Was ist versichert?
- Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme — in der Geburtshilfe der zentrale Vertrag, oft mit gesonderter Summe für Personenschäden.
- Verlängerte Nachhaftung: Ansprüche aus Geburtsschäden verjähren erst spät. Ohne ausreichende Nachmeldefrist steht man Jahrzehnte später ohne Deckung da.
- Freiberufliche und angestellte Tätigkeit sauber abgegrenzt — wer beides ausübt, braucht für den freiberuflichen Teil eine eigene Deckung.
- Berufsunfähigkeit: Die Tätigkeit ist körperlich fordernd und an Rufbereitschaft gebunden — der Ausfall der Arbeitskraft ist das zweite große Risiko.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe, in Vorsorge und Wochenbettbetreuung, für Beleghebammen und für Hebammen mit gemischter Tätigkeit aus Anstellung und Freiberuflichkeit.
Was kostet sie?
Die Beiträge in der Geburtshilfe liegen deutlich über denen anderer Heilberufe — Grund sind die möglichen Schadenhöhen, nicht die Schadenhäufigkeit. Für Hebammen ohne Geburtshilfe ist der Beitrag ein Bruchteil davon. Wir prüfen, welche Tätigkeiten wirklich abzudecken sind.
Warum über einen Makler?
Wir vergleichen den Markt unabhängig, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.
