Gewerbeversicherung · Beratende Berufe

Vermögensschaden- & Berufshaftpflichtversicherung.

Bei beratenden und planenden Berufen entsteht der Schaden oft ohne Kratzer und ohne Verletzung — rein finanziell. Ein Rechenfehler, eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist, und der Kunde verliert Geld. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt genau dieses Risiko, das die normale Betriebshaftpflicht nicht umfasst.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Beratungsfehler

Eine fehlerhafte Empfehlung führt beim Kunden zu einem finanziellen Nachteil. Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert den Schaden.

Frist versäumt

Ein wichtiger Termin wird übersehen, dem Mandanten entsteht ein Nachteil. Die Versicherung übernimmt.

Unberechtigte Forderung

Ein Kunde macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht zu vertreten haben. Die Deckung wehrt die Forderung ab.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für beratende, planende und begutachtende Berufe: Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater, Immobilienverwalter und mehr.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Beruf, Umsatz und Deckungssumme ab. Für viele Berufe gibt es Mindestsummen — wir prüfen, ob Ihre Deckung Berufspflicht und reales Risiko erfüllt.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der Berufshaftpflicht ankommt

Verstoßprinzip oder Anspruchserhebung — das entscheidet über Jahre

Nach dem Verstoßprinzip ist versichert, wer den Fehler während der Vertragslaufzeit begangen hat — unabhängig davon, wann der Anspruch kommt. Nach dem Anspruchserhebungsprinzip (claims made) zählt der Zeitpunkt der Forderung; dann brauchen Sie Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist. Welches Prinzip gilt, steht in den Bedingungen und entscheidet, ob eine Lücke entsteht.

Pflichtversicherung und Mindestsummen

Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflicht berufsrechtlich vorgeschrieben, mit gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen. Diese Mindestsumme ist ein Boden, keine Bedarfsermittlung: Ein einzelnes größeres Mandat kann im Fehlerfall darüber liegen, und bei Sozietäten haftet man für die Partner mit.

Woran es scheitert

Woran es beim Vermögensschaden im Ernstfall hängt

Der reine Vermögensschaden ist der Schaden ohne Sachschaden: Es geht nichts kaputt, es fehlt Geld. Genau dafür ist diese Police gebaut — und genau an diesen Punkten scheitert sie:

Die Betriebshaftpflicht deckt ihn nicht

Sie ist auf Personen- und Sachschäden gebaut. Wer berät, plant, prüft oder begutachtet, verursacht im Fehlerfall aber typischerweise weder das eine noch das andere. Wer nur eine Betriebshaftpflicht hat, ist für den häufigsten Fall seines Berufs nicht versichert — das ist der teuerste Irrtum in beratenden Berufen.

Verstoßprinzip statt Schadenprinzip

Maßgeblich ist in der Regel, wann der Fehler passiert ist, nicht wann er auffällt. Beim Wechsel des Versicherers muss deshalb geklärt sein, wer für Altfälle einsteht. Fehlt eine Rückwärtsdeckung, entsteht genau zwischen zwei Verträgen eine Lücke — und Beratungsfehler fallen fast immer verspätet auf.

Die Tätigkeit ist zu eng beschrieben

Versichert ist der beschriebene Beruf. Wer sein Angebot erweitert — zusätzliche Gutachten, neue Rechtsgebiete, Projektsteuerung, Vermittlung —, arbeitet insoweit ohne Schutz. Die Meldung ist unkompliziert, solange sie vor der Tätigkeit erfolgt.

Die Maximierung begrenzt stärker als die Summe

Viele Verträge begrenzen die Jahresleistung auf das Zwei- oder Dreifache der Deckungssumme. Bei mehreren Fällen aus derselben Ursache — etwa einem systematischen Fehler in gleichartigen Mandaten — ist damit früher Schluss, als die Einzelsumme vermuten lässt. Die Serienschadenklausel gehört deshalb ausdrücklich gelesen.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Wenn Ansprüche unbegründet sind — der eigentliche Leistungsfall

Der häufigste Fall ist nicht die Zahlung, sondern die Abwehr. Ein Mandant, ein Auftraggeber oder dessen Insolvenzverwalter behauptet einen Beratungsfehler; ob er vorliegt, klärt sich erst nach Gutachten und häufig über mehrere Instanzen.

Diesen passiven Rechtsschutz übernimmt der Versicherer: Er führt das Verfahren auf eigene Kosten, auch wenn Sie am Ende recht bekommen. Ohne Deckung tragen Sie Anwalt, Gutachter und Gericht selbst — und der wirtschaftliche Schaden entsteht dann durch die Verteidigung, nicht durch den Fehler.

Zwei Punkte sind dabei wichtiger als der Beitrag. Erstens die Frage, ob Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet werden — bei langen Verfahren zehren sie sonst die Summe auf, bevor über den Anspruch entschieden ist. Zweitens die Frage, wer das Anerkenntnis aussprechen darf: Wer einen Anspruch selbst anerkennt oder vergleicht, verletzt eine Obliegenheit und riskiert die Deckung.

Pflichten

Nachhaftung: der Punkt, der bei Aufgabe zählt

Beratungsfehler verjähren spät, und die Frist beginnt erst mit Kenntnis des Geschädigten. Wer seine Tätigkeit beendet, bleibt deshalb noch Jahre angreifbar — nur ist dann niemand mehr da, der Beiträge zahlt.

Dafür gibt es die Nachhaftung: eine vereinbarte Zeit nach Vertragsende, in der noch gemeldet werden kann. Sie ist bei Praxis- oder Kanzleiaufgabe, beim Wechsel in die Anstellung und beim Ruhestand die wichtigste Zahl im ganzen Vertrag — wichtiger als die Deckungssumme, weil ohne sie gar keine Deckung mehr besteht.

Bei einer Übergabe kommt ein zweiter Punkt hinzu: Wer den Betrieb übernimmt, übernimmt unter Umständen auch Altfälle. Ob der Nachfolger dafür einsteht oder der Abgebende, gehört in den Übergabevertrag — und die Versicherungslösung dazu. Wir bringen beides zusammen, bevor unterschrieben wird.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste Auftrag mit echter Beratungsverantwortung

Solange Sie ausführen, geht im Zweifel etwas kaputt. Sobald Sie beraten, planen oder begutachten, entsteht der Schaden ohne Sachschaden — und genau den deckt eine Betriebshaftpflicht nicht.

Der Berufsstand verlangt den Nachweis

Für zahlreiche Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht Zulassungsvoraussetzung. Ohne den Nachweis gibt es keine Bestellung, keine Kammermitgliedschaft und keinen Auftrag.

Ein Mandat wird deutlich größer

Mit dem Volumen wächst der mögliche Schaden. Die Deckungssumme, die für laufende Mandate gereicht hat, ist bei einem einzelnen Großprojekt schnell zu knapp — und die Maximierung je Jahr begrenzt zusätzlich.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Vermögensschadenhaftpflicht — kurz erklärt

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein finanzieller Schaden beim Kunden, der nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens ist — etwa durch einen Beratungs-, Berechnungs- oder Planungsfehler. Genau diese Schäden deckt die normale Betriebshaftpflicht nicht ab.

Ist die Berufshaftpflicht Pflicht?

Für einige Berufe ja — etwa Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Für andere beratende Berufe ist sie nicht vorgeschrieben, aber angesichts des Risikos dringend zu empfehlen.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden aus dem Betriebsablauf. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden aus fehlerhafter beratender, planender oder prüfender Tätigkeit — Schäden ohne Sachschaden. Wer sowohl ausführt als auch berät, braucht in der Regel beides; keine ersetzt die andere.

Was ist eine Serienschadenklausel?

Sie fasst mehrere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, zu einem Versicherungsfall zusammen. Das ist einerseits günstig — der Selbstbehalt fällt nur einmal an —, andererseits riskant: Auch die Deckungssumme steht nur einmal zur Verfügung. Bei systematischen Fehlern in gleichartigen Mandaten ist das der entscheidende Punkt.

Sind Mitarbeitende und freie Mitarbeiter mitversichert?

Angestellte sind in der Regel im Rahmen ihrer Tätigkeit für Sie mitversichert. Freie Mitarbeiter und Subplaner sind es nicht automatisch — sie brauchen entweder eine eigene Deckung oder einen ausdrücklichen Einschluss. Lassen Sie sich deren Nachweis vorlegen, bevor sie an einem Mandat arbeiten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Nicht am Umsatz orientiert, sondern am größten denkbaren Schaden aus einem einzelnen Mandat. Bei manchen Berufen gibt der Gesetzgeber oder die Kammer eine Mindestsumme vor — die ist eine Untergrenze, kein Maßstab. Zu prüfen ist zusätzlich die Maximierung je Jahr, weil sie bei mehreren Fällen früher greift als die Einzelsumme.

Bin ich auch bei unentgeltlicher Beratung versichert?

Das ist ein häufig übersehener Punkt. Wer aus Gefälligkeit berät — für Bekannte, im Verein, in einem Gremium —, haftet dafür grundsätzlich ebenso. Ob die Police das mit abdeckt, hängt an der Tätigkeitsbeschreibung; ehrenamtliche Mandate sind häufig ausgeschlossen und brauchen eine eigene Regelung.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Finanzielle Fehler dürfen nicht Ihre Existenz kosten.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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