Branchenlösung · Foto & Kreativ

Versicherung für Fotografen & Kreativberufe.

Teures Equipment, Aufträge beim Kunden, Bildrechte: Foto- und Kreativberufe haben eine ganz eigene Risikomischung. Ein gestohlenes Objektiv oder ein Rechtsstreit um Nutzungsrechte kann richtig teuer werden. Wir sichern Ausrüstung, Haftung und Auftragsrisiken passend ab.

Fotografen – Absicherung für Ihre Branche
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Womit wir rechnen

Typische Risiken in Ihrer Branche

  • Foto- und Videoausrüstung gegen Diebstahl und Beschädigung — auch unterwegs
  • Haftung gegenüber Kunden und Dritten am Set und beim Auftrag
  • Reine Vermögensschäden, etwa aus Bildrechten und Nutzungsrechten
  • Datenverlust bei Aufnahmen und Kundendaten

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Equipment gestohlen

Beim Außentermin wird die Ausrüstung aus dem Fahrzeug entwendet. Die Elektronik-/Inhaltsdeckung ersetzt die Geräte.

Streit um Bildrechte

Ein nicht lizenziertes Bild führt zu Schadensersatzforderungen. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Schaden am Set

Beim Shooting wird fremdes Eigentum beschädigt. Die Betriebshaftpflicht reguliert.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung.

Branchenwissen

Worauf es bei Foto- und Kreativberufen ankommt

Equipment ist ständig unterwegs

Kameras, Objektive und Licht sind selten im Studio. Nötig ist eine Deckung, die auch bei Außen- und Auslandsproduktionen greift — und Neuwerte abbildet, nicht den Zeitwert von vor fünf Jahren.

Der teuerste Schaden ist der nicht wiederholbare Termin

Eine Hochzeit, ein Event, eine Kampagne mit gebuchtem Team: Fällt das Material aus oder geht verloren, ist der Termin weg. Das ist ein Vermögensschaden, kein Sachschaden — und in der normalen Betriebshaftpflicht nicht enthalten.

Nutzungsrechte sind ein Haftungsthema

Wer Bilder mit erkennbaren Personen, fremden Marken oder geschützten Bauwerken liefert, kann in Anspruch genommen werden. Klare Verträge und Vermögensschadendeckung gehören zusammen.

Nutzungsrechte und der nicht wiederholbare Termin

Bilder mit erkennbaren Personen brauchen eine Einwilligung nach § 22 KUG; geschützte Bauwerke, Marken und Kunstwerke im Bild können eigene Ansprüche auslösen. Der teuerste Schaden ist aber selten der Rechtsstreit, sondern der verlorene Termin: Fällt bei Hochzeit, Event oder Kampagne das Material aus, ist der Anlass weg. Das ist ein reiner Vermögensschaden und in der Betriebshaftpflicht nicht enthalten.

Woran es scheitert

Woran es in der Fotografie im Schadenfall hängt

In der Fotografie treffen teure Technik, nicht wiederholbare Termine und Rechte an Bildern aufeinander. Diese Punkte entscheiden:

Technik unterwegs ist nicht automatisch versichert

Die Inhaltsversicherung stellt in der Regel auf das Studio ab. Kameras, Objektive und Licht am Set, im Fahrzeug oder auf Reisen brauchen die Außenversicherung als eigene Position — einschließlich der Frage, ob nächtliches Abstellen im Fahrzeug gedeckt ist.

Gemietete Ausrüstung ist fremdes Eigentum

Leihgeräte von Verleihern oder Kollegen sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut. Obhutsschäden sind im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen. Wer regelmäßig mietet, braucht diesen Einschluss — der Tagessatz einer Kameraausrüstung sagt nichts über deren Wiederbeschaffungswert.

Der Datenverlust ist der teuerste Schaden

Eine defekte Speicherkarte nach einer Hochzeit ist nicht ersetzbar. Der Schaden ist ein reiner Vermögensschaden — im Grundschutz einer Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Nötig ist der Einschluss von Vermögensschäden; praktisch wirksamer ist ohnehin die doppelte Sicherung schon während des Termins.

Rechte an Personen, Marken und Gebäuden

Wer Bilder zur kommerziellen Nutzung liefert, steht dafür ein, dass die nötigen Rechte vorliegen — Einwilligungen abgebildeter Personen, Markenrechte, Hausrecht. Verstöße sind ein eigenes Risiko und im Standardvertrag oft nicht abgedeckt.

Fotograf bei der Arbeit
Ein nicht wiederholbarer Termin macht aus einem Datenverlust einen Schaden, den keine Ersatzkamera abwendet.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Verträge, die das Risiko begrenzen

In der Fotografie entscheidet der Auftragsvertrag mehr über die tatsächliche Haftung als die Police. Drei Punkte lohnen den genauen Blick, bevor zugesagt wird.

Haftungsbegrenzung. Eine Obergrenze, üblicherweise am Auftragswert orientiert. Ohne sie steht bei einem nicht wiederholbaren Termin ein Vielfaches des Honorars im Raum.

Nutzungsrechte. Umfang, Dauer und Gebiet sollten präzise beschrieben sein. Pauschale Einräumung „aller Rechte" nimmt Ihnen die Verwertung und erhöht zugleich Ihre Verantwortung für die Rechtekette.

Ausfall und Ersatztermin. Eine Regelung für Krankheit, Technikausfall oder Wetter — mit Ersatzfotografen oder Ersatztermin — verhindert, dass aus einem organisatorischen Problem ein Haftungsfall wird. Wir sprechen diese Punkte durch, weil sie mehr bewirken als eine höhere Deckungssumme.

Im Detail

Wenn die eigene Arbeitskraft ausfällt

In der Fotografie ist die Person das Geschäft. Es gibt keine Kolonne, die weiterarbeitet, und keine Maschine, die produziert. Fällt der Fotograf aus, steht der Betrieb sofort.

Kurzfristiger Ausfall. Ein gebrochener Arm bedeutet abgesagte Termine, mögliche Vertragsstrafen und die Suche nach Ersatzfotografen — die bei nicht verschiebbaren Terminen wie Hochzeiten kaum kurzfristig zu finden sind. Ein Krankentagegeld ab einem frühen Zeitpunkt ist hier praktisch wichtiger als eine hohe Invaliditätssumme.

Dauerhafte Einschränkung. Augen, Hände, Rücken: Schon eine teilweise Einschränkung kann die Berufsausübung beenden, ohne dass eine schwere Erkrankung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb für Fotografen die wichtigste Police überhaupt — wichtiger als jede Technikdeckung, weil die Technik ersetzbar ist und die Arbeitskraft nicht.

Der Zeitpunkt. Beitrag und Annahme richten sich nach Eintrittsalter und Krankengeschichte. Beide entwickeln sich mit der Zeit gegen Sie. Wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger und bekommt den Vertrag eher ohne Ausschlüsse.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste Auftrag mit fremder Technik

Gemietete Kameras, Licht und Objektive sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut. Geht etwas zu Bruch, ist das kein gewöhnlicher Sachschaden.

Ein Termin ist nicht wiederholbar

Hochzeit, Firmenevent, Produktshooting mit Modell und Location: Fällt die Technik aus oder gehen Daten verloren, lässt sich der Termin nicht nachholen.

Bilder werden kommerziell genutzt

Mit der Nutzung durch Kunden entstehen Fragen zu Rechten an abgebildeten Personen, Marken und Gebäuden — und damit ein Risiko, das keine Sachversicherung abdeckt.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Fotografen — kurz erklärt

Ist das Equipment auch auf Reisen und im Ausland versichert?

Der Geltungsbereich lässt sich auf Ihre Einsatzorte abstimmen, inklusive Terminen unterwegs. Den genauen Umfang klären wir individuell.

Beraten Sie Kreative auch bundesweit?

Ja, ortsunabhängig in ganz Deutschland, in Köln auch persönlich.

Ist geliehene Ausrüstung mitversichert?

Nur mit dem Einschluss von Obhutsschäden. Leihgeräte sind fremdes Eigentum in Ihrer Obhut, und das ist im Grundschutz regelmäßig ausgeschlossen. Wer regelmäßig mietet, sollte den Einschluss zur Höhe der üblichen Leihwerte vereinbaren — der Tagessatz sagt nichts über den Wiederbeschaffungswert.

Was passiert bei Datenverlust nach einem Auftrag?

Das ist ein reiner Vermögensschaden, im Grundschutz einer Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Bei nicht wiederholbaren Terminen wie einer Hochzeit steht schnell ein Vielfaches des Honorars im Raum. Nötig ist der Einschluss von Vermögensschäden; praktisch wirksamer ist die doppelte Sicherung bereits während des Termins.

Brauche ich eine Drohnenversicherung?

Ja, sobald Sie gewerblich fliegen. Für Drohnen besteht eine eigene Versicherungspflicht, und die normale Betriebshaftpflicht schließt Luftfahrzeuge regelmäßig aus. Hinzu kommen Auflagen zu Kenntnisnachweis und Betriebsgenehmigung — das gehört geklärt, bevor der erste Auftrag geflogen wird.

Bin ich im Ausland versichert?

Nicht automatisch. Sowohl die Ausrüstung als auch die Haftung brauchen einen Geltungsbereich, der über Europa hinausgeht, wenn Sie international arbeiten. Zu klären ist zusätzlich, ob Diebstahl aus Hotelzimmern und Mietwagen gedeckt ist — dort entstehen die meisten Schäden auf Reisen, und viele Verträge schränken genau das ein.

Wie sichere ich Aufnahmen richtig?

Versicherungstechnisch hilft der Einschluss von Vermögensschäden. Praktisch wirksamer ist die doppelte Sicherung bereits während des Termins: Kameras mit zwei Kartenslots im Backup-Modus, Übertragung auf ein zweites Medium noch am selben Tag, getrennte Aufbewahrung. Versicherer erwarten diese Sorgfalt zunehmend und behandeln ihr Fehlen als Obliegenheitsverstoß.

Was ist bei Aufträgen mit Modellen und Personen zu beachten?

Für jede erkennbar abgebildete Person braucht es eine Einwilligung, die Umfang und Dauer der Nutzung abdeckt — bei Minderjährigen von den Sorgeberechtigten. Diese Einwilligungen sind Teil dessen, was Sie dem Kunden schulden: Fehlt eine, haftet zunächst er, und er nimmt Sie in Regress. Schriftliche Model-Releases sind deshalb kein Formalismus, sondern Ihre Absicherung.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Passgenau statt Standardpaket.

Wir nehmen die typischen und die individuellen Risiken Ihres Betriebs auf und zeigen die passende Absicherung — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Kurze Frage oder komplettes Anliegen — wir melden uns unverbindlich zurück.

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