Privat & Vorsorge · Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung für Unternehmer & Geschäftsführer.

Als Unternehmer stehen Sie an mehreren Fronten gleichzeitig: privat als Mieter, Autofahrer und Verbraucher, beruflich als Geschäftsführer mit persönlicher Verantwortung. Beide Seiten brauchen Deckung — und sie gehören sauber aufgeteilt, sonst zahlen Sie doppelt oder stehen im entscheidenden Fall ohne Schutz da.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall am häufigsten scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Streit mit dem Finanzamt

Ein Steuerbescheid wird angefochten. Verfahren vor dem Finanzgericht sind langwierig und teuer — der Steuerrechtsschutz trägt sie.

Vorwurf gegen die Geschäftsführung

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Straf-Rechtsschutz übernimmt die Verteidigung, solange kein Vorsatz festgestellt wird.

Privater Streit mit Wirkung auf den Betrieb

Nachbarschafts-, Miet- oder Verkehrsrechtsstreit binden Zeit und Nerven — und damit die Ressource, die im Betrieb fehlt.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und Selbstständige, die persönlich in der Verantwortung stehen. Sinnvoll auch für Freiberufler mit privatem Immobilienbesitz.

Was kostet sie?

Der Beitrag hängt an den eingeschlossenen Bereichen, dem Selbstbehalt und der Zahl mitversicherter Personen. Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar und ist bei Unternehmern meist sinnvoll — Kleinstverfahren führt ohnehin niemand.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Woran es scheitert

Woran es beim persönlichen Rechtsschutz hängt

Der Rechtsschutz des Unternehmens und der der Person sind zwei verschiedene Verträge. Diese Punkte entscheiden, ob die Person geschützt ist:

Das Unternehmen ist Gegner, nicht Kostenträger

Sobald die Gesellschaft selbst Ansprüche gegen den Geschäftsführer erhebt, zahlt sie nicht dessen Verteidigung. Der Firmenrechtsschutz hilft dann nicht — er versichert das Unternehmen. Genau für diesen Fall braucht die Person einen eigenen Vertrag.

Der Anstellungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag

Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer. Streit über Abberufung, Kündigung oder Vergütung fällt deshalb nicht unter den Arbeits-Rechtsschutz, sondern braucht den speziellen Baustein für Organe. Diese Unterscheidung ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.

Straf-Rechtsschutz nur bei fahrlässigen Vorwürfen

Der Straf-Rechtsschutz greift bei Vorwürfen fahrlässiger Vergehen. Wird Vorsatz vorgeworfen — was bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren häufig der Fall ist —, wird zunächst nicht geleistet. Endet das Verfahren ohne Vorsatzfeststellung, werden die Kosten rückwirkend übernommen. Bis dahin müssen Sie vorfinanzieren.

Wartezeit und Vorvertraglichkeit

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes, nicht der Ihrer Kenntnis. Wer erst abschließt, wenn sich ein Verfahren abzeichnet, ist dafür nicht versichert. Auch hier gilt: Rechtsschutz ergibt nur im Voraus Sinn.

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Im Detail

Was der persönliche Rechtsschutz zusätzlich abdeckt

Neben der beruflichen Rolle deckt ein guter Vertrag die Bereiche ab, die Unternehmer regelmäßig treffen und die nicht ins Firmenpaket gehören.

  • Steuer-Rechtsschutz — Verfahren vor den Finanzgerichten, häufig im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz — Statusfeststellung und Fragen der Scheinselbstständigkeit, die für Gesellschafter-Geschäftsführer erhebliche Folgen haben.
  • Verkehrs-Rechtsschutz — für die Person und häufig die Familie, unabhängig vom Fahrzeug.
  • Privater Bereich — Miete, Nachbarschaft, eigene Verträge; oft im selben Vertrag mitversicherbar.

Wir prüfen, was das Unternehmen bereits abdeckt, bevor wir etwas zusätzlich vorschlagen — Doppelversicherung kostet Beitrag und bringt im Schadenfall keinen zweiten Anwalt.

Pflichten

Rechtsschutz und Haftpflicht — die Aufgabenteilung

Beide Verträge werden regelmäßig verwechselt, und die Verwechslung ist teuer, weil sie zu einer Lücke führt, die niemand bemerkt.

Die Haftpflicht — bei Organen die D&O — zahlt den Schaden, wenn Sie haften, und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Der Rechtsschutz zahlt keine Forderung, sondern die Kosten der Auseinandersetzung: Anwalt, Gericht, Gutachter, gegnerische Kosten. Er hilft vor allem dort, wo Sie angreifen oder wo es gar nicht um Schadenersatz geht — im Strafverfahren, im Steuerstreit, im Streit über den eigenen Vertrag.

Praktisch heißt das: Wer eine D&O hat, ist gegen Haftungsansprüche geschützt, aber nicht gegen ein Ermittlungsverfahren wegen vorenthaltener Sozialabgaben. Wer einen Rechtsschutz hat, bekommt die Verteidigung bezahlt, aber nicht die Forderung. Beide zusammen ergeben erst ein vollständiges Bild — wir sagen offen, wenn eines davon reicht.

Wann das Thema aufkommt

Anlässe, zu denen Betriebe uns darauf ansprechen

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet

Steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Vorwürfe treffen Geschäftsführer persönlich. Die Verteidigung ist fachlich anspruchsvoll und teuer — unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.

Der eigene Anstellungsvertrag wird streitig

Abberufung, Kündigung, Bonusstreit: Der Geschäftsführer steht dabei nicht als Arbeitnehmer da und ist über einen Arbeitsrechtsschutz des Unternehmens nicht gedeckt.

Die Firma trägt die eigene Verteidigung nicht mehr

Sobald das Unternehmen selbst Ansprüche stellt, ist es Gegner und nicht Kostenträger. Genau dann braucht die Person eine eigene Deckung.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

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Häufige Fragen

Rechtsschutz — kurz erklärt

Deckt der private Rechtsschutz meine Geschäftsführertätigkeit mit ab?

In aller Regel nicht. Privater Rechtsschutz schließt die selbstständige und organschaftliche Tätigkeit typischerweise aus. Für Vorwürfe aus der Geschäftsführung braucht es einen eigenen Baustein — oder den Firmenrechtsschutz auf Unternehmensseite.

Wie unterscheidet sich das von der D&O-Versicherung?

Die D&O ersetzt den Schaden, den Sie einem Dritten oder der eigenen Gesellschaft zufügen — sie ist eine Haftpflichtversicherung. Der Rechtsschutz trägt die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung und Verteidigung, unabhängig davon, ob am Ende ein Schaden gezahlt wird. Beide ersetzen einander nicht.

Was ist mit der Wartezeit?

Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von etwa drei Monaten. Wer abschließt, wenn der Streit bereits absehbar ist, bekommt für genau diesen Fall keine Deckung — der Rechtsschutzfall gilt als schon eingetreten. Deshalb ist der richtige Zeitpunkt: vorher.

Sind Familienangehörige mitversichert?

Im Privatbereich üblicherweise ja — Ehe- oder Lebenspartner und Kinder in Ausbildung. Der berufliche Teil bleibt auf Sie beschränkt. Wer Angehörige im Betrieb beschäftigt, sollte das gesondert regeln.

Deckt der Firmenrechtsschutz nicht schon alles ab?

Nein. Er versichert das Unternehmen. Sobald die Gesellschaft selbst Ansprüche gegen Sie erhebt, ist sie Gegner und nicht Kostenträger — dann besteht über den Firmenvertrag kein Schutz. Auch Streit über den eigenen Anstellungsvertrag und persönliche Ermittlungsverfahren fallen nicht darunter.

Was passiert bei einem Vorsatzvorwurf?

Der Straf-Rechtsschutz leistet zunächst nicht, wenn Vorsatz vorgeworfen wird — was bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren häufig der Fall ist. Endet das Verfahren ohne rechtskräftige Vorsatzfeststellung, werden die Kosten rückwirkend übernommen. Bis dahin müssen Sie vorfinanzieren; das gehört bei der Wahl der Summe bedacht.

Ist die Scheinselbstständigkeit ein Thema für den Rechtsschutz?

Ja, und ein zunehmend wichtiges. Statusfeststellungsverfahren betreffen Gesellschafter-Geschäftsführer ebenso wie eingesetzte freie Mitarbeiter, und die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen kann Jahre rückwirkend erfolgen. Ein Sozialgerichts-Rechtsschutz gehört deshalb in den Vertrag.

Wie schnell muss ich einen Rechtsschutzfall melden?

So früh wie möglich, idealerweise bevor ein Anwalt beauftragt wird. Die Deckungsanfrage kostet nichts und stellt fest, ob der Fall in den Vertrag fällt. Wer erst nach dem ersten Anwaltsschreiben meldet, verschenkt Argumente und gelegentlich die Deckung — etwa wenn Kostenrisiken bereits ausgelöst sind, die sich hätten vermeiden lassen.

Gilt der Schutz auch für Verfahren im Ausland?

Innerhalb Europas meist ja, darüber hinaus nur eingeschränkt und oft mit niedrigeren Höchstsummen. Wer regelmäßig mit ausländischen Vertragspartnern arbeitet, sollte den Geltungsbereich ausdrücklich prüfen lassen. Zu bedenken ist außerdem, dass ausländische Verfahrenskosten die im Inland üblichen Beträge deutlich übersteigen können.

Kann ich den Vertrag privat und geschäftlich kombinieren?

Häufig ja, und meist ist das die günstigere Lösung. Zu achten ist darauf, dass die Organstellung ausdrücklich eingeschlossen ist — ein reiner Privat- und Verkehrsrechtsschutz deckt Streit über den Geschäftsführeranstellungsvertrag nicht. Wir prüfen zuerst, was das Unternehmen schon abdeckt, um Doppelversicherung zu vermeiden.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Zwei Rollen, zwei Risiken — ein Konzept.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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