Keyman-Versicherung oder Risikolebensversicherung: Wer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist

Kurz gesagt · ca. 4 Min. Lesezeit

Keyman-Versicherung und Risikolebensversicherung unterscheiden sich in den Rollen: Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigter.

Der Unterschied liegt weniger im Produkt als in den Rollen: Versicherungsnehmer ist, wer den Vertrag abschließt und die Beiträge schuldet; versicherte Person ist, auf deren Leben die Versicherung läuft; Bezugsberechtigter ist, wer die Leistung erhält. Bei einer Keyman-Versicherung ist typischerweise der Betrieb Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, bei einer privaten Risikolebensversicherung für Unternehmer meist die Person selbst, mit Familie oder Kreditgeber als Begünstigten.

Die drei Rollen im Überblick

RolleBedeutungTypisch bei KeymanTypisch bei privater Risikolebensversicherung
VersicherungsnehmerVertragspartner des VersicherersDas UnternehmenDie Person selbst
Versicherte PersonAuf ihr Leben ist der Vertrag abgeschlossenInhaber oder LeiterDieselbe Person
BezugsberechtigterErhält die Leistung im VersicherungsfallDas UnternehmenFamilie, Partner oder Kreditgeber, je nach Benennung

Das sind übliche Konstruktionen, keine Vorgaben. Wie ein konkreter Vertrag ausgestaltet ist, steht in Antrag und Bedingungen.

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Versicherung auf das Leben eines anderen: die Einwilligung

Das Gesetz erlaubt Lebensversicherungen auf das Leben einer anderen Person (§ 150 VVG). Wird eine Versicherung für den Todesfall einer anderen Person genommen und geht die Leistung über die üblichen Beerdigungskosten hinaus, ist dafür grundsätzlich deren schriftliche Einwilligung erforderlich. Für eine Keyman-Konstruktion heißt das: Die Schlüsselperson muss dem Abschluss durch das Unternehmen zustimmen.

Bezugsberechtigung nach VVG

Nach § 159 VVG ist der Versicherungsnehmer im Zweifel berechtigt, ohne Zustimmung des Versicherers einen Dritten als Bezugsberechtigten zu benennen und später einen anderen an dessen Stelle zu setzen. Ein Dritter erwirbt den Anspruch auf die Leistung grundsätzlich erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls; ist die Benennung unwiderruflich, erwirbt er das Recht bereits mit der Bezeichnung. Praktisch wichtig: Eine unwiderrufliche Benennung nimmt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sie später zu ändern.

Erwirbt der benannte Dritte das Recht nicht, steht der Anspruch nach § 160 VVG dem Versicherungsnehmer zu. Sind mehrere Bezugsberechtigte ohne Anteilsbestimmung benannt, gilt dort die Aufteilung zu gleichen Teilen.

Welche Konstruktion wofür passt

  • Der Betrieb will laufende Kosten, Vertretung oder Nachfolgesuche abfedern: Das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist die naheliegende Lösung (Keyman).
  • Die Familie soll versorgt werden: Eine private Police mit Benennung der Angehörigen.
  • Ein Kredit soll abgesichert werden: Benennung oder Abtretung an den Kreditgeber; Einzelheiten verlangt meist die Bank.
  • Gesellschafter wollen Erben auszahlen können: Die Teilhaberversicherung mit passender gesellschaftsvertraglicher Regelung.

Welche Folgen Beiträge und Leistungen steuerlich haben, ist mit dem Steuerberater zu klären. Die Konstruktion sollte vor Abschluss mit ihm abgestimmt werden.

Was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet

Das Versicherungsvertragsrecht gilt bundeseinheitlich, für Betriebe im Rheinland gelten also keine anderen Regeln als anderswo. Der Unterschied liegt in der Praxis: Inhabergeführte Betriebe und Personengesellschaften brauchen oft eine abgestimmte Lösung aus Versicherung, Gesellschaftsvertrag und Kreditvertrag. Als freier Gewerbeversicherungsmakler in Köln prüfen wir bestehende Policen mit dem Bestands-Check darauf, wer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist.

Für ein Gespräch zu Ihrer Konstellation nehmen Sie Kontakt auf.

Häufige Fragen

Wovon hängt die Höhe der Absicherung ab?

Der Artikel nennt keine Beträge. Entscheidend ist, wofür die Leistung dienen soll: laufende Kosten und Nachfolgesuche des Betriebs, Versorgung der Familie, Absicherung eines Kredits oder Auszahlung von Erben. Welche Folgen Beiträge und Leistungen steuerlich haben, klären Sie mit dem Steuerberater.

Wie gehe ich vor, wenn die Schlüsselperson versichert werden soll?

Die Schlüsselperson muss dem Abschluss durch das Unternehmen grundsätzlich schriftlich zustimmen, wenn die Leistung über übliche Beerdigungskosten hinausgeht. Stimmen Sie die Konstruktion vor Abschluss mit dem Steuerberater ab. Auch Gesellschaftsvertrag und Kreditvertrag sollten dazu passen.

Reicht nicht eine private Risikolebensversicherung?

Sie ist meist auf die Person selbst abgeschlossen, mit Familie oder Kreditgeber als Begünstigten. Will der Betrieb laufende Kosten, Vertretung oder Nachfolgesuche abfedern, ist das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter die naheliegende Lösung. Mit dem Bestands-Check prüfen wir, wer in Ihren Policen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist.

Kann ich die Bezugsberechtigung später ändern?

Im Zweifel ja: Nach § 159 VVG darf der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers einen anderen Bezugsberechtigten einsetzen. Eine unwiderrufliche Benennung nimmt diese Möglichkeit.

Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?

Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe der Absicherung ab?

Der Artikel nennt keine Beträge. Entscheidend ist, wofür die Leistung dienen soll: laufende Kosten und Nachfolgesuche des Betriebs, Versorgung der Familie, Absicherung eines Kredits oder Auszahlung von Erben. Welche Folgen Beiträge und Leistungen steuerlich haben, klären Sie mit dem Steuerberater.

Wie gehe ich vor, wenn die Schlüsselperson versichert werden soll?

Die Schlüsselperson muss dem Abschluss durch das Unternehmen grundsätzlich schriftlich zustimmen, wenn die Leistung über übliche Beerdigungskosten hinausgeht. Stimmen Sie die Konstruktion vor Abschluss mit dem Steuerberater ab. Auch Gesellschaftsvertrag und Kreditvertrag sollten dazu passen.

Reicht nicht eine private Risikolebensversicherung?

Sie ist meist auf die Person selbst abgeschlossen, mit Familie oder Kreditgeber als Begünstigten. Will der Betrieb laufende Kosten, Vertretung oder Nachfolgesuche abfedern, ist das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter die naheliegende Lösung. Mit dem Bestands-Check prüfen wir, wer in Ihren Policen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist.

Kann ich die Bezugsberechtigung später ändern?

Im Zweifel ja: Nach § 159 VVG darf der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers einen anderen Bezugsberechtigten einsetzen. Eine unwiderrufliche Benennung nimmt diese Möglichkeit.

Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?

Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wissen Sie, welche Konstruktion wofür passt?

Welche Folgen Beiträge und Leistungen steuerlich haben, ist mit dem Steuerberater zu klären. Die Konstruktion sollte vor Abschluss mit ihm abgestimmt werden.

Wissen Sie, was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet?

Das Versicherungsvertragsrecht gilt bundeseinheitlich, für Betriebe im Rheinland gelten also keine anderen Regeln als anderswo. Der Unterschied liegt in der Praxis: Inhabergeführte Betriebe und Personengesellschaften brauchen oft eine abgestimmte Lösung aus Versicherung, Gesellschaftsvertrag und Kreditvertrag. Als freier Gewerbeversicherungsmakler in Köln prüfen wir bestehende Policen mit dem Bestands-Check darauf, wer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist.

Ist die Leistung für das Unternehmen steuerpflichtig?

Bei betrieblicher Veranlassung sind die Beiträge Betriebsausgaben — dann ist die spätere Leistung Betriebseinnahme und damit steuerpflichtig. Diese Rechnung gehört vor den Abschluss, weil sie die benötigte Summe verändert. Beispiel: Wer 500.000 € Liquidität braucht, muss die Steuer einkalkulieren. Die Einordnung im Einzelfall trifft Ihr Steuerberater; wir bereiten sie vor.

Braucht die versicherte Person davon zu wissen?

Ja, zwingend. Eine Versicherung auf fremdes Leben ist ohne schriftliche Einwilligung der versicherten Person unwirksam. Das ist keine Formalie, sondern Wirksamkeitsvoraussetzung — ein Vertrag ohne diese Zustimmung leistet im Ernstfall nicht.

Kommen Sie für ein Erstgespräch in unseren Betrieb?

Im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig — viele Risiken sieht man erst vor Ort: Lager, Maschinen, Abläufe, Zufahrten. Außerhalb des Rheinlands starten wir per Video und kommen dann, wenn die Sache es erfordert. Sie erreichen uns unter 0221 169205 99.

Fragen zu diesem Thema?
Wir beraten frei in der Anbieterauswahl — im Auftrag des Betriebs, nicht der Versicherer.

Fachtexte und Ratgeberbeiträge entstehen unter Einsatz von KI und werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei uns.

Quellen

Wir verkaufen nicht einfach irgendwelche Versicherungen — wir begleiten die Risikoauslagerung Ihres Unternehmens. Der Bestands-Check zeigt in wenigen Minuten, ob Ihr Schutz noch zu Ihrem Betrieb passt – kostenlos und zur Orientierung.

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