Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Definition nach § 172 VVG, Verweisung, Umorganisation, Nachversicherung und worauf Sie im Vergleich achten.
Wer selbstständig arbeitet, hat keinen Arbeitgeber, der bei Krankheit weiterzahlt, und oft keine Absicherung, die das Einkommen über Jahre ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll genau diese Lücke schließen. Ob sie im Ernstfall leistet, entscheiden aber weniger der Beitrag als die Bedingungen. Dieser Artikel ordnet ein, worauf Selbstständige beim Vergleich achten sollten. Er ersetzt keine individuelle Beratung.
Was ist Berufsunfähigkeit rechtlich?
Das Gesetz beschreibt Berufsunfähigkeit in § 172 Abs. 2 VVG: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Einen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. In vielen Tarifbedingungen wird vereinbart, dass der Versicherer ab einem Grad von 50 Prozent leistet. Welcher Wert gilt, steht im jeweiligen Vertrag.
Worauf Selbstständige bei den Bedingungen achten sollten
- Verweisung: Nach § 172 Abs. 3 VVG kann vereinbart werden, dass der Versicherer nicht zahlt, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben kann, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob ein Tarif auf diese Möglichkeit verzichtet, ist eine der wichtigsten Fragen im Vergleich. Mehr dazu im Beitrag Berufsunfähigkeit und Verweisung bei Selbstständigen.
- Betriebsstruktur: Selbstständige führen oft einen Betrieb, in dem sich Aufgaben verlagern lassen. Viele Bedingungen regeln deshalb, ob und wie weit eine Umorganisation des Betriebs zumutbar ist, bevor Berufsunfähigkeit angenommen wird. Den genauen Wortlaut sollten Sie vor Vertragsschluss lesen.
- Leistungsdauer und Endalter: Bis zu welchem Alter und wie lange wird die Rente gezahlt? Je nach Tarif unterscheiden sich Endalter und Laufzeit.
- Nachversicherung: Kann die Rente bei Ereignissen wie Betriebsgründung oder Einkommenssteigerung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden? Das lässt sich nicht nachholen, wenn die Gesundheit sich später verschlechtert.
- Rentenhöhe: Sie sollte zum tatsächlichen Einkommen und zu laufenden Betriebs- und Privatkosten passen. Selbstständige mit schwankendem Einkommen sollten die Summe mit ihrer Steuerberatung abstimmen.
Gesundheitsprüfung: früh und ehrlich
Vor Vertragsschluss beantworten Sie Gesundheitsfragen. Unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Warum das so ist und wie sich das Risiko begrenzen lässt, erklärt der Beitrag Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht bei der BU.
BU und andere Bausteine einordnen
Die BU ist ein Baustein der persönlichen Absicherung, kein Ersatz für Betriebsversicherungen. Wer für Mitarbeitende, Inhalt oder Betriebsunterbrechung vorsorgen will, prüft das getrennt. Für die Altersvorsorge von Selbstständigen gibt es eigene Wege, siehe Altersvorsorge für Selbstständige.
Wie geht es weiter?
Eine Übersicht über unser Angebot finden Sie auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige. Wenn Sie Ihre Situation einordnen lassen möchten, sprechen Sie uns über das Kontaktformular an.
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