Gewerbeversicherung · Managerhaftung

D&O-Versicherung (Managerhaftung).

Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen mit ihrem gesamten Privatvermögen — unbegrenzt. Eine falsche Entscheidung, ein übersehenes Risiko, und die Forderung richtet sich gegen Sie persönlich. Die D&O-Versicherung schützt die Verantwortlichen und das Unternehmen gleichermaßen.

D&O-Versicherung – abgesichert

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Fehlentscheidung mit Folgen

Eine Managemententscheidung führt zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen. Der Geschäftsführer wird persönlich in Regress genommen — die D&O schützt sein Privatvermögen.

Anspruch von Gesellschaftern

Gesellschafter machen die Geschäftsführung für einen Vermögensschaden verantwortlich. Die D&O übernimmt die Abwehr und, falls berechtigt, die Regulierung.

Verletzte Aufsichtspflicht

Ein Versäumnis in Compliance oder Aufsicht führt zu einem Schaden. Auch hier greift die Absicherung der Organe.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was ist versichert?

Für wen ist sie sinnvoll?

Für GmbHs, AGs, Vereine und Startups mit angestellter Geschäftsführung — überall, wo Personen Leitungsverantwortung tragen und dafür persönlich haften.

Was kostet sie?

Die Prämie richtet sich nach Unternehmensgröße, Branche und Deckungssumme. Wir vergleichen die Bedingungen unabhängig — bei der D&O steckt vieles im Kleingedruckten.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Branchenwissen

Worauf es bei der D&O ankommt

Geschäftsführer haften mit dem Privatvermögen

Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt das Unternehmen, nicht die Geschäftsführung. Bei Pflichtverletzungen haftet diese persönlich und unbegrenzt — auch für Fehler, die im Tagesgeschäft entstehen.

Die eigene Gesellschaft ist der häufigste Anspruchsteller

Anders als oft angenommen kommen die meisten Forderungen nicht von außen, sondern aus dem Unternehmen selbst: von Gesellschaftern, Nachfolgern oder einem Insolvenzverwalter. Die Innenhaftung ist deshalb der Kern jeder D&O.

Nach dem Ausscheiden läuft die Haftung weiter

Ansprüche verjähren erst nach Jahren. Wer ausscheidet oder das Unternehmen verkauft, braucht eine Nachmeldefrist — sonst steht er ohne Deckung da, wenn ein alter Vorgang aufgerollt wird.

Innen- und Außenhaftung sind zwei verschiedene Dinge

Außenhaftung heißt: Dritte nehmen die Geschäftsführung persönlich in Anspruch. Innenhaftung heißt: die eigene Gesellschaft, ihre Gesellschafter oder ein Insolvenzverwalter fordern Ersatz. Die Innenhaftung ist der häufigere Fall und der eigentliche Kern jeder D&O.

Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist

D&O funktioniert nach dem Anspruchserhebungsprinzip: maßgeblich ist, wann der Anspruch geltend gemacht wird, nicht wann der Fehler passierte. Die Rückwärtsdeckung erfasst Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn, die Nachmeldefrist Ansprüche nach Vertragsende. Ohne beides entsteht eine Lücke, die niemand bemerkt, bis sie greift.

Selbstbehalt und gemeinsame Versicherungssumme

Bei Aktiengesellschaften schreibt § 93 Abs. 2 AktG einen Selbstbehalt für Vorstände vor; er lässt sich privat gegenversichern. Die Versicherungssumme steht in aller Regel allen versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung — bei mehreren Geschäftsführern ist sie schneller aufgebraucht, als die Zahl vermuten lässt.

360 Grad heisst: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht kuenstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Faellt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschaeftsfuehrung persoenlich, ist das Privatvermoegen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen laesst, bekommt Doppelungen an der einen und Luecken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begruenden jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge fuer Unternehmer →

Häufige Fragen

D&O-Versicherung — kurz erklärt

Wer haftet ohne D&O?

Geschäftsführer und Vorstände haften bei Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt — mit ihrem Privatvermögen. Die D&O verlagert dieses Risiko auf die Versicherung.

Braucht ein kleines Unternehmen eine D&O?

Sobald es eine angestellte oder haftende Geschäftsführung gibt, ist das Risiko real. Gerade bei Startups mit Fremdkapital wird die D&O oft von Investoren erwartet.

Wer ist versichert?

In der Regel alle Organmitglieder — Geschäftsführer, Vorstände und je nach Vertrag auch leitende Angestellte. Den genauen Kreis legen wir mit Ihnen fest.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig persönlich vor Ort, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Führungsverantwortung ohne persönliches Risiko.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Unabhängiger Marktvergleich
  • Kein Ausschließlichkeitsvertrieb
  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

Kontakt

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