Gewerbeversicherung · Transport & Logistik

Frachtführerversicherung (Verkehrshaftung).

Wer Waren für andere transportiert, haftet für deren Schäden und Verlust — in vollem Umfang. Bei Fahrzeugen über 3,5 t ist die Frachtführerhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Transportschäden an fremden Waren und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Frachtführerversicherung – abgesichert
Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Panne mit Folgekosten

Durch eine Panne kommt die Ware nicht rechtzeitig an. Der Kunde kann seinen eigenen Auftrag nicht erfüllen und erhält eine Vertragsstrafe — die er an den Frachtführer weitergibt. Die Frachtführerhaftpflicht greift.

Ware verrutscht bei Notbremsung

Ein plötzliches Stauende erzwingt eine Vollbremsung. Die Ladung verrutscht und wird beschädigt. Den geforderten Schadensersatz und die Ersatzware trägt die Versicherung.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Spediteure, Produktzusteller, Auftragsfahrer, Werkverkehrsführer und LKW-Fahrer, die Waren für Dritte befördern.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt von Fahrzeugflotte, Transportgütern und Umsatz ab. Wir vergleichen den Markt unabhängig und achten auf die Haftungssummen, die Ihr Geschäft absichern.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es beim Frachtführer ankommt

Wann die Verkehrshaftungsversicherung Pflicht wird

Wer gewerblich Güter befördert, braucht nach § 7a GüKG eine Güterschadenhaftpflicht — ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist sie Voraussetzung für die Erlaubnis. Die gesetzliche Haftung nach § 431 HGB ist auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm begrenzt; im internationalen Verkehr gilt dieselbe Grenze über die CMR.

Wo die Haftung über die Grenze hinausgeht

Bei qualifiziertem Verschulden — Vorsatz oder Leichtfertigkeit — entfällt die Haftungsbegrenzung vollständig. Dann haftet der Frachtführer für den vollen Warenwert. Auch vertraglich vereinbarte höhere Haftung, etwa gegenüber Großverladern, sprengt die gesetzliche Grenze. Beides gehört in den Vertrag, bevor der erste Auftrag läuft.

Woran es scheitert

Woran es bei der Frachtführerhaftung hängt

Als Frachtführer haften Sie nach Gesetz, nicht nach Vereinbarung. Diese Punkte entscheiden über die Höhe und darüber, ob die Police greift:

HGB oder CMR — der Weg bestimmt das Recht

Im nationalen Verkehr gilt das Handelsgesetzbuch, grenzüberschreitend die CMR. Beide begrenzen die Haftung nach Gewicht, aber mit unterschiedlichen Beträgen und Fristen. Wer gelegentlich ins Ausland fährt, muss beide Bereiche in der Police haben — ein reiner HGB-Vertrag deckt die Auslandsfahrt nicht.

Qualifiziertes Verschulden hebt die Grenzen auf

Bei Vorsatz und Leichtfertigkeit entfällt die Haftungsbegrenzung: Dann haften Sie in voller Höhe des Schadens. Praktisch relevant sind unbewachtes Abstellen an bekannten Brennpunkten, Überschreitung von Lenkzeiten und ungesicherte Ladung. Genau diese Fälle sind zugleich die, in denen der Versicherer die Deckung prüft.

Vereinbarte Haftungserweiterungen sind nicht automatisch versichert

Auftraggeber verlangen häufig Haftung über die gesetzliche Grenze hinaus. Wer das unterschreibt, ohne es dem Versicherer zu melden, haftet weiter, als er versichert ist. Solche Klauseln gehören vor der Unterschrift geprüft.

Ladung und Fahrzeug sind zwei Verträge

Die Verkehrshaftung deckt Ihre Haftung für fremdes Gut. Schäden am eigenen Fahrzeug, an Aufbauten oder Wechselbrücken deckt sie nicht — dafür braucht es die Kaskoversicherung. Beides zu verwechseln ist der häufigste Irrtum bei Betriebsgründung.

Gestapelte Frachtcontainer
Bei Vorsatz und Leichtfertigkeit entfällt die Haftungsbegrenzung — dann steht die volle Schadenhöhe im Raum, nicht der Betrag je Kilogramm.
Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was Auftraggeber verlangen — und wie man es nachweist

Speditionen und Industriekunden entscheiden über die Aufnahme in die Lieferantenliste zunehmend nach der Versicherungsbestätigung. Drei Angaben werden regelmäßig gefordert.

  • Deckungssumme je Schadenfall und die Maximierung je Jahr — nicht nur die Einzelsumme.
  • Geltungsbereich — welche Länder, und ob Kabotage eingeschlossen ist.
  • Eingeschlossene Tätigkeiten — Umschlag, Lagerung und Beladung sind eigenständige Tätigkeiten und nicht automatisch dabei.

Wir stellen diese Bestätigung mit den geforderten Angaben aus und prüfen vorher, ob die Police das auch trägt — eine Bestätigung, die mehr behauptet als der Vertrag hergibt, hilft im Schadenfall niemandem.

Im Detail

Was Sie selbst tun müssen, damit die Deckung trägt

Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine der wenigen Sparten, in denen der Versicherer regelmäßig prüft, wie gearbeitet wurde — weil qualifiziertes Verschulden die Haftungsgrenzen aufhebt und damit auch seine Leistung vervielfacht.

  • Ladungssicherung nach den anerkannten Regeln, dokumentiert. Sie ist der häufigste Streitpunkt nach einem Schaden.
  • Abstellen nur auf gesicherten Plätzen, besonders bei diebstahlgefährdeter Ware und an bekannten Brennpunkten.
  • Fahrerauswahl und Lenkzeiten — Verstöße werden im Schadenfall gegen Sie verwendet.
  • Ablieferbelege vollständig und leserlich; ohne sie ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Ablieferung kaum zu führen.

Diese Punkte sind Obliegenheiten. Werden sie verletzt, kürzt der Versicherer — und bei aufgehobener Haftungsbegrenzung steht die volle Schadenhöhe im Raum. Deshalb gehen wir sie vor Vertragsschluss durch, statt sie im Schadenfall vorzulesen.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Der erste eigene Lkw fährt

Ab der ersten entgeltlichen Beförderung haften Sie als Frachtführer nach dem Handelsgesetzbuch — unabhängig davon, ob Sie das wussten.

Ein Auftraggeber verlangt Deckung über die Regelhaftung hinaus

Speditionen und Industriekunden fordern häufig den Nachweis erhöhter Haftung. Ohne ihn kommt der Rahmenvertrag nicht zustande.

Kabotage oder Auslandsverkehr kommt dazu

Sobald grenzüberschreitend gefahren wird, gilt die CMR statt des Handelsgesetzbuchs — mit anderen Haftungsgrenzen und anderen Nachweispflichten.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

Häufige Fragen

Frachtführerversicherung — kurz erklärt

Ist die Frachtführerversicherung Pflicht?

Beim Einsatz von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Auch darunter ist sie dringend zu empfehlen, weil der Frachtführer voll für die transportierten Waren haftet.

Was deckt sie ab?

Schäden an fremden Waren durch die Beförderung sowie deren Verlust. Enthalten ist zudem der passive Rechtsschutz — die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie.

Worin unterscheidet sie sich von der Transportversicherung?

Die Frachtführerhaftpflicht deckt Ihre Haftung als Beförderer fremder Güter. Die Transportversicherung schützt darüber hinaus den Warenwert selbst — beide greifen oft ineinander.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrshaftung und Warentransport?

Die Verkehrshaftungsversicherung deckt Ihre gesetzliche Haftung als Frachtführer — begrenzt nach Gewicht. Die Warentransportversicherung deckt den Wert der Ware und wird vom Eigentümer abgeschlossen. Beide können nebeneinander bestehen und decken unterschiedliche Interessen; für den Verlader ist die zweite regelmäßig die wirtschaftlich wichtigere.

Bin ich als Subunternehmer eines Spediteurs mitversichert?

Nein, Sie brauchen eine eigene Deckung. Der Hauptfrachtführer haftet gegenüber seinem Auftraggeber und nimmt bei einem Schaden Regress bei Ihnen. Dass er versichert ist, hilft Ihnen nicht — im Gegenteil, sein Versicherer ist derjenige, der die Forderung geltend macht.

Was ist bei Kabotage zu beachten?

Kabotage — Beförderungen innerhalb eines fremden Landes — ist häufig nicht im Standardumfang enthalten und muss ausdrücklich eingeschlossen werden. Zusätzlich gilt dabei nationales Recht des jeweiligen Landes mit eigenen Haftungsgrenzen. Wer gelegentlich Kabotage fährt, sollte den Geltungsbereich der Police ausdrücklich prüfen lassen.

Was ist bei Umschlag und Lagerung zu beachten?

Beides sind eigenständige Tätigkeiten und nicht automatisch in der Verkehrshaftung enthalten. Sobald Sie Ware annehmen, zwischenlagern oder umschlagen, haften Sie nach anderen Regeln als beim Transport. Wer ein Lager betreibt, braucht den Einschluss ausdrücklich — sonst besteht genau für die Zeit, in der die Ware steht, keine Deckung.

Was gilt bei Ladungsdiebstahl mit Trickbetrug?

Fälle, in denen Ware an einen vermeintlich berechtigten Abholer übergeben wird, nehmen zu und werden von Versicherern unterschiedlich behandelt — teils als versicherter Verlust, teils als ausgeschlossener Betrug. Wirksam sind klare Identitätsprüfungen bei der Übergabe. Dieser Punkt gehört ausdrücklich im Bedingungswerk geprüft, weil er sich zwischen Anbietern stark unterscheidet.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

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Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

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Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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