Elektronikversicherung nach den GDV-Mustern: Überspannung, Bedienfehler, Diebstahl, Ausschlüsse und Pflichten nach dem Schaden verständlich erklärt.
Nach dem Muster der Verbandsbedingungen des GDV sind Schäden durch Überspannung, Bedienungsfehler und Diebstahl in der Elektronikversicherung grundsätzlich vorgesehen, aber nur für die im Versicherungsschein bezeichneten Geräte und mit klaren Grenzen. Was im Einzelfall gilt, entscheidet der Wortlaut Ihres Vertrags, denn das Muster ist unverbindlich und Versicherer weichen davon ab.
Worauf sich diese Aussagen stützen
Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2020, GDV 0818, Version 01.07.2025). Der GDV gibt sie als unverbindliche Empfehlung zur freiwilligen Verwendung heraus. Viele Versicherer arbeiten mit eigenen oder älteren Fassungen (zum Beispiel ABE 2011). Prüfen Sie deshalb immer die Bedingungen, die in Ihrem Vertrag vereinbart sind. Eine Übersicht zum Produkt finden Sie auf unserer Seite zur Elektronikversicherung.
Was das Muster zu Überspannung, Bedienfehler und Diebstahl sagt
Ziffer A1-2.1 sieht eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen vor. Ausdrücklich genannt werden unter anderem diese Ursachen:
| Ursache | Formulierung im Muster (A1-2.1) |
|---|---|
| Bedienfehler | Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter |
| Überspannung | Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung |
| Diebstahl | Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub |
| Weitere | Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost, Überschwemmung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler |
Wichtig: Die Bedingungen definieren Einbruchdiebstahl und Raub genauer (A1-2.5.2 und A1-2.5.3). Außerdem gibt es in den Klauseln zu den ABE 2020 eine Formulierung, mit der Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub ausgeschlossen werden können (TK A 1234). Ob Diebstahl in Ihrem Vertrag gedeckt ist, hängt also davon ab, welche Klauseln vereinbart wurden.
Grenzen: Was nicht oder nur eingeschränkt ersetzt wird
- Unvorhergesehen: Der Schaden darf weder rechtzeitig vorhergesehen worden sein noch mit dem im Betrieb nötigen Fachwissen vorhersehbar gewesen sein. Nur grobe Fahrlässigkeit schadet, und die Leistung wird dann nach Schwere des Verschuldens gekürzt (A1-2.1).
- Bauelemente: Für elektronische Bauteile wird nur geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit oder die Sache insgesamt eingewirkt hat. Gelingt der Beweis nicht, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit (A1-2.2).
- Verschleiß: Schäden durch normale oder vorzeitige betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung sind nicht versichert (A1-2.4 g).
- Bekannter Reparaturbedarf: Wer eine Sache einsetzt, deren Reparaturbedürftigkeit er kennen musste, riskiert den Schutz (A1-2.4 h).
- Lieferant oder Werkunternehmer: Soweit ein Dritter einzustehen hat, etwa Hersteller, Händler oder die Reparaturfirma, ist der Schaden ausgeschlossen. Bestreitet der Dritte, leistet der Versicherer zunächst (A1-2.4 i).
- Nicht versicherte Sachen: unter anderem Wechseldatenträger, Werkzeuge, Akkumulatoren und Verbrauchsmaterial (A1-1.2).
- Daten: Daten sind keine Sachen (A1-1.1). Wiederherstellungskosten werden nur nach einem dem Grunde nach versicherten Schaden am Datenträger ersetzt (A2-2).
Pflichten vor und nach dem Schaden
Die Bedingungen nennen als Obliegenheit vor dem Schaden die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorschriften (B3-3.1). Für Daten sieht das Muster unter A4-2 unter anderem mindestens tägliche Datensicherung mit getrennter Aufbewahrung, Firewall und Virenscanner sowie zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates vor.
Nach einem Schaden müssen Sie ihn unverzüglich anzeigen, Diebstähle und andere Straftaten unverzüglich der Polizei melden, ein Verzeichnis abhandengekommener Sachen einreichen und das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert lassen oder dokumentieren (B3-3.2). Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, kann der Versicherer leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen (B3-3.3). Das entspricht dem Rahmen von § 28 VVG: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, wenn der Vertrag Leistungsfreiheit vorsieht, bei grober Fahrlässigkeit kann entsprechend dem Verschulden gekürzt werden, und der Versicherungsnehmer muss fehlende grobe Fahrlässigkeit beweisen. War die Pflichtverletzung für Eintritt, Feststellung oder Umfang des Schadens nicht ursächlich, bleibt der Versicherer grundsätzlich zur Leistung verpflichtet, außer bei Arglist.
Unterversicherung: Die Summe muss zum Wert passen
Versicherungswert ist nach A2-1.1 der Neuwert, also der Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand zuzüglich Bezugskosten. Ist die Versicherungssumme niedriger als dieser Wert, liegt Unterversicherung vor, und es wird nur der Teil ersetzt, der dem Verhältnis von Summe zu Wert entspricht (A3-1.7). Das gilt nicht für Summen auf Erstes Risiko. Das Gesetz kennt die Regel in § 75 VVG bei erheblich zu niedriger Versicherungssumme. Ein Selbstbehalt wird je Versicherungsfall abgezogen (A3-1.9). Wie aktuell Ihre Summen sind, lässt sich mit dem Bestands-Check einordnen.
Was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet
Für Betriebe im Rheinland und in NRW zählt vor allem, dass Versicherungsschutz nach A1-4 nur am im Versicherungsschein genannten Betriebsgrundstück besteht, sofern keine Klausel zum Schutz außerhalb des Versicherungsortes vereinbart ist (TK A 1408). Wer Geräte zwischen Standorten, Baustellen oder im Außendienst nutzt, sollte das prüfen. Cyberangriffe werden in den ABE nicht als Gefahr genannt; dafür gibt es die Cyberversicherung. Wie sich Elektronik und die Inhaltsversicherung abgrenzen, erklärt ein eigener Artikel. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag erreichen Sie uns über den Kontakt.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe der Absicherung ab?
Vom Versicherungswert und von der vereinbarten Summe. Versicherungswert ist nach dem Muster der Neuwert. Liegt die Summe darunter, wird nur der Teil ersetzt, der dem Verhältnis von Summe zu Wert entspricht; ein Selbstbehalt wird je Versicherungsfall abgezogen.
Wie gehe ich nach einem Schaden vor?
Zeigen Sie den Schaden unverzüglich an und melden Sie Diebstähle und andere Straftaten unverzüglich der Polizei. Reichen Sie ein Verzeichnis abhandengekommener Sachen ein und lassen Sie das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert oder dokumentieren Sie es.
Reicht nicht die Cyberversicherung, wenn mir Geräte ausfallen?
Cyberangriffe werden in den ABE nicht als versicherte Gefahr genannt; dafür gibt es die Cyberversicherung als eigenen Vertragstyp. Für Überspannung, Bedienfehler oder Diebstahl an Geräten kommt es auf die Elektronikversicherung und die im Versicherungsschein bezeichneten Geräte an. Ihre Verträge können Sie bei Fragen mit uns über den Kontakt besprechen.
Sind Daten mitversichert?
Nein, Daten sind nach dem Muster keine Sachen. Wiederherstellungskosten werden nur nach einem dem Grunde nach versicherten Schaden am Datenträger ersetzt.
Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?
Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Kostenlos beraten lassenWovon hängt die Höhe der Absicherung ab?
Vom Versicherungswert und von der vereinbarten Summe. Versicherungswert ist nach dem Muster der Neuwert. Liegt die Summe darunter, wird nur der Teil ersetzt, der dem Verhältnis von Summe zu Wert entspricht; ein Selbstbehalt wird je Versicherungsfall abgezogen.
Wie gehe ich nach einem Schaden vor?
Zeigen Sie den Schaden unverzüglich an und melden Sie Diebstähle und andere Straftaten unverzüglich der Polizei. Reichen Sie ein Verzeichnis abhandengekommener Sachen ein und lassen Sie das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert oder dokumentieren Sie es.
Reicht nicht die Cyberversicherung, wenn mir Geräte ausfallen?
Cyberangriffe werden in den ABE nicht als versicherte Gefahr genannt; dafür gibt es die Cyberversicherung als eigenen Vertragstyp. Für Überspannung, Bedienfehler oder Diebstahl an Geräten kommt es auf die Elektronikversicherung und die im Versicherungsschein bezeichneten Geräte an. Ihre Verträge können Sie bei Fragen mit uns über den Kontakt besprechen.
Sind Daten mitversichert?
Nein, Daten sind nach dem Muster keine Sachen. Wiederherstellungskosten werden nur nach einem dem Grunde nach versicherten Schaden am Datenträger ersetzt.
Gilt das auch für Betriebe in Köln und im Rheinland?
Die genannten gesetzlichen Regeln gelten bundeseinheitlich, die Bedingungen des Versicherers entscheiden im Einzelfall. B Insurance sitzt in Köln und berät Betriebe im Rheinland und digital bundesweit, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO frei in der Anbieterauswahl. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wissen Sie, was das Muster zu Überspannung, Bedienfehler und Diebstahl sagt?
Ziffer A1-2.1 sieht eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen vor. Ausdrücklich genannt werden unter anderem diese Ursachen: Wichtig: Die Bedingungen definieren Einbruchdiebstahl und Raub genauer (A1-2.5.2 und A1-2.5.3). Außerdem gibt es in den Klauseln zu den ABE 2020 eine Formulierung, mit der Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub ausgeschlossen werden können (TK A 1234).
Wissen Sie, was das für Betriebe in Köln und NRW bedeutet?
Für Betriebe im Rheinland und in NRW zählt vor allem, dass Versicherungsschutz nach A1-4 nur am im Versicherungsschein genannten Betriebsgrundstück besteht, sofern keine Klausel zum Schutz außerhalb des Versicherungsortes vereinbart ist (TK A 1408). Wer Geräte zwischen Standorten, Baustellen oder im Außendienst nutzt, sollte das prüfen. Cyberangriffe werden in den ABE nicht als Gefahr genannt; dafür gibt es die Cyberversicherung .
Sind Datenwiederherstellungskosten mitversichert?
Nur mit ausdrücklichem Einschluss. Ersetzt wird zunächst der Datenträger, nicht der Inhalt. Bei Praxis-, Kassen- und Konstruktionssystemen ist die Rekonstruktion regelmäßig teurer als die Hardware — Arbeitszeit, Dienstleister, teilweise manuelle Nacherfassung. Der Baustein gehört deshalb bei jedem Betrieb geprüft, dessen Arbeit digital entsteht.
Gilt die Deckung auch für mobile Geräte außerhalb des Betriebs?
Nicht automatisch. Der Vertrag stellt in der Regel auf den versicherten Standort ab. Laptops, Tablets, Messgeräte und mobile Diagnosetechnik brauchen den Einschluss der Außenversicherung, häufig mit eigener Summe. Zu klären ist zusätzlich, ob Diebstahl aus dem Fahrzeug gedeckt ist und unter welchen Bedingungen.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?
Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig nach Absprache persönlich bei Ihnen im Betrieb, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.
Wir beraten frei in der Anbieterauswahl — im Auftrag des Betriebs, nicht der Versicherer.
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