Branchenlösung · Berufshaftpflicht

Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler, Berater und Heilberufe.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Auftraggeber oder Dritte durch Fehler in Ihrer beruflichen Leistung erleiden, je nach Beruf vor allem reine Vermögensschäden, daneben Personen- und Sachschäden. Sie ist die Kernabsicherung für Freiberufler, Berater, Planer und Heilberufe. Betriebe mit Waren, Maschinen und Kundenverkehr brauchen zusätzlich die Betriebshaftpflicht; wo die Grenze liegt, klären wir mit Ihnen.

Sie wissen, was Sie brauchen

Nachweis, Angebot oder konkrete Frage

Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und worum es geht. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie an — dann klären wir es im Gespräch.

Sie wollen es erst verstehen

Was wirklich drinsteht — und was nicht

Weiter unten steht, woran die Deckung im Schadenfall häufig scheitert, welche Pflichten Sie treffen und worauf es im Vertrag ankommt.

Wir verkaufen nicht einfach irgendwelche Versicherungen — wir begleiten die Risikoauslagerung Ihres Unternehmens. Der Bestands-Check zeigt in wenigen Minuten, ob Ihr Schutz noch zu Ihrem Betrieb passt – kostenlos und zur Orientierung.

Risiko-Check starten

Wenn es ernst wird

Typische Schadenfälle

Fehler in einem Gutachten oder Plan

Ein Auftraggeber trifft auf Grundlage Ihrer Unterlagen eine Entscheidung und verliert Geld. Das ist ein reiner Vermögensschaden: Die Berufshaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Versäumte Frist oder falscher Rat

Ein Mandant verliert einen Anspruch, weil eine Frist verstrichen ist oder ein Rat nicht stimmte. Die Berufshaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

Behandlungs- oder Beratungsfehler mit Folgeschaden

Bei Heilberufen kommen Personenschäden hinzu. Wie weit die Deckung reicht, hängt vom Beruf und von den Bedingungen ab.

Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Versicherungsschutz und die Leistungen richten sich nach Tarif, Ausschlüssen, Obliegenheiten und der vereinbarten Deckung — das prüfen wir im Einzelfall für Sie.

Was die Berufshaftpflicht abdeckt

Für wen ist sie sinnvoll?

Für alle, die ihr Geld mit Wissen, Rat oder Planung verdienen: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte, Architekten und Ingenieure, Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Hebammen, Immobilienmakler und -verwalter, Fotografen und weitere Berufsgruppen. Ob für Ihren Beruf eine Pflicht besteht, regeln Berufsgesetz, Kammer oder Berufsordnung.

Was kostet sie?

Die Prämie hängt vom Beruf und vom Tätigkeitsspektrum, vom Umsatz oder der Zahl der Berufsträger, der gewählten Deckungssumme, dem Selbstbehalt und dem Schadenverlauf ab. Pauschalpreise nennen wir nicht; wir holen konkrete Angebote mehrerer Versicherer ein und vergleichen Umfang, Ausschlüsse und Nachhaftung, nicht nur den Beitrag.

Warum über einen Makler?

Wir vergleichen den Markt frei, prüfen die Bedingungen im Detail und stehen Ihnen im Schadenfall zur Seite. Die Beratung ist für Sie unverbindlich; vergütet werden wir über die Versicherer. Erst nehmen wir Ihr Risiko auf — dann empfehlen wir.

Pflichten

Berufshaftpflicht nach Berufsgruppen

Welche Berufshaftpflicht passt, hängt vom Beruf ab: von der Haftungsart, vom Berufsrecht und von der Tätigkeit. Hier finden Sie die Seiten für die Berufsgruppen, für die wir Berufshaftpflicht vermitteln.

Rechts- und Steuerberatung

Unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft?Wir sehen uns Ihre bestehende Police an und sagen Ihnen, welche dieser Punkte darin geregelt sind — auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Pflichten

Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht: wo die Grenze liegt

Die Berufshaftpflicht sichert den Fehler in Ihrer Leistung, die Betriebshaftpflicht den Schaden, den Ihr Betrieb anrichtet. Ein falsches Gutachten ist ein Fall für die Berufshaftpflicht. Ein Kunde, der in Ihren Geschäftsräumen stürzt, oder ein Mitarbeiter, der beim Auftraggeber etwas beschädigt, ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Warum die Lücke teuer wird

Reine Vermögensschäden, also Schäden ohne Verletzung einer Person und ohne Beschädigung einer Sache, schließt die Betriebshaftpflicht regelmäßig aus oder begrenzt sie. Wer berät, plant oder begutachtet, verursacht aber genau diese Schäden. Deshalb prüfen wir bei jedem Kunden, welche Tätigkeit in welchem Vertrag steht. Mehr dazu auf der Seite zur Vermögensschadenhaftpflicht.

360 Grad heißt: Betrieb und Inhaber in einer Betrachtung.

Wir sichern nichts ab, bevor wir es verstanden haben — und wir trennen dabei nicht künstlich zwischen Unternehmen und Unternehmer. Fällt der Inhaber aus, steht der Betrieb still; haftet die Geschäftsführung persönlich, ist das Privatvermögen betroffen. Wer beide Seiten einzeln betreuen lässt, bekommt Doppelungen an der einen und Lücken an der anderen Stelle. Deshalb nehmen wir Gewerbe, Mitarbeitervorsorge und private Absicherung in einem Aufwasch auf — und begründen jede Empfehlung an Ihrem konkreten Risiko, nicht an einem Produktkatalog.

Wie wir arbeiten →  ·  Privat & Vorsorge für Unternehmer →

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Ihre Branche, Ihr Betrieb: Lassen Sie es uns konkret machen. Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, und sagen Ihnen, was davon wirklich dringend ist. Auch wenn daraus kein Wechsel folgt.

Häufige Fragen

Berufshaftpflicht — kurz erklärt

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Alle, die gegen Honorar beraten, planen, begutachten oder behandeln und bei Fehlern für den Schaden anderer haften. Für einzelne Berufe schreibt das Berufsrecht die Versicherung vor; für andere ist sie nicht Pflicht, aber der Kernschutz gegen existenzgefährdende Ansprüche.

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?

Die Berufshaftpflicht sichert Fehler in der beruflichen Leistung, vor allem reine Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflicht sichert Personen- und Sachschäden, die der Betrieb im Alltag verursacht, etwa durch Mitarbeiter, Produkte oder Räume. Viele Selbstständige brauchen beides; die Betriebshaftpflicht schließt reine Vermögensschäden meist aus.

Welche Berufe haben eine gesetzliche Versicherungspflicht?

Rechtsanwälte müssen nach § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, Steuerberater nach § 67 StBerG. Für weitere Berufe regeln Berufsgesetze, Kammern oder Berufsordnungen die Pflicht. Auf den Seiten der einzelnen Berufsgruppen nennen wir Pflichten nur dort, wo wir sie belegen können.

Was bedeutet Nachhaftung in der Berufshaftpflicht?

Ansprüche können auch nach dem Ende der Tätigkeit gegen Sie gestellt werden, etwa nach Ruhestand oder Praxisaufgabe. Eine Nachhaftungsregelung sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz für solche Fälle fortbesteht. Die Dauer steht im Vertrag.

Wovon hängen die Kosten einer Berufshaftpflicht ab?

Maßgeblich sind Beruf und Tätigkeitsschwerpunkte, Umsatz oder Zahl der Berufsträger, Deckungssumme, Selbstbehalt und Schadenverlauf. Beiträge sind nur vergleichbar, wenn Tätigkeit, Summen und Ausschlüsse gleich beschrieben sind.

Reicht meine Betriebshaftpflicht, wenn ich beratend tätig bin?

Meist nicht. Beratungsfehler führen in der Regel zu reinen Vermögensschäden, die die Betriebshaftpflicht ausschließt oder begrenzt. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge auf diese Lücke.

Kennen Sie sich mit Betrieben aus dem Rheinland aus?

Ja — Handwerk, Gastronomie, Praxen, Agenturen und produzierender Mittelstand zwischen Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen sind unser Alltag. Der Vorteil: Viele Risiken erkennt man erst, wenn man Betriebe dieser Art schon von innen gesehen hat.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig nach Absprache persönlich bei Ihnen im Betrieb, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Berufshaftpflicht passend zu Ihrer Tätigkeit.

Wir sehen uns an, was Sie heute abgesichert haben, wo Lücken sind und was davon wirklich dringend ist — kostenlos und unverbindlich.

  • Freier Marktvergleich
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  • Versicherungsmakler nach §34d GewO

Im Erstgespräch geht es um Ihr Risiko, nicht um einen Abschluss. Sie bekommen eine Einordnung — ob daraus ein Vertrag wird, entscheiden Sie später.

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