Gewerbeversicherung · Transport & Logistik

Frachtführerversicherung (Verkehrshaftung).

Wer Waren für andere transportiert, haftet für deren Schäden und Verlust — in vollem Umfang. Bei Fahrzeugen über 3,5 t ist die Frachtführerhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Transportschäden an fremden Waren und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Frachtführerversicherung – abgesichert

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Panne mit Folgekosten

Durch eine Panne kommt die Ware nicht rechtzeitig an. Der Kunde kann seinen eigenen Auftrag nicht erfüllen und erhält eine Vertragsstrafe — die er an den Frachtführer weitergibt. Die Frachtführerhaftpflicht greift.

Ware verrutscht bei Notbremsung

Ein plötzliches Stauende erzwingt eine Vollbremsung. Die Ladung verrutscht und wird beschädigt. Den geforderten Schadensersatz und die Ersatzware trägt die Versicherung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer, die Waren für Dritte befördern.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Fahrzeugflotte, Transportgütern und Umsatz ab. Wir vergleichen den Markt unabhängig und achten auf die Haftungssummen, die Ihr Geschäft absichern.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es beim Frachtführer ankommt

Wann die Verkehrshaftungsversicherung Pflicht wird

Wer gewerblich Güter befördert, braucht nach § 7a GüKG eine Güterschadenhaftpflicht — ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist sie Voraussetzung für die Erlaubnis. Die gesetzliche Haftung nach § 431 HGB ist auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm begrenzt; im internationalen Verkehr gilt dieselbe Grenze über die CMR.

Wo die Haftung über die Grenze hinausgeht

Bei qualifiziertem Verschulden — Vorsatz oder Leichtfertigkeit — entfällt die Haftungsbegrenzung vollständig. Dann haftet der Frachtführer für den vollen Warenwert. Auch vertraglich vereinbarte höhere Haftung, etwa gegenüber Großverladern, sprengt die gesetzliche Grenze. Beides gehört in den Vertrag, bevor der erste Auftrag läuft.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

Frachtführerversicherung — kurz erklärt

Ist die Frachtführerversicherung Pflicht?

Beim Einsatz von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Auch darunter ist sie dringend zu empfehlen, weil der Frachtführer voll für die transportierten Waren haftet.

Was deckt sie ab?

Schäden an fremden Waren durch die Beförderung sowie deren Verlust. Enthalten ist zudem der passive Rechtsschutz — die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.

Worin unterscheidet sie sich von der Transportversicherung?

Die Frachtführerhaftpflicht deckt Ihre Haftung als Beförderer fremder Güter. Die Transportversicherung schützt darüber hinaus den Warenwert selbst — beide greifen oft ineinander.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Fremde Fracht, Ihre Haftung — abgesichert.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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