Wie eine Versicherungssumme für das Warenlager entsteht, was Unterversicherung nach § 75 VVG bedeutet und worauf es beim Wert ankommt.
Ein Warenlager ist dann richtig versichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme dem Wert der Vorräte zum Zeitpunkt eines Schadens entspricht. Liegt die Summe deutlich darunter, darf der Versicherer die Entschädigung nach dem Verhältnis von Summe zu Wert kürzen, und zwar auch bei einem Teilschaden.
Was das Gesetz zur Unterversicherung sagt
§ 75 VVG regelt: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, muss der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert leisten. Maßgeblich ist also der Wert am Schadentag, nicht der Wert bei Vertragsabschluss.
Das Gesetz spricht von „erheblich“ niedriger. Die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen AFB 2010 (Version 01.04.2014) sind strenger formuliert: Nach § 8 Nr. 4 besteht Unterversicherung bereits, sobald die Summe niedriger ist als der Versicherungswert unmittelbar vor dem Schaden. Welche Regel gilt, steht in Ihrem Vertrag; abweichende Vereinbarungen sind laut GDV möglich.
Wie die Kürzung rechnet
Die AFB 2010 nennen die Formel: Entschädigung = Schadenbetrag mal Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:
| Angabe | Betrag |
|---|---|
| Wert des Lagers am Schadentag | 500.000 EUR |
| Vereinbarte Versicherungssumme | 300.000 EUR |
| Schaden | 100.000 EUR |
| Entschädigung (100.000 × 300.000 / 500.000) | 60.000 EUR |
Die Lücke von 40.000 EUR trägt der Betrieb selbst. Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen kommen nach den AFB 2010 erst im Anschluss an diese Rechnung zur Anwendung. Ob Unterversicherung vorliegt, wird für jede vereinbarte Position gesondert festgestellt.
Wie der Wert von Vorräten bestimmt wird
Nach § 7 Nr. 2 b der AFB 2010 ist der Versicherungswert von Vorräten der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen oder neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere Betrag. Zusätzlich ist der Wert durch den erzielbaren Verkaufspreis begrenzt.
Für den Preisstichtag folgt daraus zweierlei. Erstens zählt der Bestand unmittelbar vor dem Schaden. Wer saisonal einlagert, sollte daher prüfen, ob die Summe auch den Höchststand abdeckt und nicht nur einen Durchschnitt. Zweitens bleiben Preissteigerungen zwischen Schaden und Wiederbeschaffung bei der Wertermittlung außen vor. Die AFB 2010 verweisen für diese Mehrkosten auf die Vereinbarungen zu den versicherten Kosten.
Überversicherung ist kein Vorteil
Eine zu hohe Summe bringt im Schaden nicht mehr Geld, denn ersetzt wird der Wert. Nach § 74 VVG kann jede Vertragspartei bei erheblicher Überversicherung verlangen, dass die Summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt und die Prämie verhältnismäßig gemindert wird. Sinnvoll ist daher eine regelmäßig geprüfte Summe, die dem tatsächlichen Wert folgt.
Einen Sonderfall nennen die AFB 2010 in § 8 Nr. 5: Ist für eine Position die Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird Unterversicherung bei dieser Position nicht berücksichtigt.
Pflichten, die den Anspruch berühren
Verletzt ein Betrieb vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, regelt § 28 VVG die Folgen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, sofern Leistungsfreiheit vereinbart ist. Bei Auskunfts- und Aufklärungspflichten nach dem Schaden setzt das voraus, dass der Versicherer zuvor gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. War die Verletzung für den Versicherungsfall und den Umfang der Leistung nicht ursächlich, bleibt der Versicherer grundsätzlich zur Leistung verpflichtet; das gilt nicht bei Arglist.
Was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet
Die genannten Vorschriften gelten bundesweit, für ein Lager in Köln also genauso wie anderswo. Praktisch relevant ist für Betriebe im Rheinland vor allem, ob die Summe der Inhaltsversicherung den Lagerwert an jedem Standort abbildet, auch bei Außenlagern. Ein Ausfall des Lagers betrifft häufig zusätzlich den Ertrag; dafür ist die Betriebsunterbrechung ein eigener Baustein. Für Ware auf dem Weg zum Kunden kommt die Transportversicherung in Betracht.
Wer seine Summe prüfen möchte, kann mit dem Bestands-Check beginnen oder uns über den Kontakt ansprechen. Als freier Gewerbeversicherungsmakler sind wir in der Anbieterauswahl nicht an einen Versicherer gebunden.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe der Absicherung ab?
Vom Wert der Vorräte am Schadentag im Verhältnis zur vereinbarten Versicherungssumme. Liegt die Summe erheblich darunter, leistet der Versicherer nach § 75 VVG nur nach dem Verhältnis von Summe zu Wert. Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen kommen nach den AFB 2010 erst im Anschluss an diese Rechnung zur Anwendung.
Wie gehe ich vor, um meine Summe zu prüfen?
Maßgeblich ist der Bestand unmittelbar vor dem Schaden. Wer saisonal einlagert, sollte prüfen, ob die Summe auch den Höchststand abdeckt und nicht nur einen Durchschnitt. Beginnen können Sie mit dem Bestands-Check.
Reicht nicht eine höhere Summe zur Sicherheit?
Nein, eine zu hohe Summe bringt im Schaden nicht mehr Geld, denn ersetzt wird der Wert. Bei erheblicher Überversicherung kann nach § 74 VVG jede Vertragspartei verlangen, dass die Summe herabgesetzt und die Prämie verhältnismäßig gemindert wird.
Wie wird bei Unterversicherung gekürzt?
Nach den AFB 2010 gilt: Entschädigung gleich Schadenbetrag mal Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Die Lücke trägt der Betrieb selbst. Bei einer Position auf Erstes Risiko wird Unterversicherung nicht berücksichtigt. Für Fragen erreichen Sie uns über den Kontakt.
Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?
Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Kostenlos beraten lassenWovon hängt die Höhe der Absicherung ab?
Vom Wert der Vorräte am Schadentag im Verhältnis zur vereinbarten Versicherungssumme. Liegt die Summe erheblich darunter, leistet der Versicherer nach § 75 VVG nur nach dem Verhältnis von Summe zu Wert. Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen kommen nach den AFB 2010 erst im Anschluss an diese Rechnung zur Anwendung.
Wie gehe ich vor, um meine Summe zu prüfen?
Maßgeblich ist der Bestand unmittelbar vor dem Schaden. Wer saisonal einlagert, sollte prüfen, ob die Summe auch den Höchststand abdeckt und nicht nur einen Durchschnitt. Beginnen können Sie mit dem Bestands-Check .
Reicht nicht eine höhere Summe zur Sicherheit?
Nein, eine zu hohe Summe bringt im Schaden nicht mehr Geld, denn ersetzt wird der Wert. Bei erheblicher Überversicherung kann nach § 74 VVG jede Vertragspartei verlangen, dass die Summe herabgesetzt und die Prämie verhältnismäßig gemindert wird.
Wie wird bei Unterversicherung gekürzt?
Nach den AFB 2010 gilt: Entschädigung gleich Schadenbetrag mal Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Die Lücke trägt der Betrieb selbst. Bei einer Position auf Erstes Risiko wird Unterversicherung nicht berücksichtigt. Für Fragen erreichen Sie uns über den Kontakt .
Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?
Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wissen Sie, was das Gesetz zur Unterversicherung sagt?
§ 75 VVG regelt: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, muss der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert leisten. Maßgeblich ist also der Wert am Schadentag, nicht der Wert bei Vertragsabschluss. Das Gesetz spricht von „erheblich“ niedriger.
Wissen Sie, wie die Kürzung rechnet?
Die AFB 2010 nennen die Formel: Entschädigung = Schadenbetrag mal Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Die Lücke von 40.000 EUR trägt der Betrieb selbst. Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen kommen nach den AFB 2010 erst im Anschluss an diese Rechnung zur Anwendung. Ob Unterversicherung vorliegt, wird für jede vereinbarte Position gesondert festgestellt.
Was kostet die Beratung?
Für Sie nichts. Als Versicherungsmakler werden wir über die Courtage des Versicherers vergütet, die im Beitrag bereits enthalten ist — unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie abschließen. Deshalb hängt unsere Empfehlung nicht daran, wer am meisten zahlt.
Sind Sie an bestimmte Versicherer gebunden?
Nein. Wir haben keinen Ausschließlichkeitsvertrag und vergleichen den Markt. Welche Gesellschaften wir geprüft haben, legen wir in der Auswertung offen.
Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?
Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.
Wir beraten frei in der Anbieterauswahl — im Auftrag des Betriebs, nicht der Versicherer.
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