Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen: Definition und Verweisung nach § 172 VVG

Kurz gesagt · ca. 3 Min. Lesezeit

Was Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG bedeutet, was abstrakte Verweisung ist und warum Umorganisation und Tätigkeitsbeschreibung für Selbstständige zählen.

Berufsunfähigkeit klingt eindeutig, ist es aber nicht. Ob ein Versicherer zahlt, hängt davon ab, wie der Vertrag den Beruf beschreibt und ob er auf andere Tätigkeiten verweisen darf. Für Selbstständige kommt hinzu, dass ihr Beruf oft vom eigenen Betrieb abhängt. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Begriffe und was Selbstständige im Vertrag prüfen sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das Gesetz unter Berufsunfähigkeit versteht

§ 172 Abs. 2 VVG stellt auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Entscheidend ist, dass die versicherte Person ihn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Der Gesetzestext steht bei gesetze-im-internet.de.

Was bedeutet „Verweisung"?

Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das nennt man abstrakte Verweisung. Ein Vertrag kann auf diese Möglichkeit verzichten; dann prüft der Versicherer nicht, ob Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten. Ob der Verzicht in Ihrem Tarif enthalten ist, steht in den Bedingungen und sollte vor Vertragsschluss geklärt werden.

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Warum das für Selbstständige besonders wichtig ist

  • Beruf und Betrieb sind eng verbunden. Wer seinen Betrieb führt, übt oft mehrere Aufgaben aus: Beratung, Organisation, Leitung. Welche Aufgaben den „zuletzt ausgeübten Beruf" prägen, ist deshalb eine Frage der Beschreibung im Antrag.
  • Umorganisation des Betriebs. Viele Bedingungen für Selbstständige sehen vor, dass vor einer Leistung geprüft wird, ob sich der Betrieb zumutbar umorganisieren lässt, etwa indem Aufgaben auf Mitarbeitende verlagert werden. Die Reichweite dieser Regel unterscheidet sich je nach Tarif.
  • Angaben im Antrag. Die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag ist die Grundlage für spätere Prüfungen. Sie sollte vollständig und zutreffend sein und mit der tatsächlichen Arbeit übereinstimmen.

Was Sie vor dem Abschluss klären sollten

  1. Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet?
  2. Wie ist die Umorganisation des Betriebs geregelt?
  3. Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit wird geleistet?
  4. Wie ist die Tätigkeit im Antrag beschrieben?

Die Fragen zur Gesundheit behandelt der Beitrag Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht bei der BU. Einen Gesamtüberblick bietet BU für Selbstständige: Worauf es ankommt. Unser Angebot beschreibt die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

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Häufige Fragen zum Thema

Was bedeutet die Umorganisationspflicht?

Als Selbstständiger müssen Sie prüfen, ob sich der Betrieb so umorganisieren lässt, dass Sie trotz Einschränkung weiterarbeiten können — etwa durch Umverteilung von Aufgaben oder zusätzliches Personal. Das ist der wesentliche Unterschied zu Angestellten. Gute Verträge begrenzen diese Pflicht ausdrücklich; ohne solche Klausel ist die Leistung schwerer durchzusetzen.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Eine Anfrage bei mehreren Versicherern ohne Nennung Ihres Namens, um zu klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich wäre. Der Vorteil: Eine Ablehnung landet nicht in der zentralen Hinweisdatei der Versicherungswirtschaft und erschwert spätere Anträge nicht. Bei Vorerkrankungen ist das der einzig sinnvolle Weg.

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Quellen