Gewerbeversicherung · Beratende Berufe

Vermögensschaden- & Berufshaftpflichtversicherung.

Bei beratenden und planenden Berufen entsteht der Schaden oft ohne Kratzer und ohne Verletzung — rein finanziell. Ein Rechenfehler, eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist, und der Kunde verliert Geld. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt genau dieses Risiko, das die normale Betriebshaftpflicht nicht umfasst.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Beratungsfehler

Eine fehlerhafte Empfehlung führt beim Kunden zu einem finanziellen Nachteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert den Schaden.

Frist versäumt

Ein wichtiger Termin wird übersehen, dem Mandanten entsteht ein Nachteil. Die Versicherung übernimmt.

Unberechtigte Forderung

Ein Kunde macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht zu vertreten haben. Die Deckung wehrt die Forderung ab.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für beratende, planende und begutachtende Berufe: Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater, Immobilienverwalter und mehr.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Beruf, Umsatz und Deckungssumme ab. Für viele Berufe gibt es Mindestsummen — wir prüfen, ob Ihre Deckung Berufspflicht und reales Risiko erfüllt.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Berufshaftpflicht ankommt

Verstoßprinzip oder Anspruchserhebung — das entscheidet über Jahre

Nach dem Verstoßprinzip ist versichert, wer den Fehler während der Vertragslaufzeit begangen hat — unabhängig davon, wann der Anspruch kommt. Nach dem Anspruchserhebungsprinzip (claims made) zählt der Zeitpunkt der Forderung; dann brauchen Sie Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist. Welches Prinzip gilt, steht in den Bedingungen und entscheidet, ob eine Lücke entsteht.

Pflichtversicherung und Mindestsummen

Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflicht berufsrechtlich vorgeschrieben, mit gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen. Diese Mindestsumme ist ein Boden, keine Bedarfsermittlung: Ein einzelnes größeres Mandat kann im Fehlerfall darüber liegen, und bei Sozietäten haftet man für die Partner mit.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

Vermögensschadenhaftpflicht — kurz erklärt

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein finanzieller Schaden beim Kunden, der nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens ist — etwa durch einen Beratungs-, Berechnungs- oder Planungsfehler. Genau diese Schäden deckt die normale Betriebshaftpflicht nicht ab.

Ist die Berufshaftpflicht Pflicht?

Für einige Berufe ja — etwa Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Für andere beratende Berufe ist sie nicht vorgeschrieben, aber angesichts des Risikos dringend zu empfehlen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Finanzielle Fehler dürfen nicht Ihre Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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