Seriösen Versicherungsmakler für das Gewerbe erkennen: Register, Vergütung, Unabhängigkeit

Kurz gesagt · ca. 3 Min. Lesezeit

Wie Betriebe einen seriösen Versicherungsmakler erkennen: Erlaubnis nach § 34d GewO, Vermittlerregister, Vergütung, Unabhängigkeit und Fragen im Gespräch.

Wie erkenne ich einen seriösen Versicherungsmakler?

Einen seriösen Versicherungsmakler erkennen Sie an drei Dingen: Er hat eine Erlaubnis nach § 34d GewO und steht im Vermittlerregister, er legt offen, wie er vergütet wird, und er analysiert Ihren Betrieb, bevor er Tarife nennt. Prüfen Sie den Registereintrag, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten können.

Erlaubnis und Registereintrag prüfen

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht nach § 34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. In der Erlaubnis ist angegeben, ob sie einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler erteilt wurde. Vermittler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dort kann jeder im Vermittlerregister der DIHK nachsehen, ob ein Vermittler eingetragen ist und in welcher Rolle. Unsere eigene Registernummer lautet D-FRY2-GTB6R-98; sie gehört zur iSurance Finanz- und Versicherungsvermittlungs UG (haftungsbeschränkt).

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Beim ersten Geschäftskontakt muss ein Vermittler Ihnen nach § 15 VersVermV bestimmte Angaben mitteilen, darunter seinen Namen und seine Anschrift, ob er als Makler, Vertreter oder Berater tätig ist und wie sich der Registereintrag prüfen lässt, die Art seiner Vergütung (Provision in der Prämie, Zahlung durch den Kunden oder andere Zuwendungen) und die Anschrift der Schlichtungsstelle. Diese Erstinformation sollten Sie vor einem Auftrag lesen.

Wie wird ein Makler bezahlt?

  • Courtage: Ein Versicherungsmakler wird in der Regel über die Courtage vergütet, die im Beitrag des Versicherers enthalten ist. Sie zahlen für die Beratung dann kein gesondertes Honorar.
  • Versicherungsberater: Der Versicherungsberater ist eine andere Rolle. Er darf sich nach § 34d Abs. 2 GewO nur durch den Auftraggeber vergüten lassen und keine Zuwendungen von Versicherungsunternehmen annehmen.
  • Sondervergütungen: Einem Versicherungsvermittler ist es untersagt, Kunden Sondervergütungen aus dem Versicherungsvertrag zu gewähren oder zu versprechen (§ 34d Abs. 1 GewO). Ein Angebot, das so etwas verspricht, ist ein Warnsignal.

Fragen Sie deshalb am Anfang: Wie werden Sie vergütet? Eine offene, einfache Antwort gehört zur Seriosität.

Wie unabhängig ist der Makler?

Ein Makler ist nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden. Seinem Rat muss er nach § 60 VVG grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde legen. Ein Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt dagegen die Produkte eines Versicherers. Den Unterschied und die Folgen für Sie beschreibt der Beitrag Makler oder Direktversicherung für Firmenkunden. Fragen Sie, für welche Versicherer verglichen wird und wo es Einschränkungen gibt.

Woran Sie im Gespräch Seriosität erkennen

  • Der Makler fragt nach Ihrem Geschäftsmodell und Ihren Risiken, bevor er Tarife nennt.
  • Er begründet jede Empfehlung schriftlich und nennt auch, was nicht versichert ist.
  • Er erklärt Ausschlüsse und Obliegenheiten, zum Beispiel was nach einem Schaden zu tun ist.
  • Er drängt nicht zum schnellen Abschluss und lässt Zeit zum Prüfen.
  • Er sagt, wer sich um Ihren Vertrag und um den Schadenfall kümmert.

Weitere Hinweise zur Auswahl finden Sie im Beitrag Versicherungsmakler für Unternehmen wählen.

Wie das bei B Insurance aussieht

B Insurance ist eine Marke der iSurance Group. Wir arbeiten mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler, sind im Vermittlerregister unter D-FRY2-GTB6R-98 eingetragen und werden über die Courtage der Versicherer vergütet. Das Erstgespräch ist kostenlos. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu unserer Person und Tätigkeit stehen in der Erstinformation, mehr über uns auf der Seite Über uns. Wenn Sie ein Gespräch möchten, nutzen Sie das Kontaktformular.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen
Wie erkenne ich einen seriösen Versicherungsmakler?

Einen seriösen Versicherungsmakler erkennen Sie an drei Dingen: Er hat eine Erlaubnis nach § 34d GewO und steht im Vermittlerregister, er legt offen, wie er vergütet wird, und er analysiert Ihren Betrieb, bevor er Tarife nennt. Prüfen Sie den Registereintrag, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten können.

Wie wird ein Makler bezahlt?

Fragen Sie deshalb am Anfang: Wie werden Sie vergütet? Eine offene, einfache Antwort gehört zur Seriosität.

Wie unabhängig ist der Makler?

Ein Makler ist nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden. Seinem Rat muss er nach § 60 VVG grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde legen. Ein Ausschließlichkeitsvertreter vermittelt dagegen die Produkte eines Versicherers. Den Unterschied und die Folgen für Sie beschreibt der Beitrag Makler oder Direktversicherung für Firmenkunden .

Wissen Sie, wie das bei B Insurance aussieht?

B Insurance ist eine Marke der iSurance Group. Wir arbeiten mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler, sind im Vermittlerregister unter D-FRY2-GTB6R-98 eingetragen und werden über die Courtage der Versicherer vergütet. Das Erstgespräch ist kostenlos. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu unserer Person und Tätigkeit stehen in der Erstinformation , mehr über uns auf der Seite Über uns .

Was ist wichtig bei „Erlaubnis und Registereintrag prüfen“?

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht nach § 34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. In der Erlaubnis ist angegeben, ob sie einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler erteilt wurde. Vermittler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dort kann jeder im Vermittlerregister der DIHK nachsehen, ob ein Vermittler eingetragen ist und in welcher Rolle.

Was kostet die Beratung?

Für Sie nichts. Als Versicherungsmakler werden wir über die Courtage des Versicherers vergütet, die im Beitrag bereits enthalten ist — unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie abschließen. Deshalb hängt unsere Empfehlung nicht daran, wer am meisten zahlt.

Sind Sie an bestimmte Versicherer gebunden?

Nein. Wir haben keinen Ausschließlichkeitsvertrag und vergleichen den Markt. Welche Gesellschaften wir geprüft haben, legen wir in der Auswertung offen.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Köln?

Ja. Unser Sitz ist Köln (Fritz-Hecker-Straße 94, 50968 Köln), betreut werden Betriebe bundesweit. Im Rheinland beraten wir regelmäßig nach Absprache persönlich bei Ihnen im Betrieb, außerhalb per Video und Telefon. Am Ablauf ändert das nichts — nur die Anfahrt entfällt.

Fragen zu diesem Thema?
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