Warentransport versichern: Warum die Frachtführerhaftung nicht den Warenwert deckt

Kurz gesagt · ca. 4 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Frachtführerhaftung deckt oft nicht den Warenwert. Wo die Grenzen liegen und wann eine eigene Transportversicherung sinnvoll ist.

Die Haftung des Frachtführers deckt den Warenwert oft nicht, weil sie nach dem Gewicht berechnet wird. Nach § 431 HGB sind es höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht. Wer wertvolle Ware verschickt, sollte prüfen, ob diese Grenze zum Warenwert passt.

Gewicht statt Wert: so rechnet das Gesetz

Ersetzt wird nach § 429 HGB der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung. Zugleich begrenzt § 431 Abs. 1 HGB die Entschädigung auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht. Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, umgerechnet wird nach dem Kurs am Tag der Übernahme oder einem vereinbarten Tag.

Quelle: § 431 HGB. Bei mehreren Frachtstücken kommt es darauf an, ob die ganze Sendung oder nur ein Teil entwertet ist: Die Grenze bemisst sich nach der gesamten Sendung oder nur nach dem entwerteten Teil (§ 431 Abs. 2 HGB).

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Ein Rechenbeispiel

GrößeErgebnis
Rohgewicht der Sendung100 kg
Grenze nach § 431 Abs. 1 HGB100 x 8,33 = 833 Sonderziehungsrechte
Umrechnung in Euronach dem Kurs am Tag der Übernahme

Hat die Sendung einen höheren Wert als der umgerechnete Betrag, bleibt der Unterschied beim Auftraggeber. Je höher der Wert pro Kilogramm, desto größer kann die Lücke sein.

Weitere Grenzen und Ausnahmen

  • Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf das Dreifache der Fracht begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB).
  • Der Frachtführer haftet nicht, soweit Verlust, Beschädigung oder Verspätung auf Umständen beruhen, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte (§ 426 HGB).
  • Haftungsgrenzen entfallen, wenn der Frachtführer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens verursacht (§ 435 HGB).
  • In vorformulierten Bedingungen kann die Summe nach § 449 Abs. 2 HGB zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten je Kilogramm festgelegt werden, wenn der Verwender in geeigneter Weise darauf hinweist.
  • Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gilt die CMR. Auch dort liegt die Grenze nach Art. 23 Abs. 3 bei 8,33 Rechnungseinheiten je fehlendem Kilogramm Rohgewicht (BGH, Urteil vom 11.10.2018, I ZR 18/18).

Wie Sie die Lücke schließen können

Die Haftung des Frachtführers und der Schutz Ihrer Ware sind zwei getrennte Themen. Der Frachtführer sichert sich üblicherweise mit einer Frachtführerversicherung gegen seine gesetzliche Haftung ab. Diese bleibt auf die Haftungsgrenzen beschränkt. Für den Warenwert kommt eine Transportversicherung des Warenbesitzers in Betracht, deren Umfang sich nach den Policenbedingungen richtet. Ob Ihr bestehender Schutz zu Ihren Sendungen passt, lässt sich mit dem Bestands-Check prüfen.

Fällt wichtige Ware aus, kann das den Betrieb zusätzlich belasten. Ob und wie solche Folgen über eine Betriebsunterbrechung abgesichert sind, klären Sie am besten vorab.

Was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet

Betriebe im Rheinland versenden und beziehen Waren häufig auf Grundlage fremder Transportbedingungen. Ein Blick in Frachtvertrag oder Speditionsbedingungen zeigt, ob HGB, CMR oder eine abweichende Summe gilt. Setzen Sie diese Grenze dann in Beziehung zum Warenwert je Kilogramm. Für ein Gespräch darüber erreichen Sie uns über den Kontakt. Wir sind als Makler frei in der Anbieterauswahl.

Häufige Fragen

Wovon hängt die Höhe der Absicherung ab?

Die Haftung des Frachtführers wird nach dem Gewicht berechnet: höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht nach § 431 HGB. Ersetzt wird zugleich der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme. Je höher der Wert pro Kilogramm, desto größer kann die Lücke sein.

Wie gehe ich vor, um die Grenze zu prüfen?

Ein Blick in Frachtvertrag oder Speditionsbedingungen zeigt, ob HGB, CMR oder eine abweichende Summe gilt. Setzen Sie diese Grenze dann in Beziehung zum Warenwert je Kilogramm. Ob Ihr vorhandener Schutz zu Ihren Sendungen passt, lässt sich mit dem Bestands-Check prüfen.

Reicht nicht die Frachtführerversicherung?

Der Frachtführer sichert damit seine gesetzliche Haftung ab, und diese bleibt auf die Haftungsgrenzen beschränkt. Für den Warenwert kommt eine Transportversicherung des Warenbesitzers in Betracht. Bei Fragen erreichen Sie uns über den Kontakt.

Wann entfallen die Haftungsgrenzen?

Sie entfallen nach § 435 HGB, wenn der Frachtführer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens verursacht.

Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?

Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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Wovon hängt die Höhe der Absicherung ab?

Die Haftung des Frachtführers wird nach dem Gewicht berechnet: höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht nach § 431 HGB. Ersetzt wird zugleich der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme. Je höher der Wert pro Kilogramm, desto größer kann die Lücke sein.

Wie gehe ich vor, um die Grenze zu prüfen?

Ein Blick in Frachtvertrag oder Speditionsbedingungen zeigt, ob HGB, CMR oder eine abweichende Summe gilt. Setzen Sie diese Grenze dann in Beziehung zum Warenwert je Kilogramm. Ob Ihr vorhandener Schutz zu Ihren Sendungen passt, lässt sich mit dem Bestands-Check prüfen.

Reicht nicht die Frachtführerversicherung?

Der Frachtführer sichert damit seine gesetzliche Haftung ab, und diese bleibt auf die Haftungsgrenzen beschränkt. Für den Warenwert kommt eine Transportversicherung des Warenbesitzers in Betracht. Bei Fragen erreichen Sie uns über den Kontakt .

Wann entfallen die Haftungsgrenzen?

Sie entfallen nach § 435 HGB, wenn der Frachtführer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens verursacht.

Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?

Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wissen Sie, wie Sie die Lücke schließen können?

Die Haftung des Frachtführers und der Schutz Ihrer Ware sind zwei getrennte Themen. Der Frachtführer sichert sich üblicherweise mit einer Frachtführerversicherung gegen seine gesetzliche Haftung ab. Diese bleibt auf die Haftungsgrenzen beschränkt. Für den Warenwert kommt eine Transportversicherung des Warenbesitzers in Betracht, deren Umfang sich nach den Policenbedingungen richtet.

Wissen Sie, was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet?

Betriebe im Rheinland versenden und beziehen Waren häufig auf Grundlage fremder Transportbedingungen. Ein Blick in Frachtvertrag oder Speditionsbedingungen zeigt, ob HGB, CMR oder eine abweichende Summe gilt. Setzen Sie diese Grenze dann in Beziehung zum Warenwert je Kilogramm. Für ein Gespräch darüber erreichen Sie uns über den Kontakt .

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrshaftung und Warentransport?

Die Verkehrshaftungsversicherung deckt Ihre gesetzliche Haftung als Frachtführer — begrenzt nach Gewicht. Die Warentransportversicherung deckt den Wert der Ware und wird vom Eigentümer abgeschlossen. Beide können nebeneinander bestehen und decken unterschiedliche Interessen; für den Verlader ist die zweite regelmäßig die wirtschaftlich wichtigere.

Bin ich als Subunternehmer eines Spediteurs mitversichert?

Nein, Sie brauchen eine eigene Deckung. Der Hauptfrachtführer haftet gegenüber seinem Auftraggeber und nimmt bei einem Schaden Regress bei Ihnen. Dass er versichert ist, hilft Ihnen nicht — im Gegenteil, sein Versicherer ist derjenige, der die Forderung geltend macht.

Kennen Sie sich mit Betrieben aus dem Rheinland aus?

Ja — Handwerk, Gastronomie, Praxen, Agenturen und produzierender Mittelstand zwischen Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen sind unser Alltag. Der Vorteil: Viele Risiken erkennt man erst, wenn man Betriebe dieser Art schon von innen gesehen hat.

Fragen zu diesem Thema?
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