sonst schutzlos sind.

Woran es scheitert

Woran es bei der Bauherrenhaftpflicht hängt

Als Bauherr haften Sie für die Baustelle, auch wenn Sie selbst keinen Handschlag tun. Diese Punkte entscheiden über die Deckung:

Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Ihnen

Absperrung, Beleuchtung, Sicherung von Gruben und Gerüsten: Diese Pflicht können Sie vertraglich an Firmen übertragen, aber nicht vollständig abgeben. Es bleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Stürzt ein Passant, wird zuerst gefragt, wer hätte sichern müssen.

Die Bausumme ist zu niedrig angegeben

Der Beitrag bemisst sich nach der Bausumme. Wird während der Bauzeit erweitert, ohne dass die Summe angepasst wird, entsteht Unterversicherung — mit anteiliger Kürzung. Nachmeldungen sind unkompliziert, das Versäumnis ist es nicht.

Eigenleistung verändert die Lage

Wer selbst arbeitet oder Helfer einsetzt, übernimmt zusätzlich Verantwortung für deren Sicherheit. Helfer sind zudem bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anzumelden — das ist Pflicht und wird regelmäßig vergessen. Ein Unfall eines nicht gemeldeten Helfers wird teuer, unabhängig von der Haftpflicht.

Nachbarschaftsschäden folgen eigenen Regeln

Risse und Setzungen am Nachbargebäude werden häufig über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend gemacht — ohne Verschulden. Ob Ihre Police das trägt, gehört bei Bauvorhaben in dichter Bebauung ausdrücklich geprüft, zusammen mit einer Beweissicherung vor Baubeginn.

Rohbau mit Kran auf einer Baustelle
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Bauherrn — auch wenn ausschließlich Fachfirmen auf der Baustelle arbeiten.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Welche Verträge während der Bauzeit zusammengehören

Ein Bauvorhaben braucht mehrere Deckungen nebeneinander. Sie werden regelmäßig verwechselt, und keine ersetzt die andere.

  • Bauherrenhaftpflicht — Ihre Haftung gegenüber Dritten: Passanten, Nachbarn, Besucher der Baustelle.
  • Bauleistungsversicherung — Schäden am unfertigen Bau selbst durch Wetter, Vandalismus oder Diebstahl fest eingebauter Teile.
  • Feuerrohbau — Brandschäden während der Bauzeit; häufig beitragsfrei in der späteren Wohngebäudeversicherung enthalten.
  • Bauhelfer-Unfallversicherung — für alle, die unentgeltlich mitarbeiten.

Der wichtigste Termin ist die Abnahme: Mit ihr geht die Gefahr auf Sie über, die Bauleistungsversicherung endet und die Gebäudeversicherung muss lückenlos anschließen. Wir stimmen die Laufzeiten aufeinander ab, damit dazwischen kein Tag offen bleibt.

Im Detail

Nachbarschaft, Beweissicherung und der Zeitpunkt danach

Bei Bauvorhaben in bestehender Bebauung ist der Nachbar das größte Risiko — nicht der Passant. Risse, Setzungen und Erschütterungen sind der klassische Streitfall, und er wird entschieden, bevor gebaut wird.

Beweissicherung. Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand der Nachbargebäude vor Baubeginn. Ohne dieses Gutachten steht später Aussage gegen Aussage, und vorhandene Altrisse werden Ihrem Bauvorhaben zugerechnet. Die Kosten sind gering gegenüber dem, was ein Streit kostet.

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch greift verschuldensunabhängig: Auch wer alles richtig macht, kann zahlen müssen. Weil die Haftpflicht Verschulden voraussetzt, braucht es dafür einen ausdrücklichen Einschluss.

Nach der Abnahme endet die Bauherrenhaftpflicht. Ab dann trägt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Verkehrssicherung: Wege, Dach, Beleuchtung, Räum- und Streupflicht. Wir stimmen beide Verträge zeitlich aufeinander ab, damit dazwischen kein Tag offen bleibt.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Die Baugenehmigung liegt vor

Ab dem ersten Tag auf der Baustelle trifft Sie als Bauherrn die Verkehrssicherungspflicht — auch wenn ausschließlich Fachfirmen arbeiten.

Es wird in Eigenleistung gebaut

Wer selbst mit anpackt oder Helfer einsetzt, verändert die Haftung erheblich. Verletzt sich ein Helfer, ist das ein eigener Fall mit eigener Meldepflicht.

Gebaut wird in dichter Bebauung

Nachbarn, Passanten und angrenzende Gebäude sind das Hauptrisiko eines Bauvorhabens in der Stadt — Risse und Setzungen folgen dabei eigenen Regeln.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Bauherrenhaftpflicht — kurz erklärt

Warum brauche ich als Bauherr eine eigene Haftpflicht?

Weil Sie für Schäden Dritter auf Ihrer Baustelle haften — selbst wenn ein Handwerker sie verursacht, kann sich der Geschädigte direkt an Sie wenden. Bei verletzten Bauherrenpflichten haften Sie in voller Höhe.

Was ist nicht versichert?

Schäden durch Feuer sind nicht abgedeckt. Auch der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind nicht versichert — hier besteht die Möglichkeit einer Absicherung über die Bauberufsgenossenschaft.

Brauche ich sie auch, wenn nur Fachfirmen bauen?

Ja. Die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle bleibt beim Bauherrn und lässt sich nicht vollständig übertragen — es bleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Kommt jemand auf der Baustelle zu Schaden, wird zuerst geprüft, wer hätte sichern müssen. Ohne eigene Deckung tragen Sie diese Auseinandersetzung selbst.

Sind Bauhelfer über die Bauherrenhaftpflicht abgesichert?

Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden, die Dritten entstehen. Verletzt sich ein Helfer selbst, greift die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft — dort sind alle unentgeltlich Mitarbeitenden anzumelden, und diese Anmeldung ist Pflicht. Zusätzlich empfiehlt sich eine Bauhelfer-Unfallversicherung.

Wie lange läuft der Vertrag?

Üblich ist der Abschluss für die Bauzeit, meist zwei bis drei Jahre, mit Verlängerung bei Verzögerung. Wichtig ist das Ende: Mit der Abnahme geht die Gefahr auf Sie über, die Bauherrenhaftpflicht endet und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gebäudeversicherung muss lückenlos anschließen. Genau dazwischen entsteht sonst eine offene Zeit.

Wonach bemisst sich der Beitrag?

Nach der Bausumme und der Bauzeit, nicht nach dem späteren Wert der Immobilie. Er fällt in der Regel als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit an. Wird während der Bauphase erweitert, ist die Summe anzupassen — sonst entsteht Unterversicherung mit anteiliger Kürzung im Schadenfall.

Brauche ich sie auch beim Umbau oder Anbau?

Ja, und häufig dringender als beim Neubau. Beim Bauen im Bestand kommen bewohnte Nachbarschaft, bestehende Bausubstanz und laufender Betrieb zusammen. Die Wohngebäudeversicherung deckt Umbauten nur bis zu einer geringen Bausumme mit; darüber braucht es einen eigenen Vertrag. Die Grenze steht in den Bedingungen und wird regelmäßig übersehen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Baustelle abgesichert, Existenz geschützt.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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